21 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 65/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Dezember 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die gegenständlichen Bestimmungen (§ 3 Familienlastenausgleichsgesetz und § 2 Kinderbetreuungsgeldgesetz) wurden im Rahmen des sogenannten Fremdenrechtspaket mit 1.1.2006 einer Novellierung unterzogen. Der Anspruch auf beide Leistungen wurde dabei für Personen nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft sklavisch an eine bestimmte Form des rechtmäßigen Aufenthaltes für Kind und Bezugsberechtigten geknüpft (Es muss eine rechtmäßige Niederlassung im Sinne §§ 8,9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, NAG 2005 vorliegen.).

Den Materialien des Fremdenrechtspakets ist zu entnehmen, dass das Motiv des Gesetzgebers die „Erhöhung der sozialen Treffsicherheit“ war. Die Praxiserfahrungen der ersten Monate zeigen, dass genau das nicht eingetreten ist. Es sind Systemlücken aufgetreten die jede für sich eine Diskriminierung ausländischer Familien, in einigen Fällen auch von österreichische Kindern, bewirken.

Ungleiche Startbedingungen von Kindern rechtmäßig in Österreich lebender, ausländischer StaatsbürgerInnen können weder aus rechtlichen Überlegungen, noch aus gesellschafts- und integrationspolitischen Gründen hingenommen werden. Die vorgeschlagene Neufassung deckt bisher nicht erfasste Personengruppen ab und sieht (sofortige) Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld im Unterschied zu bisher vor.

Es sind dies insbesondere:

           ■ in Österreich geborene Kinder von rechtmäßig im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz aufhältigem Elternteil.

           ■ Kinder von Personen, denen in Österreich ein verlängerbares Aufenthaltsrecht zukommt, weil ihnen im Heimatland Folter oder unmenschliche Behandlung droht (Subsidiär Schutzberechtigte gem. § 8 AsylG 2005).

           ■ Kinder von AsylwerberInnen, die einer im Sinne des AusIBG erlaubten Beschäftigung nachgehen und keine Leistungen aus der Grundversorgung für AsylwerberInnen beziehen.

           ■ Bei Pflege und Adoptivkinder ist es durch die bisherige Regelung zu unbilligen Härten gekommen. Pflegeeltern müssen vielfach monatelang auf eine Niederlassungsbewilligung für ihre Pflegekinder warten. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, Österreichische Adoptiveltern müssen bei Auslandsadoptionen ebenso monatelange Verfahren zur Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für ihre Adoptivkinder abwarten, ehe Familienbeihilfe und Kindergeld ausbezahlt werden.

Die vorgeschlagenen Regelungen stellen sicher, dass für Kinder, die österreichische Staatsbürger sind, jedenfalls Ansprüche auf beide Leistungen unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bestehen. Fälle aus der Praxis haben hier ein Defizit in Bezug auf Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz deutlich gemacht.

Die vorgeschlagene Regelung ist gerecht und bewirkt einen Abbau, der zuletzt enorm gestiegenen Bürokratie bei der Administrierung des Familienlasten und Kinderbetreuungsgeldgesetzes.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. Dezember 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Terezija Stoisits, Sigisbert Dolinschek, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Andrea Kuntzl, Karl Öllinger, Maria Rauch-Kallat, Dr. Reinhold Mitterlehner, Christine Marek sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordneter Heidrun Silhavy.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Andrea Kuntzl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 12 14

                             Mag. Andrea Kuntzl                                                             Heidrun Silhavy

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau