53 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 37/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Produktpirateriegesetz 2004 wurden einerseits die sich aus der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 (EG Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003) ergebenden ergänzenden Durchführungsbestimmungen (vereinfachtes Verfahren) erlassen und andererseits die Befugnisse der Zollorgane beim Vollzug der Bekämpfung der Produktpiraterie näher definiert. Die EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 selbst gilt in Österreich unmittelbar. Damit wurde ein Instrumentarium geschaffen, das es den Zollbehörden erlaubt, schutzrechtsverletzende Waren möglichst frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.

 

„Produktpiraterie" in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die europäischen Volkswirtschaften dar. Während sich in den letzten Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf Luxusgüter beschränkte, werden nun immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Mobiltelefone, Akkus, Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige) Arzneimittel gefälscht und in Verkehr gebracht.

 

Diese gefälschten Produkte werden unkontrolliert hergestellt und entsprechen oft nicht den europäischen Standards und Sicherheitsnormen. Ausdrücklich warnte beispielsweise die EU-Kommission vor gefälschten Handys, deren Akkus explodierten. Besonders problematisch – und eine enorme Gefahr für die Verkehrssicherheit - stellt die Fälschung von Autoersatzteilen (z.B. Bremseinrichtungen) dar. Dazu wurden in einer deutschen Untersuchung bei derartigen Produkten größte Sicherheitsdefizite nachgewiesen. Neu ist, dass nunmehr auch gefälschte Arzneimittel (in gefälschter Originalverpackung), deren Zusammensetzung höchst fragwürdig ist, in Europa - z.B. über das Internet - verkauft werden. Für die Zollbehörden ergibt sich dabei das Problem, dass diese per Post versendet werden und sich der Absender kaum identifizieren lässt. Die WHO hat nachdrücklich vor den Risken gefälschter Arzneimittel gewarnt.

 

Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung verpflichtet die EU-Kommission gegenüber dem Rat anhand der in Artikel 22 genannten Angaben jährlich einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung zu erstatten, wobei die Mitgliedsstaaten der Kommission alle zweckdienlichen Angaben zur Anwendung dieser Verordnung zu übermitteln haben.

 

Analog dazu soll der Bundesminister für Finanzen auch dem Österreichischen Parlament einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 und des Produktpirateriegesetzes 2004 vorlegen. Dies ist mit diesem Antrag vorgesehen, der zwar als Vierparteienantrag bereits in der XXII.GP einstimmig beschlossen wurde, aber nicht erledigt werden konnte.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. März 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Bettina Hradecsni, Kai Jan Krainer und Wolfgang Zanger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 03 22

                              Mag. Johann Maier                                                  Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann