18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 35/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Heizkostenausgleichsfonds eingerichtet wird (Heizkostenausgleichsfondsgesetz)

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Schon im letzten Winter waren die Haushalte durch die stark gestiegenen Preise am Rohölmarkt und die klimatischen Bedingungen finanziell großen Belastungen durch die Heizkosten ausgesetzt. Da die Energiekosten für die Heizperiode 2006/2007 - mit deutlichen Unterschieden je nach verwendetem Energieträger - weiter steigen werden, soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung für die Bevölkerung ermöglicht werden.

Vorgeschlagen wird die Einrichtung eines Heizkostenausgleichsfonds beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, aus dem die für die Heizperiode 2006/2007 gewährten Heizkostenzuschüsse der Länder durch den Bund verdoppelt werden können. Diese Unterstützung ist an folgende Voraussetzungen gebunden: Das Haushaltseinkommen des endbegünstigten privaten Haushaltes darf 2 500 Euro pro Monat nicht übersteigen. Pro Haushalt wird nur ein Heizkostenzuschuss vom Bund verdoppelt. Die Zuzahlung des Bundes zum Heizkostenzuschuss beträgt maximal 150 Euro pro Haushalt; sie richtet sich nach dem vom Land gewährten Heizkostenzuschuss. Die Gesamtleistung pro Haushalt - je zur Hälfte von Land und Bund finanziert - kann also maximal 300 Euro betragen. Die Ansuchen der Länder an das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz können bis zum 31. Dezember 2007 eingebracht werden.

Im Hinblick auf die von den Ländern bislang beschlossenen Heizkostenzuschüsse und die etwa 1,6 Mio. potentiell begünstigten Haushalte, aber auch die Erfahrungen aus der vergleichbaren Förderung des Bundes im Jahr 2000 ist von Maximalkosten von ca. 150 Mio. Euro auszugehen, die in den im Jahr 2006 erzielten Mehreinnahmen des Bundes im Bereich Lohnsteuer, Einkommens- und Vermögenssteuern, Umsatzsteuer und Mineralölsteuer Bedeckung finden.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 28. November 2006 sowie am 14. Dezember 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte in der Sitzung am 28. November 2006 beteiligten sich außer dem Berichterstatter Sigisbert Dolinschek die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Christoph Matznetter, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Johann Maier, Lutz Weinzinger sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

An der Debatte in der Sitzung am 14. Dezember 2006 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Alois Gradauer, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Melitta Trunk und Franz Eßl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 12 14

                            Dr. Peter Sonnberger                                                                Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann