23 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 94/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Jänner 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Gesetzentwurf schlägt vor, die Möglichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung, sich durch Staatssekretäre parlamentarisch vertreten lassen (vgl. Art. 78 Abs. 2 B‑VG), auszudehnen:

-       Künftig sollen sich Bundeskanzler und Vizekanzler gegenseitig auch durch Staatssekretäre im Nationalrat und im Bundesrat vertreten lassen können, die jeweils dem anderen beigegeben sind. Diese Vertretung soll sich auf alle dem jeweiligen Vizekanzler als Bundesminister oder dem Bundeskanzler übertragene Ressortangelegenheiten erstrecken.

Wie schon nach geltender Rechtslage, ist ein Mitglied der Bundesregierung nur dann berechtigt, sich parlamentarisch vertreten zu lassen, wenn der parlamentarische Vertretungskörper nicht gemäß Art. 75 B‑VG seine Anwesenheit verlangt hat (vgl. Wieser, Der Staatssekretär [1997], 327f).“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. Jänner 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Herbert Scheibner, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Peter Fichtenbauer und Mag. Terezija Stoisits sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Cap und Fritz Neugebauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Ziffer 2 zum Inhalt hat.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Fritz Neugebauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 01 25

                            Dr. Peter Sonnberger                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann