62 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 161/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Importe von Asbestabfällen, insbesondere Asbestzementabfällen, nach Österreich nehmen massiv zu. Seit 1. Jänner 2007 wurden beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Notifikationsanträge betreffend den Import von über 200 000 Tonnen Asbestzement gestellt.

Gemäß Art. 4 Abs. 3 lit. a Z i der EG-VerbringungsV (Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 30 vom 06.02.1993 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2557/2001, ABl. Nr. L 349 vom 31.12.2001 S. 1) wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung allgemein oder teilweise zu verbieten, um dem Prinzip der Nähe und dem Grundsatz der Entsorgungsautarkie zu entsprechen.

Daher soll ein generelles Importverbot für Asbestabfälle (Asbestzementabfälle und sonstige, insbesondere schwach gebundene Asbestabfälle) zum Zweck der Beseitigung im AWG 2002 aufgenommen werden. Dies ist zur Entsorgungssicherheit in Österreich im Hinblick auf die vorhandenen Deponiekapazitäten für diese Abfälle erforderlich und auch im Hinblick auf den Klimaschutz zur Vermeidung langer Transportwege geboten.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. März 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Karlheinz Kopf die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Petra Bayr, Dr. Gabriela Moser und Veit Schalle sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Initiativantrag einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde der Abgeordnete Karlheinz Kopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 03 22

                                  Karlheinz Kopf                                                     Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau