63 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 29. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005)                (III-12 d.B.)

Da der Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2005 in der XXII. GP vom Nationalrat nicht mehr behandelt werden konnte, wurde er in der XXIII. Gesetzgebungsperiode erneut eingebracht.

2005 wandten sich insgesamt 16.133 Bürger/innen mit ihrem Anliegen an die Volksanwaltschaft. 6.569 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet, 4.044 davon betrafen die Bundesverwaltung. Da die Volksanwaltschaft nicht für alle Beschwerden, die an sie herangetragen werden, tatsächlich zuständig ist, ergibt sich eine Differenz zwischen Beschwerdefällen und Prüfungsverfahren. Eine Aufschlüsselung der 16.133 Beschwerdefälle des Jahres 2005 zeigt, dass davon lediglich 10.796 den Bereich der öffentlichen Verwaltung und damit den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft betrafen, in 5.337 Fällen erwies sich die Volksanwaltschaft als unzuständig. In weiteren 4.227 Fällen konnte kein Prüfungsverfahren eingeleitet werden, weil die behördlichen Verfahren noch im Laufen waren oder den Beschwerdeführern/-innen noch ein Rechtsmittel offen stand.

Abschließen konnte die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 2005 7.891 Prüfungsverfahren, wobei es in zehn besonders schwer wiegenden Fällen einer formellen Empfehlung und in 16 Fällen einer Missstandsfeststellung bedurfte. Sechs dieser Empfehlungen und drei Missstandsfeststellungen bezogen sich auf die Bundesverwaltung. Daneben wurde weiteren 845 Beschwerden Berechtigung zuerkannt. In einem Fall entschloss sich die Volksanwaltschaft dazu, wegen vermuteter Gesetzeswidrigkeit eine Verordnung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

In immerhin 3.499 Fällen sahen die Volksanwälte/-in - Rosemarie Bauer, Peter Kostelka und Ewald Stadler - hingegen keinen Anlass für eine Beanstandung. Die übrigen im Jahr 2005 erledigten Beschwerden wurden entweder zurückgezogen (654), erwiesen sich als unzulässig (1.025) bzw. als nicht in die Kompetenz der Volksanwaltschaft fallend (1.682) oder waren zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet (159).

Der größte Teil des fast 400 Seiten starken Berichts der Volksanwaltschaft umfasst die Darstellung konkreter Beschwerdefälle. Dem Berichtsteil über die Ressorts folgt ein Grundrechtsteil. Die Auswahl der behandelten Themen ergibt sich auf Grund der im Berichtsjahr 2005 an die Volksanwaltschaft herangetragenen und von ihr geprüften Beschwerden. Weiters enthält der vorliegende Bericht eine tabellarische Übersicht der legislativen Anregungen der Volksanwaltschaft.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 27. März 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Robert Aspöck die Abgeordneten Barbara Riener, Otto Pendl, Katharina Pfeffer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Gernot Darmann, Dr. Robert Aspöck, Franz Eßl, Gabriele Binder-Maier, Theresia Haidlmayr, Karl Öllinger, Gerhard Steier und Maria Rauch-Kallat sowie Volksanwältin Rosemarie Bauer und Volksanwalt Mag. Hilmar Kabas als auch der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Ewald Stadler.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Robert Aspöck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 29. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2005) (III-12 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2007 03 27

                              Dr. Robert Aspöck                                                            Mag. Ewald Stadler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann