Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dr. Alexander Van der Bellen und Mag. Werner Kogler

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen

Zusammenfassende Gesamteinschätzung des Doppelbudgets 2007/08 – Österreich auf dem Weg zur Nummer eins in Europa?

Gute Konjunktur – Zielerreichung keineswegs gesichert

Das Doppelbudget wird in Zeiten sehr guter Konjunktur erstellt. Das angestrebte Maastricht-Defizit für den Gesamtstaat soll von 1,1% des BIP (2006) auf 0,9% (2007) und 0,7% (2008) gesenkt werden. Das Maastricht-Defizit des Bundes liegt 2007 unter dem administrativen Defizit, obwohl 2007 ein erheblicher Teil der Eurofighter angeliefert werden sollte, die zum Zeitpunkt der Lieferung Maastricht-Defizit erhöhend anzusetzen sind. Das schafft Erklärungsbedarf. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bund sein Budgetziel erreichen kann, wenn die gute Konjunktur weiter anhält. Bricht das Wachstum ein, was durch ein Platzen der Immobilienblase in den USA nicht ausgeschlossen erscheint, dann können die Unterbudgetierungen (Gehaltsrunde) die Zielerreichung gefährden. Angesichts der prekären finanziellen Situation einiger Länder (Kärnten, Steiermark) erscheint die Zielerreichung für das gesamtstaatliche Defizit in Frage gestellt. Die in Rechnung gestellten Überschüsse der Länder sind nur durch konkrete Maßnahmen der Länder erreichbar. Solche sind jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Festzuhalten bleibt auch, dass die zugrunde gelegten Maastrichtüberschüsse der Länder dem österreichischen Stabilitätspakt nicht entsprechen. Das wirft die Frage von Sanktionszahlungen auf, die für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen sind.

Wie auch die Budgets der vergangenen Jahre - besser Jahrzehnte - kommt auch das Doppelbudget 2007/08 nicht ohne Neuverschuldung aus. Da die Wirtschaft stärker wächst, wird eine Reduktion der Staatsschuldenquote auf unter 60% des BIP angekündigt. Unter den Tisch gekehrt wird die Schuldenfinanzierung der Infrastrukturoffensive (11 Mrd Euro) durch ÖBB und ASFINAG. Das ist ökonomisch sinnvoll und generationengerecht, weil auch zukünftige Generationen davon profitieren. Nur bekennen sollte sich der Finanzminister dazu, wie auch zu den Schulden, die seine Partei seit 1986 mit zu verantworten hat.

Doppelbudgets sind grundsätzlich problematisch, weil sich bei den Doppelbudgets der vergangenen Jahre immer wieder gezeigt hat, dass es sowohl einnahmen- wie ausgabenseitig zu größeren Abweichungen vom Voranschlag kommt. Das gilt insbesondere für das zweite Jahr des Doppelbudgets. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zwar für 2007 gut abgesichert, nicht jedoch für das Jahr 2008. Das WIFO geht in seiner jüngsten Prognose von erheblichen Konjunkturunsicherheiten aus.

Budgetpolitik orientiert sich am Wahlzyklus

Die gesamtwirtschaftliche Einschätzung ist schwierig, weil sich verschiedene Effekte überlagern. Der konjunkturellen Entwicklung entsprechend steigen die Steuereinnahmen. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen vorgenommen (Mineralölsteuer, LKW-Maut). Ausgabenseitig werden Ausgaben gekürzt, von denen jene der Länder bisher überhaupt nicht bekannt sind. Neben diesen Ausgabenkürzungen gibt es auch ausgabensteigernde Maßnahmen in einigen Bereichen, einige davon beeinflussen das Wirtschaftswachstum kurzfristig, andere mittelfristig und wiederum andere nur sehr begrenzt (Eurofighter). Überwiegend wird die bessere Konjunktur für einen Abbau des Budgetsaldos genutzt mit dem Ziel, am Ende der Legislaturperiode eine Steuersenkung zu finanzieren, deren Zielsetzungen weitgehend unbekannt sind. In diesem Sinne setzt diese Regierung die Budgetpolitik von Schwarz-Blau-Orange fort. Sie orientiert sich am Wahlzyklus statt an den budgetpolitischen Notwendigkeiten.

Unzureichende Investitionen bei Klimaschutz, Schule und Universitäten.

Damit werden aus grüner Sicht falsche Prioritäten gesetzt. Wenn Österreich mittelfristig seinen Status als eine der reichsten Volkswirtschaften Europas erhalten will und Nummer eins in Europa werden möchte - wie es der Finanzminister in seiner Budgetrede angekündigt hat -, dann muss es heute oberste Priorität sein, die Ausgabenstrukturen entsprechend zu adaptieren. Die ausgabenseitigen Schwerpunktsetzungen – soweit sie in dem Zahlenwerk überhaupt nachvollziehbar sind - lassen den Schluss zu, dass die zentralen Zukunftsbereiche nur sehr unzureichend angepackt werden.

Klimaschutz - Budgetmittel für den Klima-/Energiefonds sind im vorgelegten Doppelbudget nicht vorgesehen. Die Bedeckung aus einer weiteren Erhöhung der Mineralölsteuer (auf 3 Cent/l bzw. 5 Cent/l) stellt bislang nur eine Absichtserklärung dar. Ein „Scheinfonds“ schützt das Klima nicht, sondern vernebelt nur. Im mittlerweile zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf für den Klimafonds sind zwar Mittel für 2007 und 2008 vorgesehen (50 bzw. 150 Mio Euro), die Aufstockung auf 500 Mio Euro in den Jahren 2009 und 2010 ist darin nicht vorgesehen. Hinsichtlich der zusätzlichen Mittel aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für die Länder und Gemeinden soll durch eine politische Vereinbarung die Verwendung für den öffentlichen Personennahverkehr gesichert werden. Zweifel, dass sich die Länder und Gemeinden daran halten werden, sind mehr als angebracht.

Schule und Universitäten – Die für Schulen und Universitäten sowie für Forschung & Entwicklung zusätzlich bereit gestellten Mittel sind lediglich ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung, aber keine richtungsweisende Investition.

Kinderbetreuung – Im Budget ist kein Geld für die Errichtung von Kinderbetreuungsplätzen vorgesehen.

 

 

Pflege – Auch für die Beseitigung des Pflegenotstands gibt es kein Geld, und die Mittel für die soziale Grundsicherung reichen nicht aus, das Armutsproblem substantiell zu lösen. Das kann nicht die „soziale Wärme“ sein, die die SPÖ der Regierung von Schwarz-Blau-Orange stets abgesprochen hat.

Infrastruktur – Die Regierung macht mehr Schulden für die Straße als für die Schiene. Im Infrastrukturausbau wird entgegen den Behauptungen der Regierung der Straße klar der Vorrang gegenüber der Schiene eingeräumt. Das geht aus der Übersicht 21 des Budgetberichts 2007/2008 hervor. Das steht im klaren Gegensatz zu der von der Regierung behaupteten Klimaschutzstrategie.

Umgekehrt sind reichlich budgetäre Mittel für die Landesverteidigung vorgesehen. Allein zur Anschaffung sinnloser Eurofighter gibt es behauptete, im Kapitel 40 aber nicht nachvollziehbare, 467 Mio. Euro.

Umbau des Steuersystems satt Steuersenkung

Auf der Einnahmenseite wird zwar mit der Erhöhung der Mineralölsteuer ein klimapolitisch richtiger Schritt gesetzt, dem allerdings eine entsprechende soziale Abfederung (Pendlerpauschale als Absetzbetrag und nicht als Freibetrag) sowie ergänzend eine flächendeckende LKW-Maut fehlt. Ansonsten sticht auf der Einnahmenseite zweierlei ins Auge, die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die angekündigte Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge.

Umbau des Steuersystems – Wichtige steuerpolitische Weichenstellungen fehlen, eine Verschiebung der Steuerreform auf das Jahr 2010 bedeutet wertvoll vergeudete Zeit. Der aufkommensneutrale Umbau des Steuersystems kann nicht mehr länger warten. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung des Steuersystems nach ökologischen Kriterien sowie eine schrittweise Anhebung des Anteils an vermögensbezogenen Steuern am BIP, die zu mehr Steuergerechtigkeit, einem stabilen Abgabenaufkommen sowie zu einer Entlastung des Faktors Arbeit beiträgt. Dadurch können wichtige Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen erzeugt werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer – Beim Verzicht auf die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungsteuer geht es nicht um einen Bagatellbetrag, der Vergleich mit den Studienbeiträgen drängt sich auf. Mit diesen Mitteln ließen sich mindestens 18.000 Kinderbetreuungsplätze schaffen.

Im Rahmen dieser Umgestaltung des Steuersystems wollen wir angesichts des Pflegenotstands, der bestehenden Bildungsmisere und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und damit öffentlicher Investitionen in eine Verkehrs- und Energiewende nicht auf das Aufkommen der Erbschaftssteuer verzichten. Wir wollen daher die Erbschafts- und Schenkungssteuer durch eine realistische Bewertung der Grund- und Immobilienvermögen und mittels großzügiger Freibeträge für kleine „Häuselbauer“ und Betriebsübergänge reformieren. Nur die „Millionenerben“ sollen zur Kasse gebeten werden. Es kann nicht sein, dass die Reichen einen immer geringer werdenden Teil zur Finanzierung des Sozialstaates leisten, den sie ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Krankenversicherungsbeiträge – Die geplante Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge führt zu einer weiteren Verteuerung des Faktors Arbeit, der - auch nach Ansicht der WirtschaftsforscherInnen im Weißbuch „Wachstum und Beschäftigung“ - entlastet werden sollte.

Österreich braucht Zukunftsinvestitionen und keine Retrobudgets

Die Grünen wollen mehr Zukunftsinvestitionen – sie sind der Motor für Wachstum und schaffen Arbeitsplätze. Nur so kann Österreich zur Nummer eins in Europa werden!

Bildungspolitik ist Wachstumspolitik und der Energiesektor ist heute der größte Wachstumsmarkt. Gerade der rasche Einstieg in Technologien für erneuerbare Energieträger ist ein Arbeitsplatzbeschaffer ersten Ranges und eröffnet für die heimischen Unternehmen große Exportchancen.

Die Grünen fordern daher:

-              „Bildungsmilliarde“ für Schulen und Universitäten (2007 bis 2010)

-              Schaffung eines Energiefonds: 1,6 Mrd. Euro für zwei Legislaturperioden für eine Klimaschutzoffensive, finanziert aus einer flächendeckenden LKW-Maut

 

Sparsamer Umgang mit Steuermitteln – die Verwaltung besser organisieren

Die Grünen treten für den effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln ein und sind für eine verstärkte Budgetplanung. Sie fordern daher eine rasche Umsetzung der Reform des Bundeshaushaltsrechts einschließlich der Verfassungsbestimmungen, die in der letzten Legislaturperiode von allen politischen Parteien ausverhandelt wurde. Weiters fordern die Grünen eine Verwaltungs- und Bundesstaatsreform einschließlich der Reform der Finanzverfassung mit dem Ziel der Zusammenführung der Einnahmen-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung und der Beseitigung des „Transferchaos“ zwischen den Gebietskörperschaften. Die Grünen haben dazu bereits im Österreich-Konvent substantielle Vorschläge eingebracht.

Eine Verwaltungsreform, die eine echte Modernisierung der Verwaltung mit Personalabbau verwechselt, lehnen die Grünen ab. Der geplante Abbau von Planstellen beim Bund durch Nachbesetzung nur jeder zweiten Planstelle hat mit Verwaltungsreform nichts zu tun, er verschärft die Personalengpässe nur weiter und gefährdet die Qualität öffentlicher Leistungen.

Gender Budgeting, das seinen Namen verdient, gibt es in den vorliegenden Budgetentwürfen für 2007 und 2008 wieder nicht. Vielmehr wird im Arbeitsbehelf in einzelnen Kapiteln nur auf „Genderaspekte im Budget“ verwiesen.


 

Analyse der einzelnen Teilkapitel

Die für die obersten Organe (Präsidentschaftskanzlei, Bundesgesetzgebung, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechnungshof) in Kapitel 01 – 06 enthaltenen Zahlen erfahren leichte Steigerungen. Hervorzuheben sind die angesichts der Arbeitsüberlastung längst überfällige Budgetsteigerungen für den Verwaltungsgerichtshof, die Sanierung des Rechnungshofgebäudes und die fehlende Budgetierung für die Generalsanierung des Plenarsaales des Parlaments. Die Klubförderungen steigen hauptsächlich aufgrund des Einzugs von fünf Parteien in den Nationalrat um knapp 3 Mio €. Die Budgetierung des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus sinkt ab.

Der Anstieg des Budgets in Kapitel 10 (Bundeskanzleramt) für Frauenagenden von 6 Mio. auf 8 Mio. € jährlich wird fast ausschließlich für eine Erhöhung der Förderungen an die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie und für den starken Anstieg bei den Aufwendungen des Ministeriums verwendet.

Für die Förderung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen und -projekten, insbesondere für jene, die sich nicht mit Gewaltschutz befassen, gibt es keine zusätzlichen Mittel. Zu einem Ausbau der aktiven Frauenförderungsmaßnahmen kommt es 2007 und 2008 mit diesen Mitteln daher nicht.

Das in Kapitel 10 (Bundeskanzleramt) enthaltene Sportbudget entspricht den Erwartungen, Aufwendung für EURO2008 freibleibend, keine besonderen Mittel für Olympiabewerbung Salzburg 2014, Umschichtung der Mittel aus der Besonderen Sportförderung zu Gunsten Frauen, Gesundheitsförderung und Schulkooperationen.

Die erhöhten Ausgaben für politische Akademien im Kapitel 10 (Bundeskanzleramt) basieren auf der Nationalratswahl und dem Einzug von 5 Parteien ins Parlament, während die Volksgruppenförderung restriktiv bleibt.

Im Kapitel 11 (Inneres) sind in den nächsten beiden Jahren keine gröberen Veränderungen zu erwarten. Inwieweit die veranschlagten Beträge der Wirklichkeit standhalten werden, kann aus heutiger Sicht nur schwer abgeschätzt werden.

Das Budget für Asyl- und Fremdenwesen bleibt mit 181,6 Mio € für 2007 und 180,7 Mio € für 2008 in etwa auf dem Stand des Erfolges 2006 (180,3 Mio Euro). Damit können die beiden aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen, der Abbau des enormen Rückstaus bei den Asylverfahren und die Integration von ZuwanderInnen nicht bewältigt werden.

Der radikale Sparkurs von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer wird abgemildert. Eine Bildungswende ist in Kapitel 12 (Bildung) dennoch nicht erkennbar. In der Steigerung der Bildungsausgaben für 2007 sind die Gehaltserhöhung und der Struktureffekt enthalten. Das heißt, dass das tatsächliche Geld für bildungspolitische Maßnahmen deutlich geringer ist als dargestellt. Für 2008 ist nur der Struktureffekt budgetiert. Die KlassenschülerInnenzahlen in Volks- und Hauptschulen könnten mit den zusätzlichen LehrerInnenressourcen spürbar sinken, wenn weiter auf Kürzungen beim Schülerrückgang verzichtet wird. In den AHS-Unterstufen allgemein werden kleinere Klassen aber nicht möglich sein.

Für höhere Schulen gibt es keine Verbesserungen. Waldorf- und Alternativschulen erhalten weiterhin keine zusätzlichen Ressourcen. Zusätzliche Förder- und IntegrationslehrerInnen sind nicht budgetiert. Für die 20% der 15jährigen mit unzureichenden Lesekenntnissen wird es daher weiterhin keine wirkungsvollen Maßnahmen geben.

Die Kunst war wohl eine Verliererin der Budgetverhandlungen. Das Budget in Kapitel 13 und in Teilen von Kapitel 12 stagniert, während die laufenden Kosten steigen. Die Stagnation kann allein auf eine veranschlagte Erhöhung für die Bundestheater im Jahr 2008 zurückgeführt werden. Wer von dieser Verbesserung absieht, kann einen Rückgang des Budgets auch in absoluten Zahlen ablesen. Das zeitgenössische Kunstschaffen wird entgegen der Ankündigungen beider Koalitionspartner zurückgefahren. Angesichts der Übernahme der Kulturagenden durch die SPÖ und der damit verbundenen Hoffnungen ist das eine herbe Enttäuschung.

In Kapitel 14 (Wissenschaft) werden 2007 die Mittel für Universitäten aus dem Budget um 172 Mio € aufgestockt, 2008 betragen die zusätzlichen Mittel jedoch nur mehr „magere“ 25 Mio €. Dieser Mittelzuwachs ist zwar besser als nichts, kommt aber in keiner Weise einer Universitätsoffensive nahe, die notwendig wäre, um die Mittel für die Universitäten auf jenes Niveau anzuheben, das die Europäische Kommission im Vorjahr als Ziel formuliert hat: 2% des BIP. Die Mittel für die österreichischen Universitäten „grundeln“ derzeit bei einem Wert von weniger als 1% des BIP. Die vorgesehene Erhöhung der Studienförderungen um 12% ist völlig unzureichend, da sie nicht wesentlich über die Inflationsabgeltung hinausgeht.

Für das Kapitel 15 (Soziales) sind 2007 € 2.006 Mio. und 2008 € 2.061 Mio. veranschlagt. Gemessen an der BIP-Prognose des WIFO sinken die für Kapitel 15 vorgesehenen Mittel (2006: 0,76 %: 2007: 0,75%; 2008: 0,74%).

Keine der im Regierungsübereinkommen genannten „großen Brocken“ wie etwa die Schaffung einer Mindestsicherung oder die Ermöglichung einer leistbaren Pflege und Betreuung findet im Kapitel 15 eine Bedeckung. Lediglich in den Festlegungen für die Budgetüberschreitungen scheinen „magere“ € 18 Mio (2007) und € 34 Mio (2008) für Pflege auf. Diese sind jedoch an Leistungen anderer Gebietskörperschaften geknüpft.

In Zusammenhang mit dem Pflegegeld darf darauf verwiesen werden, dass die Erhöhung der Mittel gerade einmal die zukünftige Ausweitung des BezieherInnenkreises im Ausmaß der letzten zwei Jahre abdeckt. Die im Regierungsprogramm festgehaltene Erhöhung des Pflegegeldes wird somit nicht in den Jahren 2007 oder 2008 stattfinden. Durch das Nicht-Anpassen an die Inflationsrate verliert das Pflegegeld auch weiterhin real an Wert.

Zu hinterfragen ist auch, warum die "Behindertenmilliarde" im Vorjahr nicht in der budgetierten Höhe verwendet wurde. Die Arbeitslosigkeit ist bei Menschen mit Behinderung noch immer wesentlich höher als in der übrigen Bevölkerung.

Das Budget für Kapitel 16 (Sozialversicherung) erlebt auf erstem Blick in den Jahren 2007 und 2008 eine erhebliche Erhöhung um insgesamt über 300 Mio € (im Vergleich zu 2006). Gemessen am BIP gehen die Mittel jedoch von 2,86% im Jahr 2006 auf 2,77 (2007) und 2,74 (2008) zurück.

Eine Erhöhung der Netto-Ausgleichszulagen auf die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle oder eine Pensionserhöhung nach dem Preisindex der Pensionistenhaushalte (PIPH) ist nicht vorgesehen.

Laut Kapitel 17 (Gesundheit) sollen in der gesetzlichen Krankenversicherung 2007 und 2008 die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %, die Deckelung der Rezeptgebühr für chronisch Kranke und eine Kostendämpfung bei Arzneimitteln realisiert werden.

Den Hauptposten im Gesundheitsbudget stellen die Zweckzuschüsse nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten dar (Umsatzsteuer an Krankenanstalten): 431,71 Mio € für 2007 und 442,1 Mio € für 2008

Es bleiben lediglich 233,69 Mio € für 2007 und 237 Mio € für 2008 für die vielfältigen und wichtigen Aufgaben der Steuerung des Gesundheitswesens. Zum Beispiel: 5,21 % für Vorsorgemedizin und epidemiologische Maßnahmen, 0,38 % für gesundheitsökonomische Belange, 7,2 % für Veterinärwesen, Lebensmittelsicherheit und Gentechnik (jeweils für das Jahr 2008).

Der Bundesvoranschlag in Kapitel 19 (Familie) für den FLAF erscheint auf der Ausgabenseite als zu optimistisch geschätzt, zu pessimistisch hingegen auf der Einnahmenseite.

Auf der Ausgabenseite wird der Einführung des flexiblen jedoch auch kurzfristig teureren Kinderbetreuungsgeld durch eine Aufstockung um lediglich + 6,5 % für das Jahr 2008 nur sehr unzureichend Rechnung getragen.

Der Anstieg der Lohn- und Gehaltssumme (+7.3 % von 2006 auf 2008) ist - als Folge einer revidierten Konjunkturprognose - realistisch geschätzt. Der Anteil an der Einkommensteuer (+ 13 % von 2006 auf 2008) auf der Einnahmenseite wird eindeutig überschätzt.

Zusätzlich sind durch das Budgetbegleitgesetz noch weitere Ausgaben für die Finanzverwaltung und die Studienförderung geplant, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds gedeckt werden sollen, gleichzeitig jedoch dessen Zweckwidmung in Frage stellen.

Es ist also anzunehmen, dass in den Jahren 2007 und 2008 der FLAF weiterhin Abgänge aufweisen wird und unselbständig Beschäftigte weiterhin den Löwenanteil der Einnahmen des FLAF bestreiten werden.

Das gekürzte Budget des Außenministeriums (Kapitel 20 – Äußeres) musste auch heuer wieder eine Kürzung von etwa €10 Mio hinnehmen. Der Rückgang ist vor allem durch den Wegfall der Kosten für den EU-Vorsitz bedingt.

Betroffen sind besonders die Personalausgaben, die Personalsteigerungen im Jahr 2007 von 43 Personen betreffen nur schlechter bezahlte Entlohnungsgruppen von Vertragsbediensteten. An den Vertretungsbehörden wird Botschaftspersonal sogar gekürzt, und zwar sowohl bei Beamten als auch bei Vertragsbediensteten. Das ist nach der Visa-Affäre unverständlich. Trotz Mittel- und Personalkürzungen wird es jedoch mehr lokales Personal in den Botschaften im Konsularbereich geben - dies scheint im Budget verdeckt als "Aufwand" für „Sur-Place“- (und daher auch nicht im Stellenplan ersichtliches) Personal auf (s. Erläuterungen des BMF).

Ein Etiketten-Schwindel sind die Steigerungen des Auslandskultur-Budgets (s. S. 47ff).

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit betragen die Erhöhungen für die gestaltbare EZA und die freiwilligen Beiträge zu internationalen Organisationen jeweils 5 Mio €. Damit hat auch diese Regierung bewiesen, dass sie die internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich alles andere als ernst nimmt: Das Erreichen des auf EU-Ebene verpflichtenden 0,51%-Zieles bis 2010 bedürfte eines konkreten Stufenplanes und jährlicher Steigerungen von rund 200 Mio € pro Jahr (2007-2010). Mit den 5 Mio € frischen Geldes für die Austrian Development Agency (ADA) und 5 Mio € mehr an freiwilligen UN-Beiträgen an gestaltbarer Entwicklungszusammenarbeit ist Österreich mehr als weit entfernt davon.

Im Lichte der österreichischen UN-Sicherheitsrats-Kandidatur ist das doppelt tragisch und könnte durchaus zu einer Verschlechterung der österreichischen Chancen beitragen.

Das Justizbudget in Kapitel 30 wird sowohl 2007 als auch 2008 erhöht, die Erhöhungen betreffen laut Budgetbericht die Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (zwecks Umsetzung Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006), die Opferhilfeeinrichtungen (zwecks Umsetzung Prozessbegleitung), den Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie, das Center of Legal Competence (Unterstützung der Transformationsländer bei den Reformen der Rechtsordnung), die medizinische Versorgung der InsassInnen der Justizanstalten und Instandhaltungen, bauliche Verbesserungen und Erweiterungen der Justizanstalten

Das Verteidigungsbudget in Kapitel 40 (Landesverteidigung) wurde erstmals seit Jahren nominell erhöht. Die Erhöhung ist aber beinahe ausschließlich durch die für die Eurofighter aufzuwendenden Mittel verursacht. In wie weit die Bundesheerreform mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durchgeführt werden soll, bleibt ebenso fraglich wie die Höhe der Beträge, die aus der Verwertung militärischer Liegenschaften lukriert werden soll.

Das Kapitel 50 (Finanzverwaltung) ist sowohl von der Gründung der Bundesfinanzakademie und der Buchhaltungsagentur als auch von diversen Reorganisationsmaßnahmen in der Finanz- und Zollverwaltung geprägt. Weitere Reorganisationsmaßnahmen sind z.B. im Bereich der Großbetriebsprüfungen geplant.

Im krassen Gegensatz zu dem von oben verordneten Sparkurs steht die Ausweitung des Sach- und insbesondere Personalaufwands in der Zentrale des BMF im vorliegenden Budgetentwurf für 2007 und 2008. Hier besteht hoher Klärungsbedarf. Während die eigene Beamtenschaft und die Zentralleitungen in allen anderen Ministerien zur Sparsamkeit angehalten werden, sichert sich der Finanzminister ein „Körberlgeld“ für seinen Zentralbereich.

Der starke Anstieg der Pauschalvorsorgen in Kapitel 51 (Kassenverwaltung) in den Voranschlagsentwürfen 2007 und 2008 ist in hohem Maße erklärungsbedürftig. Gleichzeitig fehlen Pauschalvorsorgen für das Personal - es wurde keine Vorsorge für die Gehaltsrunde 2008 getroffen.

Die Dotierung einer Pauschalvorsorge für die Forschungsoffensive, die soziale Absicherung und die Infrastruktur lässt darauf schließen, dass wenig Klarheit über die Umsetzung der Maßnahmen des Regierungsprogramms besteht.

Bei den Mitteln für die Infrastruktur handelt es sich um jene Mittel, die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer an die ASFINAG und an die ÖBB weitergeleitet werden sollen. Sie sind offensichtlich deshalb in der Pauschalvorsorge, weil nicht klar ist, welche Gesellschaft welchen Anteil zur Erhöhung des Eigenkapitals erhalten soll. Unter Berücksichtigung der Mittel für die ASFINAG aus der geplanten Erhöhung der LKW-Maut ist heute schon klar, dass in Bezug auf diese Mittel der Straße der Vorrang vor der Schiene eingeräumt wird. Werden die Mittel aus der Pauschalvorsorge nicht zeitgerecht verwendet, verfallen sie.

Die öffentlichen Abgaben (brutto) in Kapitel 52 (Öffentliche Abgaben) waren im Budgetvollzug 2006 um 3,6% höher als veranschlagt. Die Ursachen liegen einerseits in einer deutlich verbesserten Konjunktursituation (Umsatzsteuer) und andererseits resultieren sie aus durch die verschärfte Progression bedingten höheren Einnahmen bei der Lohnsteuer als Folge der Steuerreform 2004/2005.

Da das WIFO Ende März seine Wachstumsprognose nach oben revidiert hat, dürften die den Budgetentwürfen für 2007 und 2008 zugrunde gelegten Steuerschätzungen insgesamt eher an der Untergrenze liegen. Es kann weiters mit einer Dämpfung der Einnahmen bei der veranlagten Einkommensteuer und andererseits mit einer höheren Aufkommensdynamik bei der Körperschaftsteuer gerechnet werden. Skepsis ist jedoch über die in den Budgetentwürfen enthaltene Höhe der Zuwächse bei der Körperschaftsteuer angebracht - diese scheinen eher unrealistisch zu sein. Das Aufkommen der Lohnsteuer wird in aller Regel in den Voranschlägen unterschätzt. Die Zuwächse bei der Umsatzsteuer haben sich zwar erhöht, sie liegen aber immer noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Bei der Mineralölsteuer sind nur die Mehreinnahmen auf Basis des Koalitionsabkommens berücksichtigt, nicht aber die Einnahmen wie sie sich aus dem Budgetbegleitgesetz 2007 ergeben. Weiters sind Ausfälle aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer von rund 150 Mio € sowie eventuelle Folgewirkungen auf andere Steuern zu erwarten.

Viele im Kapitel 53 (Finanzausgleich) enthaltenen Transfers hängen entweder direkt von der Entwicklung der Abgaben oder indirekt von der Entwicklung der Ertragsanteile ab. Es steigen daher jene Transfers besonders stark an, die an dynamisch wachsenden Abgaben anknüpfen, etwa die Bedarfszuweisung an die Länder gemäß § 22 Abs. 1 FAG oder der Katastrophenfonds.

Die Umstellung der Förderung im Dienste der Energieeffizienz und des Klimaschutzes muss spätestens mit dem nächsten Finanzausgleich (2009) realisiert werden.

Nach wie vor dominiert ein „Transferdschungel“. Eine Entflechtung der Aufgaben- und Finanzierungskompetenzen und ist beim letzten Finanzausgleich ebenso wenig gelungen wie durch den Österreich-Konvent. Eine Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung muss zentrales Ziel der Bundesstaats- und Finanzverfassungsreform sein. An der Umsetzung dieses Grundsatzes, der zwingend Änderungen bei der Kompetenzverteilung nach sich zieht, wird die Bundesregierung zu messen sein. Ohne diese Reform werden Einsparungen im Bundesstaat das bleiben, was sie bisher waren: leere Worthülsen.

Die Ausverkaufspolitik der schwarz/blau/orangen Regierung macht sich in Kapitel 54 (Bundesvermögen) bemerkbar: Die Einnahmen aus Dividenden der ÖIAG werden 2007 und 2008 noch geringer sein als 2006 angenommen (jeweils 200 Mio Euro).

Ein Anstieg wird hingegen bei den sonstigen Erträgen erwartet. Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen sind de facto nicht vorgesehen. Die für die Jahre 2007 und 2008 geplanten Veräußerungen von Liegenschaften liegen deutlich unter dem Erfolg 2006. Allerdings wurden im Budgetvollzug 2006 vermehrte Verkäufe realisiert als ursprünglich geplant. Für die Verwertung der Kasernen wurde eine eigene Gesellschaft, die SIVBEG, gegründet.

Die Gewinnabfuhr der OeNB geht im Jahr 2007 stark zurück und setzt den Negativtrend der letzten Jahre fort. Überraschenderweise soll die Gewinnabfuhr 2008 aber wieder ansteigen. Das ist erklärungsbedürftig.

Die Einnahmen aus dem Ausfuhrförderungsgesetz bleiben 2007 und 2008 hinter den Einnahmen des Jahres 2006 zurück. Wesentlich niedriger sind die Ausgaben 2007 und 2008 im Zusammenhang mit den Haftungsübernahmen durch den Bund.

In Kapitel 55 (Pensionen) werden die Ausgaben für die Pensionen der Hoheitsverwaltung, der Landeslehrer sowie der Bahn und Post und sonstiger ausgegliederter Einheiten veranschlagt.

Insgesamt geht die Budgetierung des Pensionsaufwands davon aus, dass die beschlossenen Pensionsreformen der letzten Jahre zu einer geringeren Dynamik des Pensionsaufwandes beigetragen haben. Da keine aktuellen Neuzugangszahlen für 2007 und 2008 vorliegen, ist das praktisch nicht nachprüfbar. Vermutet wird dennoch eine geringfügige Unterbudgetierung.

Wenig plausibel ist der geringe Anstieg bei den LandeslehrerInnen 2008, wo ja neben der Pensionsanpassung mit höheren Neuzugängen gerechnet und Neuzugangspensionen gerechnet wird. Aus demselben Grund scheinen auch die Aufwendungen bei den Postbetrieben (Österreichische Post AG, Telekom Austria AG, Österreichische Postbus GmbH) unterbudgetiert zu sein.

Es ist daher insgesamt davon auszugehen, dass die Pensionsaufwendungen im Kapitel 55 im Jahr 2008 unterdotiert sind.

Die Darstellung der Kosten der Finanzierung der Staatsschuld in Kapitel 58 gehört zu den intransparentesten Budgetkapiteln des gesamten Voranschlags. Das gilt für die Zinserträge/-auf­wendungen und in besonderem Maße aber für den sonstigen Aufwand.

Die Veränderung des Schuldenstands liegt sowohl im Jahr 2007 als auch 2008 erheblich über dem des jeweiligen Defizits. Kumuliert über beide Jahre übersteigt der Zuwachs des Schuldenstands jenen des administrativen Abgangs um rund 700 Mio €.

Der Fokus auf die Maastricht-Verschuldung verengt den Blickwinkel für die gesamten Schulden, weil dabei die außerbudgetären Verbindlichkeiten für ÖBB, BIG und ASFINAG außen vor bleiben (Siehe dazu Kapitel Basisdaten). Sie gehen zwar zulasten künftiger Budgets, sind aber gerechtfertigt, weil damit Infrastruktur finanziert wird, die auch künftigen Generationen zugute kommt. Die Regierungsparteien sollten sich dazu bekennen und die derzeit öffentliche Darstellung, keine neuen Schulden eingehen zu wollen, von der politischen Agenda absetzen.

Die veranschlagten Gesamtausgaben in Kapitel 60 für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft für das Jahr 2007 betragen im Kapitel 60 2.256 Mio € und für das Jahr 2008 2.258 Mio €. Die budgetäre Ausstattung des Kapitels 60 würde es erlauben, starke umweltpolitische, verteilungs- und beschäftigungswirksame Akzente zu setzen. Dies ist in der politischen Umsetzung leider nicht der Fall. Die Agrarförderungen sind geprägt von der Bevorzugung großer, intensiv wirtschaftender Betriebe. Eine ökologische Wirtschaftsweise oder der Faktor Arbeit findet insbesondere bei den Marktordnungsausgaben (Einheitliche Betriebsprämie) keine Berücksichtigung. Im Gegenteil: Die Einheitliche Betriebsprämie wirkt wettbewerbsverzerrend für die kleineren Betriebe, fördert durch die deutliche Begünstigung großer Betriebe das „Bauernsterben“ und trägt damit zu einem Verlust an Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.

Die zweite Säule der Agrarpolitik, die Ländliche Entwicklung, wird bis zum Jahr 2013 mit jährlich mehr als einer Milliarde € (EU, Bund und Land) dotiert sein. Das derzeit in Brüssel eingereichte und noch nicht genehmigte Programm enthält eine Reihe von ökologischen und sozialen Schwachstellen. Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) setzt teilweise Akzente in Richtung Intensivierung, mit allen damit verbundenen Problemen (Nitrat-Belastung des Grundwassers, Gestaltung der Investitionsförderungen und Maßnahmen dahingehend, dass sie großen Betrieben zugute kommen). Die Förderungen für das Programm Ländliche Entwicklung fließen zu nahezu 90 % in den Agrarbereich, mit dem Rest sollen aber auch regionalpolitische Akzente gesetzt und Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und geschaffen werden. Es bleibt allerdings sehr zu bezweifeln, ob Arbeitsplätze im gleichen Ausmaß geschaffen werden können wie sie von der derzeitigen Agrarpolitik vernichtet werden.

Das Umweltbudget (Kapitel 61) wird voraussichtlich für die Jahre 2007 und 2008 gegenüber 2006 um 99 bzw. 126,2 Millionen € höher ausfallen. Der größte Teil der Steigerung fließt in den Klimaschutz: JI/CDM Projekte (Auslandprojekte, bei denen Emissionszertifikate zugekauft werden) und Umweltförderung im In- und Ausland. Da Österreich derzeit Klimaschutzschlusslicht ist (24,5 Mio.Tonnen Treibhausgasemissionen bzw. 36 Prozent über dem Kyoto-Ziel bezogen auf die Datenbasis von 2005), besteht dringender Handlungsbedarf. Zusätzlich soll noch ein Klimaschutzfonds, dotiert mit 50 Millionen 2007, 150 Millionen 2008, 150 Millionen 2009 ins Leben gerufen werden. Diese Budegtierung findet sich allerdings derzeit nicht im Budget 2007/2008. Das veranschlagte Budget im Klimaschutzbereich wird nicht ausreichen um das Kyotoziel zu erreichen. Die Grünen schlagen einen Energiewendefonds (siehe Energieprogramm) mit einem jährlichen Budget von 200 Millionen € vor. Kritik an JI/CDM Projekten: keine Wertschöpfung/Arbeitsplätze im Inland.

Der größte Teil (über die Hälfte) des Umweltbudgets insgesamt fließt in die Siedlungswasserwirtschaft. Hier sollte verstärkt auf Kosteneffizienz gesetzt werden bzw. auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtline 2003 und deren Umweltziele (guter chemischer und ökologischer Zustand aller Gewässer bis 2015) geachtet werden.

Im Bereich Naturschutz sind geringfügige positive Signale erkennbar. In Zusammenschau mit der unzureichenden Dotierung dieses Themas im Rahmen der geplanten Ausgaben für die Entwicklung des Ländlichen Raums im Kapitel Landwirtschaft ergibt sich jedoch keine spürbare Verbesserung. Die nötigen und angekündigten Maßnahmen im Bereich Radverkehr sind nicht durch eigenständige Zusatzfinanzierungen abgesichert.

Die nicht arbeitsmarktbezogenen Teile des Kapitel 63 betreffend die Wirtschaft weisen im großen und ganzen keine großen besonderen Auffälligkeiten auf. Kritisch zu sehen sind schwer nachvollziehbare Budgetierungen von F&E Offensivprogramm-Mitteln, eine Reduktion der Tourismusförderung und die Weiterführung der Exportoffensive, die ihren Zielen bisher keineswegs entsprechen konnte. Die nicht durchgeführte Abschaffung des Bundeskartellanwalts im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes ist aus wettbewerbs- und somit auch aus wachstumspolitischer Sicht negativ zu beurteilen (S. 63).

Im Kapitel 63 (Wirtschaft und Arbeit) sind für Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2007 Ausgaben in der Höhe von € 5,07 Mrd und 2008 von € 4,77 Mrd vorgesehen (Erfolg 2006: € 5,51 Mrd). Der Anteil der Mittel für Arbeitsmarktpolitik am BIP reduziert sich von 2,15% (2006) auf 1,89% (2007) bzw. 1,7% (2008). Auch gemessen am Budget reduziert sich der Mittelanteil von 7,8% (2006) auf 7,3% (2007) bzw. 6,8% (2008).

Die Einnahmen der Arbeitslosenversicherung aus Beiträgen steigen nominell stark an (um 6% oder € 260 Mio bis 2008), können aber mit der Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme nicht mithalten und bleiben hinter der nominellen BIP-Entwicklung zurück.

Auf Grund der erhöhten Einnahmenerwartungen und in Folge geringerer Arbeitslosenzahlen reduzierter Ausgaben für Leistungsbezüge gehen die BudgeterstellerInnen davon aus, dass der Beitrag zur Abgangsabdeckung 2008 nicht mehr notwendig ist. Der Realitätsgehalt dieser Schätzung ist fraglich.

Die Regierung legt im Bereich Verkehr/Infrastruktur (Kapitel 65) ein Doppelbudget vor, das Steuergeld und Schulden für Großbauprojekte in den Mittelpunkt stellt, bestehende Ungerechtigkeiten in der Pendlerförderung fortsetzt und von Bundesseite beim Öffentlichen Nahverkehr zurückhaltend und teilweise intransparent bleibt. Diese Voranschlagsentwürfe wird weder den Ankündigungen des Regierungsprogramms noch den Erfordernissen einer an Klimaschutz, Verteilungsgerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Effizienz ausgerichteten Politik für eine Mobilität mit Zukunft gerecht.

Die Regierung hat sich im Forschungsbereich (Kapitel 65) auf jährliche Mittelsteigerungen von 10% verpflichtet. Die vorgelegten Budgetzahlen (2006-08: +17%) spiegeln dieses Versprechen nicht vollständig wieder, insbesondere 2007/2008 fällt der Mittelzuwachs (3,3%) deutlich hinter die Ankündigungen des Regierungsprogramms zurück. Die Zahlen sind darüber hinaus aufgrund der noch nicht veröffentlichten "Beilage T" in ihrer Gesamtheit nicht nachprüfbar. Vor diesem Hintergrund kann - neben dem Brandmarken der fehlenden Transparenz - nur mit singulärer Kritik gearbeitet werden, z.B.: (i) Verdacht der politisch doppelten Verwendung von Mitteln (insbes. beim Klimafonds), (ii) Mittelausfall aus Nationalstiftung (30 Mio. pro Jahr) wird nicht kompensiert - es fehlen für 2007/08 kumulierte 90 Mio. gegenüber dem Regierungsprogramm, (iii) Fehlende Programmzurechnung, insbesondere bei der FFG. Generell muss der Verdacht formuliert werden, dass der angegebene Ausgabenpfad für die Forschung in der Realität nicht so stattfinden wird.

Gender Budgeting das seinen Namen verdient, gibt es in den vorliegenden Budgetentwürfen für 2007 und 2008 wieder nicht. Vielmehr wird im Arbeitsbehelf in einzelnen Kapiteln nur auf „Genderaspekte im Budget“ verwiesen.

Basisdaten

Der Entwurf des Bundeshaushalts 2007 sieht Ausgaben in der Höhe von 69,6 Mrd € und Einnahmen von 65,7 Mrd € vor. Daraus ergibt sich ein Abgang auf administrativer Basis von 3,9 Mrd € oder 1,4% des BIP. Die Ausgaben sinken um 1,4% und die Einnahmen um 0,4%, dadurch sinkt der Abgang von 1,7% des BIP auf 1,4%.

Im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2008 sind Ausgaben von 69,9 Mrd € und Einnahmen von 66,9 Mrd € vorgesehen. Da die Ausgaben schwächer wachsen als die Einnahmen geht das Defizit auf administrativer Basis 2008 weiter zurück und wird mit knapp 3 Mrd € oder 1,1% des BIP angenommen.

 

Das Maastricht-Defizit des Bundes liegt nach Schätzungen des BMF 2007 bei 1,3% des BIP und im Jahr 2008 bei 1,2%. Die Überleitungen vom administrativen Saldo auf das Maastricht-Defizit werden nicht explizit dargestellt und bleiben daher wie immer unklar. Für den Gesamtstaat rechnet das BMF mit einem Maastricht-Defizit von 0,9% des BIP 2007 und 0,7% 2008. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Länder und Gemeinden im Jahr 2007 mit einem Überschuss von 0,4% und 2008 von 0,5% des BIP beitragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Regierung verlässt damit den innerösterreichischen Stabilitätspakt, der für die Gemeinden ausgeglichene Haushalte und für die Länder Überschüsse von 0,7% (2007) und 0,75% des BIP (2008) vorsieht. Die angespannte finanzielle Situation der Haushalte in vielen Bundesländern (insbesondere der Steiermark und Kärnten) lassen jedoch selbst die von der Regierung unterstellten Stabilitätsbeiträge der Länder von 0,2% (2007) und 0,3% des BIP (2008) optimistisch erscheinen. Die hier unterstellten Werte sind daher als Zielwerte zu verstehen, die zu ihrer Realisierung Maßnahmen voraussetzen. Diesbezügliche Vereinbarungen mit den Ländern gibt es nicht. Etwas erleichtert wird die finanzielle Situation der Länder durch die gute konjunkturelle Situation, von der sie über höhere Ertragsanteile und Transferzahlungen profitieren. Die Sozialversicherungsträger sollen ausgeglichen bilanzieren, auch das wird nicht einfach zu erreichen sein und setzt die Umsetzung der unterstellten Effizienzeinsparungen sowie die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge voraus. Das Maastricht-Ziel für den Gesamtstaat ist damit als sehr ambitioniert zu bezeichnen.

Die Steuer- und Abgabenquote betrug 2006 41,8% des BIP und sinkt bis 2008 geringfügig auf 41,5% des BIP. Im Rahmen der geplanten Steuerreform 2010 soll sie jedoch auf unter 40% des BIP gesenkt werden.

Die öffentliche Verschuldung soll 2007 auf 61,2% des BIP sinken und nach Angaben des BMF 2008 erstmals die 60% Grenze (=Obergrenze nach Maastricht) unterschreiten. In den Maastricht-Schulden nicht enthalten sind die Finanzverbindlichkeiten aus außerbudgetären Finanzierungen (ÖBB, BIG, ASFINAG). Diese betrugen 2006 21 Mrd €. Sie werden sich in den kommenden Jahren erhöhen, weil das Infrastrukturprogramm der Bundesregierung in Höhe von 11 Mrd € über Schulden zu finanzieren sein wird. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Maastricht-Schulden, daher werden sie von der Regierung gar nicht erst erwähnt. Sie wirken sich jedoch mittelfristig auf den Bundeshaushalt aus: Die steigenden Schulden der ÖBB werden über die Zinsenzahlungen das Unternehmen stark belasten, so dass eine Entschuldung durch den Bund absehbar ist. Unter Einrechnung dieser Schulden aus außerbudgetären Finanzierungen lag der Schuldenstand 2006 nicht bei 62,2%, sondern bei 70,4% des BIP.

 

 

Die Finanzschulden des Bundes steigen nach den Schätzungen des BMF sowohl 2007 als auch 2008, die Finanzschuldenquote geht allerdings zurück. Sie lag 2006 bei 56,7% des BIP und sinken 2007 auf 55,6% sowie 54,6% des BIP im Jahr 2008. Trotz steigender Schulden weist der Zinsenaufwand eine fallende Tendenz auf. Der Rückgang des Nettozinsaufwands (einschließlich der SWAPS) ist erklärungsbedürftig.

 

Makroökonomische Einschätzung

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Prognoseunsicherheit

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Eckdaten gehen die beiden Budgetentwürfe im Wesentlichen von der Dezemberprognose des WIFO aus. Im Detail liegen den Budgetentwürfen folgende Eckwerte zugrunde:

 

 

Das WIFO hat knapp vor der Vorlage der beiden Budgetentwürfe seine Konjunkturprognose nach oben revidiert. Das reale Wirtschaftswachstum wird demnach für das Jahr 2007 mit 3,0% etwa gleich hoch sein wie 2006 (3,2%), für 2008 ist hingegen mit einer Abschwächung auf 2,4% zu rechnen. Getragen wird diese gute wirtschaftliche Entwicklung vom exportorientierten Sektor der Sachgütererzeugung, die eine zusätzliche Expansion der Investitionstätigkeit auslöst. Damit einher geht ein starkes Beschäftigungswachstum, stärker als bisher angenommen. Die Zahl der unselbstständig Beschäftigten wird heuer mit 1,8% stärker zunehmen als 2006 (1,7%). Besonders auffällig ist, dass die Arbeitslosenquote stärker sinken wird, als vom WIFO noch im Dezember angenommen wurde. Die Arbeitslosenquote dürfte auf 4,2% im Jahr 2007 sinken, weil sich das Arbeitskräfteangebot schwächer ausweitet als die Nachfrage nach Arbeitskräften. Im Jahr 2008 wird der Rückgang wieder moderat ausfallen. Das zeigt, dass ein Abbau der Arbeitslosigkeit letztlich ein reales Wirtschaftswachstum von mehr als 2 ½ % des BIP voraussetzt.

Die nunmehr besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden sich auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Das wird sich einerseits bei den konjunkturabhängigen Steuereinnahmen und Beiträgen (AlV, FLAF), andererseits bei den Ausgaben zur Arbeitslosenversicherung positiv auswirken. Daraus könnte sich ein zusätzlicher budgetpolitischer Spielraum ergeben. Die bisher guten Ergebnisse der Abgaben in den Monaten Jänner und Februar (insbesondere bei der Lohnsteuer) sind ein Beleg für die derzeit gute konjunkturelle Entwicklung.

Unsicherheiten in Bezug auf die Budgetentwürfe ergeben sich aus der Wirtschaftsentwicklung. Risiken ergeben sich einerseits aus der weltwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Abschwächung der Wirtschaftsentwicklung in der USA. Andererseits ist für die heimische Wirtschaftsentwicklung entscheidend, ob sich die dynamisch entwickelnde Nachfrage nach Investitionen auf den privaten Konsum übertragen wird. Das reale Wachstum der privaten Konsumnachfrage ist zwar gegenüber den letzten Jahren deutlich gestiegen, bleibt aber die Achillesferse der österreichischen Konjunkturentwicklung.

Problematisch erscheint daher der frühe Zeitpunkt der Erstellung des Bundeshaushalts für das Jahr 2008. Wenn sich die bestehenden Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung Österreichs niederschlagen, dann beeinträchtigt dies die Möglichkeiten mit budgetpolitischen Maßnahmen auf unerwartete Entwicklungen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren.

 

Gesamtwirtschaftliche Wirkungen der Budgetentwürfe 2007/08

Die gesamtwirtschaftliche Einschätzung ist schwierig, weil sich verschiedene Effekte überlagern. Der konjunkturellen Entwicklung entsprechend steigen die Steuereinnahmen. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen vorgenommen (Mineralölsteuer, LKW-Maut). Ausgabenseitig werden Ausgaben gekürzt, von denen jene der Länder bisher überhaupt nicht bekannt sind. Neben diesen Ausgabenkürzungen gibt es auch ausgabensteigernde Maßnahmen in einigen Bereichen, einige davon beeinflussen das Wirtschaftswachstum kurzfristig, andere mittelfristig und wiederum andere nu sehr begrenzt (Eurofighter). Überwiegend wird die bessere Konjunktur für einen Abbau des Budgetsaldos genutzt mit dem Ziel, am Ende der Legislaturperiode eine Steuersenkung zu finanzieren, deren Zielsetzungen weitgehend unbekannt sind.

Damit werden aus grüner Sicht falsche Prioritäten gesetzt. Wenn Österreich mittelfristig seinen Status als eine der reichsten Volkswirtschaften Europas erhalten will, dann muss es heute oberste Priorität sein, die Ausgabenstrukturen entsprechend zu adaptieren. Das heißt in erster Linie Forcieren von Ausgaben für F&E, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule und Universitäten in einem stärkerem Ausmaß als dies in den Budgetentwürfen 2007 und 2008 vorgesehen ist. Hinzu kommt der Klimaschutz, der eine unverzichtbare Herausforderung darstellt, der sich Österreich unverzüglich stellen muss. Ein Bekenntnis zu einem Klima-/Energiefonds ist zu wenig. Die beiden Budgetentwürfe sehen dafür keinerlei finanzielle Mittel vor. Die Bedeckung aus einer weiteren Erhöhung der Mineralölsteuer (auf 3 Cent bzw. 5 Cent) stellt bislang nur eine Absichtserklärung dar.


 

Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen in ökonomischer Gliederung

 

Ausgaben

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung einiger wichtiger Ausgabenkategorien, die in der Folge detailliert dargestellt werden.

 

 

Aktivitätsaufwendungen inklusive Landeslehrer

In den Jahren seit 1999 sind die Personalaufwendungen bis 2004 laufend gesunken, 2005 und 2006 wurden die Personalkapazitäten wieder ausgeweitet. Der Rückgang bis 2004 ist auf Reduktionen des Personals und weniger auf eine Verwaltungs- und Bundesstaatsreform zurückzuführen. Bis 2004 wurde der Personalstand des Bundes nach Angaben im Budgetbericht um 25.318 Bedienstete oder rund 15% gesenkt. Fast die Hälfte dieser Reduktion ist aber auf Ausgliederungen zurückzuführen, insbesondere die Ausgliederung der Universitäten senkte den Personalstand stark (12.430 Bedienstete). Der Personalabbau war überdies nur möglich, weil es zu massiven Pensionsübertritten kam (Vorruhestandsmodell, Pension mit 55). Die angebotenen Modelle lösten eine Frühpensionierungswelle aus, die aber lediglich eine Verschiebung des Personalaufwands für Aktive in den Pensionsaufwand zur Folge hatte.

Vom Personalabbau waren nahezu alle Ressorts betroffen. Schulen und Universitäten waren zwar von den Kürzungen ausgenommen, es wurden allerdings auch in diesem Bereich äquivalente Maßnahmen ergriffen, die ebenfalls das gleiche Ergebnis hatten, nämlich Personalkürzungen. Im Schulbereich gab es Änderungen im LehrerInnendienstrecht, bei den Stundentafeln sowie eine Neufestlegung der Lehrer/Schüler-Relationen für den Pflichtschulbereich, die im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen 2001 vereinbart wurden. Die nicht vollständige Umsetzung dieser Vereinbarung durch einige Bundesländer hat dazu geführt, dass die damit verbundenen Mehraufwendungen vom Bund an die Länder nicht refundiert werden. Dieser „Selbstbehalt“ hat bei den Ländern zu einem Abbau an PflichtschullehrerInnen über Pensionierungen geführt. Damit wurde die Kostentragung wieder an den Bund zurückgespielt.

Als Resultat dieser Personalkürzungen sind in einer Reihe von Bereichen Engpässe aufgetreten, die eine Verschlechterung der Qualität der öffentlichen Leistungen zur Folge hatte. Besonders betroffen waren die Bereiche Justiz und Polizei. Die Auswirkungen dieser Personalpolitik an den Schulen waren desaströs.

Im Jahr 2006 gab es beim Aktivitätsaufwand erhebliche Überschreitungen, weil weder die Gehaltserhöhungen noch der so genannte Struktureffekt budgetiert waren. Im Voranschlagsentwurf 2007 sind ca 8 Mrd € an Aufwendungen für die aktiven Bundesbediensteten vorgesehen, dazu kommen die Kostenersätze für die Landeslehrer im Ausmaß von 3,1 Mrd €. In diesen Steigerungen (2,6% für die Bediensteten des Bundes und 4,3% für die LandeslehrerInnen) sind sowohl die Lohnrunde (2,35%) als auch der Struktureffekt enthalten, der im Durchschnitt bei etwa 1%, bei den LandeslehrerInnen aufgrund der Alterstruktur aber weitaus höher liegt. Für das Jahr 2008 ist im Entwurf keine Vorsorge für eine Gehaltserhöhung, nach Angaben des Budgetberichts 2007/08 wohl aber für den Struktureffekt getroffen worden. Da der Aufwand für die Bundesbediensteten gegenüber 2007 nur geringfügig ansteigt (+0,2%), wird offensichtlich angenommen, dass der Struktureffekt aus dem geplanten Personalabbau finanziert werden kann. Für 2008 ist ein Abbau der Planstellen im Ausmaß von 631 vorgesehen. Dieser Abbau reicht dafür jedoch keineswegs aus, selbst dann nicht, wenn wie beabsichtigt auch bei den „Nebengebühren“ (z.B. Überstunden) gespart wird. Auch im Jahr 2007 werden die Planstellen gesenkt (833), in beiden Jahren werden somit 1.464 Planstellen abgebaut. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt dürften gering bleiben, weil nur jede zweite durch Pensionsabgang frei werdende Stelle nachbesetzt werden soll. Deutlich höher ist 2008 der Zuwachs der Kostenersätze für die LandeslehrerInnen (2,0%), was auf den höheren Struktureffekt zurückzuführen ist.

Der größte Teil des Personalaufwands entfällt mit knapp einem Drittel auf die Schulen. Die dort angekündigte Aufstockung (1.500 LehrerInnen inkl. LandeslehrerInnen) kann jedoch aufgrund der vorliegenden Unterlagen (Stellenpläne) nicht nachvollzogen werden. Die Stellenpläne 2007 und 2008 sind nicht miteinander vergleichbar, entsprechende Tabellen über den Personalstand wurden aus dem Budgetbericht 2007/08 entfernt.

Pensionen

Der Pensionsaufwand für die Pensionen der Hoheitsverwaltung, der LandeslehrerInnen, der Bahn, Post und sonstiger ausgegliederter Einheiten entwickelt sich nach den Voranschlagsentwürfen sowohl 2007 als auch 2008 in Summe weniger dynamisch als der Aktivitätsaufwand, wobei 2008 berücksichtigt werden muss, dass für die Aktiven die Berücksichtigung der Gehaltsrunde fehlt. Am geringsten sind die erwarteten Anstiege bei den LandeslehrerInnen und den Postgesellschaften, die höchste Dynamik haben die Ausgaben für die Pensionen der ÖBB. Das ist eine Folge der höheren Pensionsneuzugänge.

Im Detail werden die Pensionen in Kapitel 55 analysiert. Aus dieser Analyse ergibt sich, dass aufgrund einer zu optimistischen Einschätzung der Auswirkungen der Pensionsreformen die Pensionsaufwendungen für das Jahr 2008 unterbudgetiert sein dürften.

Laufender Sachaufwand

Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand zeigten in den letzten Jahren eine sehr uneinheitliche Entwicklung. Kürzungen und Ausweitungen wechselten einander ab. Die in den Budgetentwürfen abgebildete Entwicklung lässt sich daher nur schwer abschätzen. Die hohe Budgetierung 2007 (+5,5%) und 2008 (+3%) ist eine Folge des Ankaufs der Eurofighter, die sich hier als öffentlicher Konsum niederschlagen.

Bruttoinvestitionen

Durch die Ausgliederungen der Infrastrukturinvestitionen an die ASFINAG, die BIG und die ÖBB haben die Investitionen des Bundes an Bedeutung verloren. Sie spielen heute nur mehr eine sehr untergeordnete Bedeutung (weniger als 0,3% der gesamten Budgetausgaben oder 202 Mio € (2007) bzw. 175 Mio € (2008).

Die nachfolgende Übersicht stellt die Entwicklung der Infrastrukturinvestitionen der ausgegliederten Gesellschaften im Hochbau sowie für die Schiene und Straße dar. Die für die Jahre 2007 und 2008 dargestellten Planwerte zeigen, dass die Infrastrukturinvestitionen der ausgegliederten Gesellschaften im Jahr 2007 stark angehoben werden (+8,2%) und 2008 etwa auf diesem Niveau verharren. Der Zuwachs ist zwar bei den Investitionen in die Schiene am höchsten (9,2%), gleichzeitig ist aber festzustellen, dass volumensmäßig dem Straßenausbau der Vorrang eingeräumt wird. In den Jahren 2007 und 2008 werden 3 Mrd. € in die Schiene und 3,55 Mrd € in die Straße investiert werden.

 

 

Diese Prioritätensetzung steht im Gegensatz zur angekündigten Infrastrukturoffensive im Ausmaß von 11 Mrd € für diese Legislaturperiode, bei der vorgesehen ist, 6,4 Mrd € in die Schiene und 4,6 Mrd € in die Straße zu investieren.

Transferausgaben

Die gesamten Transferausgaben steigen nach den Budgetentwürfen sowohl 2007 als auch 2008 nur mäßig an. Im Detail zeigt sich aber, dass sich die einzelnen Transferblöcke höchst unterschiedlich entwickeln.

Am stärksten steigen die Transfers an Unternehmungen (vor allem die ÖBB), während die Transferausgaben für die Arbeitsmarktpolitik stark sinken. Das ist eine Folge der derzeit sehr günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, wobei die in Kapitel 63 budgetierte Absenkung des Zuschussbedarfs auf Null im Jahr 2008 eher unplausibel ist. Die geringe Dynamik bei den Transfers für die gesetzliche Sozialversicherung spiegelt die Auswirkungen der Pensionsreformen der letzten Jahre wider. Die Transfers für familienpolitische Leistungen steigen um 2,4% (2007) bzw. um 2,2% (2008). Die einzelnen Transferleistungen werden in den jeweiligen Budgetkapiteln näher behandelt (insbesondere Kapitel 19, 55 und 63).

Zinsenaufwand

Der Zinsenaufwand wird ausführlich in Kapitel 58 analysiert.

Politische Bewertung

Der Personalabbau der letzten Jahre wird fortgesetzt (2007 und 2008 werden 1.464 Planstellen abgebaut), wenngleich die Einsparungsziele wesentlich geringer sind und nicht mehr nach der „Rasenmähermethode“ vorgegangen wird. Nur jede zweite durch Pensionsabgang frei werdende Stelle soll nachbesetzt werden. Behauptete Personalaufstockungen, etwa jene bei Schulen, lassen sich in den vorliegenden Budgetunterlagen, den Stellenplänen, nicht nachvollziehen. Für das Jahr 2008 ist die Gehaltsrunde nicht budgetiert (wohl aber der Struktureffekt). Daraus ergibt sich eine Unterbudgetierung des Personalaufwands, wodurch regierungseigene Ziele in Frage gestellt werden, etwa die behauptete Aufstockung der budgetären Mittel für die Schulen.

Die Budgetierung der Pensionen geht davon aus, dass beschlossene Pensionsreformen der letzten Jahre zu einer Verringerung der Ausgabendynamik beitragen. Bei näherer Betrachtung muss jedoch von einer zu optimistischen Einschätzung und daher von einer Unterbudgetierung ausgegangen werden.

Die Schwerpunktsetzung bei den Infrastrukturinvestitionen ist mehr als unklar: Während die Regierung im Rahmen ihrer Infrastrukturoffensive einen Vorrang für die Schiene ankündigt, geht aus den Budgetunterlagen des Budgetberichts das genaue Gegenteil hervor. Die stärkere Fokussierung auf den Straßenbau wird von grüner Seite strikt abgelehnt und steht zudem im klaren Gegensatz zu einer behaupteten Klimaschutzstrategie.

Bei den Transferausgaben zeigen jene für die Arbeitsmarktpolitik in den Budgetentwürfen einen starken Rückgang. Die Reduktion des Zuschussbedarfs zur Arbeitsmarktverwaltung auf Null im Jahr 2008 dürfte jedoch eher einer Wunschprognose als einem realistischen Wert entsprechen.

 

Einnahmen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung einiger wichtiger Einnahmenkategorien in ökonomischer Gliederung.

 

Das Sinken der Gesamteinnahmen im Jahr 2007 gegenüber dem Erfolg 2006 ist sehr überraschend und kann nur auf Basis einer detaillierten Analyse des Vollzugs des Jahres 2006 erklärt werden.

Aggregiert stellt sich das Bild so dar: Der Erfolg des Jahres 2006 liegt auf der Einnahmenseite um 5,7 Mrd € über dem des Voranschlags. 2,1 Mrd. € davon können durch die besseren Steuereinnahmen erklärt werden. Ungeklärt und höchst aufklärungsbedürftig ist aber die Bilanzverlängerung des Voranschlags bei den Zinsen in Kapitel 58 um 2,2 Mrd Euro, der ausgabenseitig eine Überschreitung von 1,6 Mrd. € gegenübersteht. Weitere Verzerrungen ergeben sich durch Bilanzverlängerungen in anderen Bereichen. Der Vergleich des Erfolgs 2006 mit dem Entwurf 2007 ist daher nur bedingt möglich. Ein Absinken der gesamten Einnahmen im Budget 2007 ist schon deswegen unplausibel, weil die Steuereinnahmen heuer kräftig wachsen werden. Ähnliches gilt auch für die Einnahmen aus dem Familienlastenausgleichsfonds und der Arbeitslosenversicherung.

Öffentliche Abgaben

Die öffentlichen Abgaben (brutto) waren im Budgetvollzug 2006 um 3,6% höher als veranschlagt. Die Ursachen liegen einerseits in einer deutlich verbesserten Konjunktursituation (Umsatzsteuer) und andererseits resultieren sie aus höheren Einnahmen bei der Lohnsteuer als Folge der Steuerreform 2004/2005. Da das WIFO Ende März seine Wachstumsprognose nach oben revidiert hat, dürften die den Budgetentwürfen für 2007 und 2008 zugrunde gelegten Steuerschätzungen insgesamt eher an der Untergrenze liegen.

Es kann mit einer Dämpfung der Einnahmen bei der veranlagten Einkommensteuer und andererseits mit einer höheren Aufkommensdynamik bei der Lohnsteuer und Umsatzsteuer gerechnet werden. Skepsis ist jedoch über die in den Budgetentwürfen enthaltene Höhe der Zuwächse bei der Körperschaftsteuer angebracht – diese scheinen eher unrealistisch zu sein. Das Aufkommen der Lohnsteuer wird in aller Regel in den Voranschlägen unterschätzt. Die Zuwächse bei der Umsatzsteuer haben sich zwar erhöht, sie liegen aber immer noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Bei der Mineralölsteuer sind nur die Mehreinnahmen auf Basis des Koalitionsabkommens berücksichtigt, nicht aber die Einnahmen wie sie sich aus dem Budgetbegleitgesetz 2007 ergeben. Weiters sind Ausfälle aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer von rund 150 Mio € sowie eventuelle Folgewirkungen auf andere Steuern zu erwarten.

Steuerähnliche Einnahmen

Die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und zur Arbeitslosenversicherung sind zur Gänze zweckgebunden. Sie hängen beide von der Entwicklung der Lohnsumme ab, wobei der Dienstgeberbeitrag zum FLAF nicht der Höchstbeitragsgrundlage unterliegt. Im Vergleich zur Lohnsumme weisen sie eine Aufkommenselastizität von annähernd eins auf, weil sie proportionale Sätze haben.

Die Prognose für diese beiden Einnahmenkategorien dürfte wie die Budgetentwürfe auch von der Konjunkturprognose vom Dezember 2006 ausgehen. Dort wurde die Lohn- und Gehaltssumme mit 3,9% (2007) und 3,2% (2008) prognostiziert. Für das Jahr 2007 erscheinen in beiden Fällen die in den Budgetentwürfen enthaltenen Werte daher einigermaßen plausibel zu sein. Unklarheiten wirft aber insbesondere das Jahr 2008 auf. Die Schätzung für die Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung ist gemessen an der Entwicklung der Lohnsumme eher niedrig, jene für den Familienlastenausgleich scheint stimmig zu sein. Angesichts der Prognoserevision durch das WIFO vom März 2007, bei der die Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme nach oben revidiert wurde (2007: 4,5%, 2008: 3,4%), erscheint die Entwicklung der Einnahmen in beiden Fällen realistisch zu sein.

Sonstige Einnahmen

Die sonstigen Einnahmen, die eine sehr heterogene Größe sind, werden schwerpunktmäßig in Kapitel 54 dargestellt. Der starke Rückgang ist vor allem durch geringere Erträge aus Kapitalbeteiligungen und geringere Einnahmen aus Liegenschaftsveräußerungen zu erklären.

Politische Bewertung

Das Aufkommen der Körperschaftsteuer dürfte sowohl 2007 als auch 2008 um jeweils 300 Mio € überschätzt sein. Mehreinnahmen müssten sich beim Lohnsteueraufkommen ergeben (200 bis 300 Mio Euro). Auch das Umsatzsteueraufkommen ist unterschätzt. Die Mineralölsteuer ist 2007 um rund 130 Mio € und 2008 um 240 Mio € unterschätzt. Weiters sind Ausfälle aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer von rund 150 Mio € sowie eventuelle Folgewirkungen auf andere Steuern zu erwarten.

Insgesamt ist jedoch aufgrund der verbesserten Konjunktursituation, die den Steuerschätzungen noch nicht zugrunde gelegt wurde, von Mehreinnahmen gegenüber dem Budgetentwurf auszugehen.

Wie bereits im Regierungsprogramm deutlich geworden und in den jetzt vorliegenden Budgetentwürfen manifestiert, werden zentrale Forderungen der SPÖ während dem Wahlkampf in den Jahren 2007 und 2008 nicht umgesetzt: z.B. Verdoppelung der Negativsteuer, Umbau des Steuersystems - Reichtum der Gesellschaft fair und gerecht verteilen, Einführung von Investitionsfreibeträgen und Investitionsprämien, Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer und die Abschaffung der Gruppenbesteuerung. Die SPÖ will all diese Forderungen im Rahmen einer Steuerreform 2010 umsetzen. Wir gehen davon aus, dass - nach den bisherigen Erfahrungen mit der derzeitigen Regierungskonstellation - der SPÖ das nicht gelingen wird.

Wir Grüne wollen sofort eine Steuerstrukturreform, bei der die schrittweise Anhebung des Anteils an vermögensbezogenen Steuern am BIP zu mehr Steuergerechtigkeit, einem stabilen Abgabenaufkommen beziehungsweise zu einer Entlastung des Faktors Arbeit beiträgt. Im Rahmen dieser Steuerstrukturreform wollen wir angesichts des Pflegenotstands, der bestehenden Bildungsmisere und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und damit öffentlicher Investitionen in eine Verkehrs- und Energiewende nicht auf das Aufkommen der Erbschaftssteuer verzichten. Wir wollen daher die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Rahmen der Steuerstrukturreform durch eine realistische Bewertung der Grund- und Immobilienvermögen und mittels großzügiger Freibeträge für kleine „Häuslbauer“ und Betriebsübergängen reformieren.


Kapitel 01 - 06 - Oberste Organe

Zusammenfassung

Die obersten Organe (Präsidentschaftskanzlei, Bundesgesetzgebung, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechnungshof) erfahren leichte Budgetsteigerungen. Hervorzuheben sind die angesichts der Arbeitszeitüberlastung längst überfällige Budgetsteigerungen für den Verwaltungsgerichtshof, die Sanierung des Rechnungshofgebäudes und die fehlende Budgetierung für die Generalsanierung des Plenarsaales des Parlaments. Die Klubförderungen steigen hauptsächlich aufgrund des Einzugs von fünf Parteien in den Nationalrat um knapp 3 Mio €. Die Budgetierung des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus sinkt ab.

Beschreibung

Die Präsidentschaftskanzlei erhält eine Mittelanhebung von 5,2 Mio € (2006) auf 5,9 Mio in den beiden Jahren 2007 und 2008. Die tatsächlichen Ausgaben betrugen 2006 bereits 6,4 Mio €. Der Verfassungsgerichtshof erhält im Vergleich zu 2006 eine moderate Mittelanhebung von 7,6 auf 8 (2007) bzw. 8,08 Mio € (2008). Ebenso der Verwaltungsgerichtshof, dessen Mittel von 11,6 (2006) auf 13,05 (2007) bzw. 13,03 Mio € (2008) steigen. Die Ausgaben für die Volksanwaltschaft steigen nur marginal von 4,99 (2006) auf 5,07 Mio € in den beiden Jahren 2007 und 2008.

Die Ausgaben für den Rechnungshof steigen von 23,3 (2006) auf 25,9 (2007) bzw. 27,1 Mio € (2008). Die Steigerung um rund 2,5 Mio von 2006 auf 2007 entspricht einem Plus von 10,9% und ist zu 40% auf Personalsteigerungen zurückzuführen. Gleichzeitig sinkt jedoch der Personalstand. Der Großteil der Steigerung wird mit erhöhten Aufwendungen und Anlagekosten begründet, die ihre Ursache in den angelaufenen Renovierungen des Amtsgebäudes haben. Die Steigerung um weitere 1,2 Mio von 2007 auf 2008 ist praktisch zur Gänze mit der Gebäudesanierung begründet.

Die Ausgaben für die Bundesgesetzgebung (Parlamentsdirektion) steigen von 113,7 (2006) aus 122,4 (2007) und sinken dann auf 116,9 Mio €. Die tatsächlichen Ausgaben betrugen 2006 bereits 121,2 Mio €. Im BVA 08 sind nur mehr 2 Mio für den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus budgetiert.

Bewertung

Die Anhebung des Budgetansatzes für die Präsidentschaftskanzlei ist eine Annäherung an die tatsächlichen Ausgaben, wohingegen die Anhebung der Ausgaben für den Verfassungsgerichtshof in Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Aktes stehen dürfte. Die deutliche Anhebung der Ausgaben für den Verwaltungsgerichtshof um 1,4 Mio € ist angesichts der tatsächlichen Ausgaben für 2006 und der Arbeitsüberlastung des VwGH sinnvoll. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt derzeit schon fast 2 Jahre. Der VwGH weist in seinen Berichten immer wieder darauf hin, dass die Verfahrensdauer in Kollision mit der MRK steht. Eine Realisierung der Landes-Verwaltungsgerichte, die eine Entlastung des VwGH bringen würden, ist daher sehr dringlich.

 

Die Überschreitung des Budgets der Parlamentsdirektion im Jahr 2006 im Ausmaß von rd. 7,5 Mio. erfolgte vor allem aufgrund diverser Baumaßnahmen (+4,1 Mio.) sowie damit zusammenhängender Werkverträge (+4 Mio). Auffällig und interessant ist beim VA-E 07/08, dass für Baumaßnahmen (Generalsanierung Plenarsaal und Ausbau über dem historischen Sitzungssaal) keine Mittel vorgesehen sind. 2005 lagen die Ausgaben dafür noch bei 11,5 Mio (Umbau Rampe). Die Ausgaben für die Klubfinanzierung steigen von 06 auf 07/08 um rd. 2,9 Mio aufgrund der allgemeinen Steigerung und der Existenz eines 5. Klubs.

Kapitel 10 - Bundeskanzleramt - Frauen

Zusammenfassung

Der Anstieg des Budgets für Frauenagenden von 6 Mio. auf 8,2 Mio. € jährlich wird fast ausschließlich für eine Erhöhung der Förderungen an die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie und für den starken Anstieg bei den Aufwendungen des Ministeriums verwendet.

Für die Förderung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen und -projekten, insbesondere für jene, die sich nicht mit Gewaltschutz befassen, gibt es keine zusätzlichen Mittel. Zu einem Ausbau der aktiven Frauenförderungsmaßnahmen kommt es 2007 und 2008 mit diesen Mitteln daher nicht.

Beschreibung

Der Voranschlagsentwurf für das Jahr 2007 ist nur bedingt vergleichbar mit dem Jahr 2008, weil die Frauenagenden erst per 1. März 2007 vom BMGF in das Bundeskanzleramt gewechselt sind und sich für das Jahr 2007 ein Budgetansatz sowohl im Kapitel Gesundheit und Frauen als auch im Bundeskanzleramt findet.

 

 

Aufgrund der beiden Budgetansätze für das Jahr 2007 (sowohl im BMGF bis 31.02.2007 als auch im Bundeskanzleramt für die Zeit ab dem 01.03.2007) sind die Förderungen im Jahr 2007 insgesamt mit 4.5 Mio € deutlich höher budgetiert als im Jahr 2008 mit 4,15 Mio €. Dasselbe trifft für die Aufwendungen zu, die für das Jahr 2007 insgesamt mit 4,5 Mio € und für das Jahr 2008 mit 4,01 Mio € veranschlagt sind.

Ein Vergleich des Jahres 2006 mit dem Jahr 2008 ergibt bei den Förderungen (Subventionen und Preise) eine Steigerung um 20,8 % bzw. um 715.260 €.

Die Aufwendungen für die Frauenagenden steigen im Vergleichszeitraum 2006 auf 2008 jedoch um mehr als die Hälfte (52,5 % ) bzw. um 1,4 Mio € an. Der Großteil dieses Anstiegs lässt sich auf eine starke Erhöhung des VA 1/10018/43/7280 Entgelte an Unternehmungen (Werkverträge) zurückführen (Aufwendungen gesamt 2006: 1.940.348 Euro, 2008: 3.570.000 Euro).

Bewertung

Das Wort Frauen wurde in der Budgetrede des Finanzministers nur ein einziges Mal erwähnt. Das und insbesondere die geringe Dotierung für das Frauenministerium zeigen, dass die Frauenpolitik kein Schwerpunkt dieses Budgets ist.

Es kommt zwar zu einer Erhöhung des Budgets für Frauenangelegenheit und Gleichstellung von 6 Mio. € (2006) auf 8,2 Mio. € (2008), der Großteil dieser Erhöhung wird jedoch nicht für zusätzliche Förderungen verwendet, sondern für die Aufwendungen der Frauensektion im Bundeskanzleramt.

Es ist anzunehmen, dass die Erhöhung der Förderungen nur einer einzigen Stelle, nämlich der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, zu Gute kommen wird. Diese Einrichtung wurde in den vergangenen Jahren mit 1,83 Mio. € gefördert und soll ab dem Jahr 2007 jährlich 2,5 Mio. € aus dem Budget der Frauenministerin erhalten. Eine Aufstockung der Förderung der Interventionsstellen war schon lange überfällig und wird auf Grund der steigenden Fallzahlen von uns auch sehr begrüßt. Es stellt sich allerdings generell die Frage warum die Förderung von Opferschutzeinrichtungen nicht zur Gänze über das Innenministerium (das derzeit nur die Hälfte der Kosten trägt) erfolgt, weil es sich hier nicht um Frauenförderung im eigentlichen Sinne handelt, sondern um die Bewältigung der Folgen von Männergewalt.

Die Förderungen werden insgesamt nur um ca. 700.000 € (Vergleich 06 auf 08) ansteigen. Das bedeutet, dass es in den nächsten beiden Jahren, die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie ausgenommen, für keine weiteren Frauen- und Mädcheneinrichtungen oder -projekte Förderungen oder Erhöhungen in einer nennenswerten Höhe geben wird. Wofür die zusätzlichen Aufwendungen des Ministeriums für Entgelte an Unternehmen verwendet werden, bleibt abzuwarten.

Die Grünen hätten den Schwerpunkt auf eine stärkere Förderung und den Ausbau von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Frauen- und Mädchenprojekten - auch für jene mit einem Schwerpunkt auf Arbeitsmarktpolitik und nicht ausschließlich für Gewaltopfer - mit zusätzlichen 10 Mio. € Fördergeldern jährlich gelegt.

Kapitel 10 - Bundeskanzleramt - Sport

Zusammenfassung

Das Sportbudget entspricht den Erwartungen, Aufwendung für EURO2008 freibleibend, keine besonderen Mittel für Olympiabewerbung Salzburg 2014, Umschichtung der Mittel aus der Besonderen Sportförderung zu Gunsten Frauen, Gesundheitsförderung und Schulkooperationen.

Beschreibung

Die Mittel aus der besonderen Sportförderung sind mit 53 Mio. € niedrig angesetzt (voraussichtlicher Erfolg 2006: ca. 54,9 Mio Euro), doch wird dies aus den Lotto-Toto Einnahmen gespeist, daher ist mit einem höheren Erfolg 2007 und 2008 zu rechnen als im Ansatz vorgesehen ist.

 

 

Innerhalb des Ansatzes sind Umschichtungen geplant (Ministerialentwurf!) wonach die Förderung von Frauen und Mädchen, die Kooperation mit Schulen und Kindergärten und die Gesundheitsförderung (zusammen in einem Ansatz) von 3 auf 6% der besonderen Sportförderung verdoppelt wird.

Die Förderungen in Zusammenhang mit der EURO2008 Fußball Europameisterschaft in Österreich/Schweiz sind freibleibend, Erfolg 2005 18 Mio., 2007 22 Mio. Daraus ergibt sich das scheinbar stark sinkende Gesamtbudget (Erfolg 2005 100 Mio, veranschlagt 2007 78 Mio, 2008 76 Mio.)

Bewertung

Sport ist traditionell eher Konsensmaterie, daher waren keine großen Überraschung zu erwarten. Die Mittel für die EURO2008 sind freibleibend, werden aber verglichen mit dem Erfolg 2005 und 2006 steigen.

Erfreulich ist die im Ministerialentwurf vorgesehen Umschichtung der Mittel in Richtung Frauen- und Mädchenförderung, Gesundheitsförderung und Kooperation mit Schulen und Kindergärten.

In diesem Kapitel sind keine Mittel für eine Olympiabewerbung Salzburg 2014 vorgesehen. Diese wird von den Grünen abgelehnt (UVP, Nachhaltigkeit, etc.)

Kapitel 10 - Bundeskanzleramt - Sonstiges

Zusammenfassung

Die erhöhten Ausgaben für politische Akademien basieren auf der Nationalratswahl und dem Einzug von 5 Parteien ins Parlament, während die Volksgruppenförderung restriktiv bleibt.

Beschreibung

Die Budgetansätze im Bundeskanzleramt sind gegenüber 2006 wenig vergleichbar, da einerseits Frauenangelegenheiten neu im Kapitel 10 und andererseits die Kunstagenden nicht mehr im BKA budgetiert sind.

Die Bezüge der Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen steigen von 4,26 Mio (2006) auf 4,46 (2007) und 4,6 (2008).

Die Steigerung bei den politischen Akademien von 9,8 Mio (2006) auf 10,9 Mio (2007) und 11,1 Mio € (2008) ergibt sich durch den Umstand, dass nunmehr 5 Parteien im Nationalrat vertreten sind. Das erhöhte Budget für die Parteienförderung im Jahr 2006 (27,4 Mio) gegenüber 15,2 (2007) und 15,5 (2008) begründet sich in der Nationalratswahl 2006. An Wahlkampfkostenrückerstattung wurden ca. 12,4 Mio € ausgeschüttet. Die laufende Parteienfinanzierung erhöht sich demzufolge nur geringfügig aufgrund der jährlichen Anpassungen.

Die Volksgruppenförderung bleibt mit 3,768 Mio. € auf dem Niveau des Jahres 2000.

Das Stagnieren der Volksgruppenförderung ist bezeichnend für die restriktive Minderheitenpolitik in Österreich.

Kapitel 11 - Inneres

Zusammenfassung

Im Kapitel 11 sind in den nächsten beiden Jahren keine gröberen Veränderungen zu erwarten. Inwieweit die veranschlagten Beträge der Wirklichkeit standhalten werden, kann aus heutiger Sicht nur schwer abgeschätzt werden.

Das Budget für Asyl- und Fremdenwesen bleibt mit 181,6 Mio € für 2007 und 180,7 Mio € für 2008 in etwa auf dem Stand des Erfolges 2006 (180,3 Mio Euro). Damit können die beiden aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen, der Abbau des enormen Rückstaus bei den Asylverfahren und die Integration von ZuwanderInnen nicht bewältigt werden.

Beschreibung

Die Ausgaben im Kapitel 11 "Inneres" lassen für das Jahr 2006 eine Diskrepanz zwischen den seinerzeit budgetierten 1.884,8 Mio € und dem VE 2006 in Höhe von 2.132,3 Mio erkennen. Dies ergibt eine Differenz von 247,5 Mio Euro, die sowohl auf eine Fehleinschätzung bei Personal- als auch bei Sachausgaben zurückzuführen ist.

Die Ausgaben im Kapitel 11 erhöhen sich auf 2.151,6 Mio € (2007) bzw. 2.142,9 Mio € (2008). Laut Budgetbericht 2007 beinhaltet die Ausgabensteigerung im Personalbereich vor allem die Mehrausgaben aufgrund der Gehaltserhöhung 2007 und des Struktureffekts. Bei den Sachausgaben seien insbesondere die Investitionen in neue Polizeihubschrauber (24 Mio Euro) und in den weiteren Ausbau des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (12 Mio Euro) sowie die Zusatzmittel für Ausstattungsverbesserungen und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Polizeiinspektionen (+ 7 Mio Euro) hervorzuheben.

Für 2008 werden die Gesamtausgaben für das Kapitel 11 "Inneres" gegenüber dem BVA 2007 geringfügig auf 2.142,9 Mio € gesenkt (2007: 2.151,6 Mio €). Gegenüber dem Erfolg 2006 (2.132,3 Mio €) stellt dies laut Budgetbericht jedoch trotzdem eine deutliche Steigerung dar, insbesondere unter Berücksichtigung der im Sachaufwandserfolg 2006 enthaltenen Einmaleffekte im Ausmaß von ca. 63 Mio €. Hervorzuheben seien die Investitionen in den weiteren Ausbau des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (25 Mio € gegenüber 2006), die zusätzlichen Mittel für Instandhaltungen und Ausstattungsverbesserungen bei den Polizeiinspektionen (ca. 7 Mio Euro) sowie die zusätzlichen Mittel für IT-Projekte zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie Prümer Vertrag und Schengener Informationssystem (ca. 1,6 Mio Euro).

Hinsichtlich der Einnahmen ist festzuhalten, dass entgegen der Praxis der früheren Jahre, in denen die Einnahmenziele teilweise klar verfehlt wurden, zumindest im Jahr 2006 die budgetierten Zahlen realitätsnäher waren. Für 2006 waren knapp über 90 Mio € budgetiert. Der BVA 2006 betrug 91,6 Mio €. Dass für 2007 Einnahmen in Höhe von 92,478 Mio € veranschlagt werden, lässt sich auch nachvollziehen, teilweise auch jene für 2008 in Höhe 96,378 Mio €.

Offenbar wird davon ausgegangen, dass die erfolgswirksamen Einnahmen im Bereich der Sicherheitsexekutive (2/117004) von 37 Mio im Jahr 2007 auf 39 Mio € im Jahr 2008 steigen.

Ein Großteil dieser Differenz (1,9 Mio Euro) soll aus Mehreinnahmen bei den "Geldstrafen-Verwaltungsstrafen" lukriert werden (2/22704, Post 8812). Eine Erhöhung dieser VAP ist wegen der Umsetzung des EU-Rahmensbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen durchaus anzunehmen, ob die Einnahmen daraus tatsächlich von veranschlagten 11 Mio € im Jahr auf gleich 12,9 Mio € im Jahr 2008 steigen werden, bleibt abzuwarten.

Der angenommene Anstieg der Einnahmen aus den Bundes-Kommissions- und Bundes-Überwachungsgebühren von 3,7 Mio € (2007) auf 4,7 Mio € (2008) ist ebenfalls mutig, wegen der Durchführung € 2008 aber nicht völlig ausgeschlossen.

Der Personalstand steigt von 31.150 Planstellen im Jahr 2006 auf 31.686 im Jahr 2007, sinkt im Jahr 2008 jedoch wieder auf 31.286. Der Anstieg 2007 ist völlig unplausibel. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Stellenpläne 2006 und 2007 nicht vergleichbar sind.

Auffallend ist 1/1109 - Kommunikations- und Informationstechnologie: Bei diesem für das Finanzjahr 2007 und den Folgejahren neu eröffneten Paragrafen sind die gesamten bislang bei verschiedenen Paragrafen des Kapitels 11 veranschlagten Aufwendungen auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie sowie die Aufwendungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie zusammengeführt. Es fallen hier die Aufwendungen für die ressortweite Infrastruktur im Bereich ADV und Telekommunikation (einschließlich Digitalfunk BOS) hinein, genauso wie auch die Erfüllung internationaler Vereinbarungen in diesem Bereich (Schengener Übereinkommen, Prümer Vertrag). 1/1109 ist im Jahr 2007 mit 81,6 Mio € veranschlagt, im Jahr 2008 mit 97,8 Mio €.

Die Aufwendungen für den Zivildienst (1/1103 ) sind (aufgrund der ZDG-Novelle 2006 (BGBl Nr. 40) mit der auch das BFG (BGBl 20/2005)) im Jahr 2006 durch die Erhöhungen des Verpflegungsentgeltes und durch die Rückzahlungsforderungen der Jahre 2001 bis 2005 ganz wesentlich auf 92 Mio gegenüber dem VA von 48 Mio gestiegen. In den Jahren 2007/2008 soll sich das ZD-Budget auf rund 60 Mio € einpendeln.

Asyl- und Fremdenwesen:

Der Personalstand des Bundesasylamtes bleibt nach den Angaben der Stellenpläne unverändert (258 MitarbeiterInnen). Beim UBAS sind 15 Personen mehr für juristische Zuarbeit, vorgesehen. Die Mittel werden für beide Institutionen gegenüber dem Erfolg 2006 leicht erhöht. Die Mittel für Flüchtlingsbetreuung und Integration werden von 124,289.- Mio € (Erfolg 2006) auf 121,689 Mio € für 2007 und 116,113.- Mio € für 2008 abgesenkt. Die Fördermittel für Schubhaft werden von 830.000.- € (Erfolg 2006) auf 900.000.- € erhöht.

Bewertung

Nominell werden von veranschlagten Zahlen im BMI keine großen Sprünge gemacht werden. Im Hinblick darauf, dass - nicht nur die beiden Regierungsparteien - stets das Thema "Sicherheit" vor sich hertragen, erscheint die budgetäre Ausstattung eher unspektakulär. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich gewisse Gegebenheiten mit budgetären Auswirkungen im Vollzugsbereich des BMI manchmal nur schwer voraussehen lassen, wird doch festgestellt, dass die budgetierten Zahlen im Nachhinein oft als nicht mit der Realität vereinbar angesehen werden können.

Die Grünen sind immer für die Erhöhung des Verpflegungsentgeltes eingetreten und werden auch jetzt für die Rechte jener Zivildiener streiten, die ihre verfassungsgerichtlich zugesicherten Entgeltforderungen nicht voll erfüllt bekommen haben. Gleichzeitig haben die Grünen mit Anträgen auf ein gleiches Entgelt aller Träger für Zivildiener idH von 350 € pro Monat, die Einführung von mehr Kostenwahrheit für alle Träger, nicht nur für Kleine, verlangt (s. bspw. Initiativantrag Glawischnig/Haildmayr G/Anträge/IA/ZDG95). Das brächte zusätzliche Einnahmen von bis zu 30 Mio und eine wesentliche Entlastung des Zivildienstbudgets.

Asyl- und Fremdenwesen:

Der Zustand lässt sich mit Stagnation und Flucht vor der Integrationsaufgabe beschreiben. Der Aktenrückstau beim UBAS ist trotz Personalerhöhung 2006 von 27.200 auf 29.896 Akten im Jahr 2007 gestiegen. Die Stellenpläne für 2007 und 2008 sehen keine zusätzlichen Entscheider (Senatsmitglieder) vor. Das Resultat sind weiterhin jahrelange Asylverfahren mit den damit verbundenen Kosten der Grundversorgung. Integration bleibt ohne zusätzliche Mittel ein Lippenbekenntnis. Es gibt auch in den kommenden Jahren keine Integrationspolitik, die diesen Namen verdient. Die menschenrechtliche Schwachstelle Schubhaft bleibt weiterhin eine.

Kapitel 12 - Bildung

Zusammenfassung

Der radikale Sparkurs von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer wird abgemildert. Eine Bildungswende ist dennoch nicht erkennbar. In der Steigerung der Bildungsausgaben für 2007 sind die Gehaltserhöhung und der Struktureffekt enthalten. Das heißt, dass das tatsächliche Geld für bildungspolitische Maßnahmen deutlich geringer ist als dargestellt. Für 2008 ist nur der Struktureffekt budgetiert. Die KlassenschülerInnenzahlen in Volks- und Hauptschulen könnten mit den zusätzlichen LehrerInnenressourcen spürbar sinken, wenn weiter auf Kürzungen beim Schülerrückgang verzichtet wird. In den AHS-Unterstufen allgemein werden kleinere Klassen aber nicht möglich sein.

Für höhere Schulen gibt es keine Verbesserungen. Waldorf- und Alternativschulen erhalten weiterhin keine zusätzlichen Ressourcen. Zusätzliche Förder- und IntegrationslehrerInnen sind nicht budgetiert. Für die 20% der 15jährigen mit unzureichenden Lesekenntnissen wird es daher weiterhin keine wirkungsvollen Maßnahmen geben.

Beschreibung

Insgesamt sieht der BVA eine Erhöhung der Gesamtausgaben von 2006 bis 2008 um 329 Mio € vor. Das ist ein plus von 5,1 Prozent.

Für Schulen sind 193 Mio € zusätzlich über beide Jahre 2007 und 2008 vorgesehen (siehe Tab. 12.1 Bildungspfad). In diesem Jahr sind Mehrausgaben von 51,3 Mio € vorgesehen, im Jahr 2008 sollen die restlichen 141,4 Mio € erfolgen.


 

Tab. 12.1 Ausgaben Kapitel 12 - Bildungspfad (in Mio €)

Quelle: BMF, Teilhefte zu Kapitel 12

 

Kürzungen gibt es für die Ausgaben des Bundesministeriums selbst (minus 2 Prozent), Zuwächse gibt es für den Bereich der Schulen, für BundeslehrerInnen, der Erwachsenenbildung, für die neuen Pädagogischen Hochschulen und für Schülerbeihilfen.

Die Ausgaben in den Jahren 2007 und 2008 für die allgemein bildenden Schulen steigen um 53 Mio bzw. um 51 Mio € für berufsbildende Schulen. Hier muss aber berücksichtigt werden, dass ein großer Anteil in die Steigerung der LehrerInnengehälter fließen wird. Die Zahl der Planstellen wird weiterhin reduziert - von 137.436 im Jahr 2006 auf 135.973 im Jahr 2008. Dennoch steigen insgesamt die Personalausgaben des Bundes (siehe Tabelle Kapitel 12).

 

 


Bei den allgemein bildenden Pflichtschulen sind die Kostenersätze an die LandeslehrerInnen in der Höhe von 2.969 Mio € für 2007 und 3.030 Mio € für 2008 veranschlagt (das ergibt ein Plus von 6,5 Prozent).

Im Bereich der Erwachsenenbildung ist eine Erhöhung der Mittel von 14 Mio € auf 16 Mio € (das ergibt ein plus von 11,8 Prozent) vorgesehen.

Die Beträge der Schülerbeihilfen sollen entsprechend der Geldwertentwicklung angehoben und dadurch der BezieherInnenkreis um 10 Prozent ausgeweitet werden. Außerdem wird die zumutbare Unterhaltsleistung im Hinblick auf geänderte Einkommensverhältnisse erhöht. Das ergibt Mehraufwendungen von 2,38 Mio €. im Jahr 2007 und 11,9 Mio € im Jahr 2008.

Bewertung

Die nach außen kommunizierten Erhöhungen des Bildungsbudgets sind Folge des Vergleichs der Budgets der Jahre 2005 und 2006 mit jenen der Jahre 2007 und 2008. Tatsächlich wurden die Ausgaben aber 2005 und 2006 um mehrere hundert Mio € überschritten. Daher ist die Erhöhung im Vergleich zu den realen Ausgaben wesentlich geringer.

In der Steigerung von 6,4 auf 6,6 Mrd € von 2006 auf 2007 ist die Gehaltserhöhung von 2,35% und der Struktureffekt enthalten. Damit wird aber nichts zusätzlich finanziert. Für tatsächliche Verbesserungen stehen 51 Mio € zur Verfügung. Bei einem Budget von 6,6 Mrd € ist das nicht einmal 1%. In der Erhöhung für 2008 von 141,4 Mio ist der Struktureffekt bereits inkludiert, nicht aber die Gehaltserhöhungen. Das heißt, dass in etwa die Hälfte aufgewendet werden muss, um den Status quo aufrecht zu erhalten. Für zusätzliche Maßnahmen stehen etwa 70 Mio € zur Verfügung.

Da die Lehrerzahl in den Pflichtschulen (Volksschulen, HS) heuer nicht wie in den letzten Jahren gekürzt wird, sollten die Ressourcen für 25er Klassen in der 1. Klasse 2007 und in der 1. u. 2. Klassen 2008 vorhanden sein.

Für die AHS-Unterstufe werden 2007 zusätzlich 150 LehrerInnen finanziert und 2008 noch einmal 150. 25er Klassen sind damit sicher nicht machbar, in Summe gibt es knapp 20.000 AHS-LeherInnen, das ist also nicht einmal eine Steigerung von 1% pro Jahr.

Für die AHS-Oberstufe und die BHS gibt es keinerlei zusätzlichen Mittel.

Entgegen den Versprechungen der SPÖ wird es keine ausreichenden zusätzlichen Mittel für Schulen in freier Trägerschaft geben. Waldorfschulen erhalten etwa gleich viel wie früher, die Alternativschulen sind sogar geringer dotiert. Die von SPÖ Bildungssprecher Niederwieser angekündigte 80%ige Finanzierung gibt es nicht. Eine Erhöhung von 5% der Gesamtkosten als Bundesfinanzierung auf vielleicht 6% ist nicht der Rede wert. Die SPÖ hat Schulen in freier Trägerschaft zur Absicherung eine Förderung von 5 Millionen € jährlich versprochen.

Für zusätzliche FörderlehrerInnen ist nichts budgetiert, zumindest nicht gesondert. Daher wird es auch künftig keine ausreichenden Ressourcen für individuelle Förderungen geben.

Auch Fördermaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache werden weiterhin unzureichend sein. Die SPÖ hat 800 zusätzliche Dienstposten für den Integrationsunterricht versprochen. Diese sind nicht in Aussicht. Die angekündigten LehrerInnen mit Migrationshintergrund sind nicht budgetiert. Positiv zu sehen ist die Erhöhung der Schülerbeihilfen 2008.

Die SPÖ hat versprochen, ein eigenes Impulsprogramm für den bundesweiten Ausbau von 100.000 zusätzlichen Ganztagsplätzen in Volks- und Hauptschulen sowie AHS-Unterstufen in den nächsten 10 Jahren zu schaffen. Die Budgetierung dafür ist nicht berücksichtigt.

Die Zuschüsse (von 14 auf 16 Mio €) für den Bereich der Erwachsenenbildung sind für einen Ausbau der Erwachsenenbildungseinrichtungen und einer möglichen flächendeckenden Teilnahme der ÖsterreicherInnen an Erwachsenenbildung nicht ausreichend. Die OECD hat 1996 errechnet, dass dieser Bereich einen Finanzierungsbedarf von 1,1 Mrd. € aufweist, damit Österreich an das Spitzenfeld der Länder mit überdurchschnittlich hoher Bildungsbeteiligung aufschließen kann. Die SPÖ hat ursprünglich die Verdoppelung des Budgetansatzes für Erwachsenenbildung von 2003 gefordert.

 

Grüne Kerninitiativen wären gewesen:

LehrerInnengarantie: Die Zahl der PflichtschullehrerInnen würde trotz rückgehender SchülerInnenzahl solange nicht gekürzt werden, bis 10 % der LehrerInnen im Förderbereich arbeiten. Das hätte für die nächsten 8 Jahre 7.000 LehrerInnenstellen gesichert. Im Gegensatz zu diesem grünen Programm geht die neue Regierung nicht vom Finanzausgleich ab.

Sprachförderung: das grüne Programm hätte eine Dotierung von 1.000 zusätzlichen IntegrationslehrerInnen für die Sprachförderung von MigrantInnenkindern vorgesehen.

Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung: die Grünen hätten mit einem Investitionspaket von 120 Mio € bis 2010 jährlich 5.000 zusätzliche Betreuungsplätze sichergestellt. Im Schulorganisationsgesetz wäre ein Rechtsanspuch auf Nachmittagsbetreuung festgelegt worden.

Kapitel 12 und 13 - Kunst und Kultur

Zusammenfassung

Die Kunst war wohl eine Verliererin der Budgetverhandlungen. Das Budget stagniert, während die laufenden Kosten steigen. Die Stagnation kann allein auf eine veranschlagte Erhöhung für die Bundestheater im Jahr 2008 zurückgeführt werden. Wer von dieser Verbesserung absieht, kann einen Rückgang des Budgets auch in absoluten Zahlen ablesen. Das zeitgenössische Kunstschaffen wird entgegen der Ankündigungen beider Koalitionspartner zurückgefahren. Angesichts der Übernahme der Kulturagenden durch die SPÖ und der damit verbundenen Hoffnungen ist das eine herbe Enttäuschung.

Beschreibung

Kunst

Das Kapitel 13 Kunst behandelt einerseits die Ausgaben für die Bundestheater und anderseits für das gesamte zeitgenössische Kunstschaffen in Österreich. Das für 07 und 08 vorliegende Budget ist eine 1:1 Fortschreibung der alten Zahlen. 2006 waren als Erfolg 227,02 Mio. € ausgewiesen, für 2007 werden 228, 35 Mio. € beziehungsweise 231,89 Mio. € für 2008 budgetiert. Das ist eine Steigerung im Jahr 2007 um 0,5% und danach im Jahr 2008 um 1,5%. Real stagniert das Kunstbudget.

Die weniger als geringe Zunahme lässt sich vor allem auf eine Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundestheater im Jahr 2008 zurückführen. Die Bundestheater erhalten zwar im Jahr 2007 noch keine Erhöhung. Diese ist auch nicht zwingend notwendig, da die Staatsoper noch über Reserven verfügt, die auf alle Bundestheater aufgeteilt werden können. Das Budgetbegleitgesetz berechtigt die Bundesministerin zu entsprechenden Umschichtungen zwischen den Theatern. 2008 allerdings wird die Bundestheater-Subvention um 5 Mio. € auf 138,6 Mio. € erhöht, um Lohnerhöhungen möglich zu machen, die allerdings nicht explizit budgetiert sind.

Gleichzeitig ist die Förderung des zeitgenössischen Schaffens rückläufig. 2006 waren für die gesamte Kunst im Ermessensbereich 89,65 Mio € vorhanden. Für 2008 sind es nur noch 89,36 Mio €.

Im Vergleich zum Vorjahr erhält der Film davon um 2,1 Mio € mehr. Sein Budget wird von 15,8 Mio € auf 18,9 Mio € angehoben, die allerdings ein Jahr darauf wieder zurückgefahren werden: 2008 folgt die Kürzung auf 17,8 Mio €. Laut Voranschlag kommt diese Erhöhung zur Gänze dem Österreichischen Filminstitut zugute. Sein Budget wird von 10,4 Mio € auf 12,2 Mio € (2007) und 12,6 Mio € (2008) erhöht. Für den nichtkommerziellen Film (Dokus etc.) bleibt da keine zusätzliche Finanzierung übrig. Zudem dürfte es sich nicht um "frisches Geld" handeln, laut Bundesvoranschlag werden Rücklagen aufgelöst.

Im Bereich Literatur werden 2007 und 2008 je 9,3 Mio € veranschlagt, gegenüber 8,8 Mio € im Jahr 2006.

Für Linz als Kulturhauptstadt 2009 gibt es im Jahr 2007 eine Sonderausgabe von 2 Mio €, die im Jahr 2008 um weitere 6 Mio € ergänzt wird. Diese Ausgabe entspricht in etwa der Sonderförderung für das Bregenzer Festspielhaus (6,7 Mio) und der Salzburger Festspiele im Mozartjahr 2006 (1,2 Mio €), die beide für 2007 und 2008 nicht mehr aufscheinen.   

Verlierer sind einmal mehr die über 400 Kulturinitiativen im Land. Ihr gesamtes Budget steigt von ohnehin lächerlichen 3,6 Mio € auf gerade einmal 3.8 Mio €. Das bedeutet eine Fortsetzung des Sterbens dieser für das Land wichtigen unterschiedlichen soziokulturellen Einrichtungen.

Kultur

Im Kapitel 12 „Unterricht und Kultur“ sind für die Kultur Steigerungen nur bei den Bundesmuseen und der Nationalbibliothek zu erkennen, die zusammen erst 2008 6 Mio € zusätzlich erhalten werden (insgesamt 96,5 Mio €.).

Budgetsteigerungen bei den übrigen Museen um 2,6 Mio € (2007) von 35,5 Mio € auf 38,1 Mio € und im Jahr 2008 wieder rücklaufend (Ansatz 1/12448) auf 36,5 Mio € lassen sich mit den Rückzahlungen zur Errichtung des Museumsquartiers 9,7 Mio € (2006), 11 Mio € (2007) und 15,5 Mio € (2008) erklären wobei dieser enorme Anstieg der Rückzahlungsquoten noch zu überprüfen sein wird. Gleichzeitig laufen die Raten zum Ankauf der Sammlung Leopold aus, was dem Bund ab 2008 jährlich 3 Mio € weniger Ausgaben sichert.

Die ursprünglich im Kulturbudget ausgewiesene Erwachsenenbildung hat sich auf viele Ansätze im Haushalt aufgeteilt und ist nur noch detektivisch nach zu vollziehen. Kulturgelder finden sich unsystematisch auch in anderen „fremden“ Ansätzen, wie zum Beispiel

Im VA-Ansatz1/12006,7665 Allgemeine Kulturförderung (2006: 0,57 Mio €, 2007:1,35         Mio €, 2008: 1,15 Mio €), was die Beurteilung nach sachlicher Entsprechung nicht einfach macht.

Bewertung

Seit fünf Jahren ist das Kunstbudget mehr oder weniger eingefroren und das bedeutet einen realen Rückgang. Der Rückgang lässt sich auch in absoluten Zahlen deutlich machen. Noch im Jahr 2001 hat der Bund für Kunst 246 Mio € für Kunst als Erfolg ausgewiesen. Das waren in absoluten Zahlen 19 Mio € mehr als für 2007 veranschlagt sind.

Die Inflationsabgeltung für die Bundestheater ist auf drohende Arbeitskämpfe zurückzuführen, die von der Gewerkschaft im Fall einer ausfallenden Lohnrune angekündigt wurden. Eine weitere Null-Lohn-Runde wäre seitens der Bediensteten möglicherweise mit Kampfmaßnahmen verbunden gewesen.

Freilich leiden auch alle anderen Kulturschaffenden unter den Teuerungen, die aber nicht ausgeglichen werden. Vor allem die kleineren Institutionen, die seit Jahren keine Erhöhung ihrer Mittel verzeichnen durften, sind auf prekäre Anstellungsverhältnisse übergegangen. Für die Kulturschaffenden bedeutet das weitere Reduktion der Einnahmenverhältnisse, da der Staat in Österreich mit Abstand der größte Auftraggeber in der Kultur ist. Die Folgen für Kunstschaffende sind verheerend. Sie gehören ohnehin schon zum einkommensschwächsten Sechstel der österreichischen Bevölkerung. Das wird auch im Zusammenhang mit einer fehlenden sozialen Absicherung deutlich. Die Grünen haben eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht, mit der keine Künstlerin und kein Künstler mehr unter der Armutsgrenze leben müssten. Auch Ministerin Schmied hat angekündigt, entsprechend tätig zu werden. Budgetiert aber hat sie dafür lediglich je 1.000 € pro Jahr: ein Scherz.

Ökonomisch wäre eine Ankurbelung der Filmbranche mit einer deutlich höheren Investition notwendig und sinnvoll gewesen, als die mageren 2 Mio veranschlagten. Das haben im Wahlkampf alle Parteien betont, wobei die ÖVP von 10 Mio € und die SPÖ von 20 Mio € (Grüne, ebenfalls 20 Mio €) gesprochen haben. In seiner Budgetrede sprach der Finanzminister von Investitionen, wo sie notwendig sind. Für die Kultur ist eine Investition offensichtlich nicht notwendig.

Zusammen kann für Kunst und Kultur (Kapitel 12 und 13) eine jährliche Steigerung im Ausmaß der Inflation festgestellt werden. Nutznießer dieser Abgeltung, wenn davon überhaupt die Rede sein kann, sind allerdings lediglich die staatlichen, reproduzierenden Kunstinstitutionen (Bundestheater, Bundesmuseen), wobei selbst in diesem Bereich großzügige Reformen, eine Neuordnung der Museumslandschaft, wie sie die Grünen fordern, nicht angegangen werden. Diese würden zwar in den ersten Jahren Geld kosten, danach aber ökonomische Vorteile bringen, weil mit ihnen die Konkurrenz der Museen eingeschränkt wäre und die heute üblichen Doppelfinanzierungen ausgeschlossen wären. Im Budgetbegleitgesetz wird das Bundesmuseengesetz zwar in der Richtung reformiert, dass die Museen zur einer konkreteren Planung angehalten werden und die Ministerin Eingriffsrechte erhält, das allein wird aber keine Änderung des Status Quo bewirken.

Eine Konzentration auf die finanzielle Absicherung der Bundeseinrichtungen Theater und Museen entspricht durchaus dem repräsentativen Kulturbegriff der Konservativen. Wozu die SPÖ in der Regierung sitzt und das Kulturministerium übernommen hat, bleibt völlig rätselhaft. Die SPÖ hat im Wahlkampf für die Kultur jährlich 200 Mio € zusätzlich in Aussicht gestellt. Davon werden nun gerade einmal 8 Mio eingelöst. Alle, die aktuelle Kultur außerhalb der Staatsbetriebe tagtäglich im Land produzieren, sehen durch die Finger und sind zunehmend von Armut bedroht. Die Grünen hätten in diesem Bereich eine Steigerung um das Zehnfache von jetzt 3,8 Mio € auf 40 Mio in ihren Zukunftsprojekten programmiert gehabt.

Kapitel 14 - Wissenschaft

Zusammenfassung

2007 werden die Mittel für Universitäten aus dem Budget um 172 Mio € aufgestockt, 2008 betragen die zusätzlichen Mittel jedoch nur mehr „magere“ 25 Mio €. Dieser Mittelzuwachs ist zwar besser als nichts, kommt aber in keiner Weise einer Universitätsoffensive nahe, die notwendig wäre, um die Mittel für die Universitäten auf jenes Niveau anzuheben, das die Europäische Kommission im Vorjahr als Ziel formuliert hat: 2% des BIP. Die Mittel für die österreichischen Universitäten „grundeln“ derzeit bei einem Wert von weniger als 1% des BIP. Die vorgesehene Erhöhung der Studienförderungen um 12% ist völlig unzureichend, da sie nicht wesentlich über die Inflationsabgeltung hinausgeht.

Beschreibung

Die Universitäten wurden im Jahre 2004 aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert. Damit erhielten die Universitäten volle Autonomie sowohl im Hinblick auf das Personal als auch für das vom Bund zur Verfügung gestellte Globalbudget für ein Zeitraum von jeweils drei Jahren. Mit dem Abschluss der damit verbundenen Leistungsvereinbarungen ist die Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 abgeschlossen. In der Periode 2004 bis 2006 betrug das Globalbudget 1.725 Mio € (ohne Gehaltserhöhungen, ohne Hochschulraumbeschaffung und ohne klinischen Mehraufwand).

Das Globalbudget wird für die Jahre 2007 bis 2009 um folgende Beträge angehoben: 2007: 150 Mio Euro, 2008: 175 Mio € und 2009 200 Mio €. Zusätzlich wird den Universitäten der klinische Mehraufwand in der Höhe von 189,5 (2007) und 183,5 Mio € (2008) abgegolten, der ab dem 2007 Teil der Globalbudgets der medizinischen Universitäten ist.

 

 

 

Für die Generalsanierung werden für die kommenden 5 Jahre Mittel in der Höhe von 500 Mio € zur Verfügung gestellt, wobei die Abrechnung über die Zuschlagsmieten erfolgt (2007: 3,7 Mio Euro, 2008: 10,5 Mio Euro).

Für die Universitäten werden demgemäß 2007 2.219 Mio € und 2008 2.245 Mio € budgetiert. Das bedeutet im ersten Jahr eine Erhöhung von 172 Mio €. Im Jahr 2008 reduziert sich der Zuwachs auf 25 Mio €.

Darüber hinaus erhalten die Universitäten noch Mittel aus der Forschungsförderung (insbesondere FWF und Offensivprogramme) und Drittmittel aus dem privaten Sektor. Nach Angaben im Budgetbericht 2007/08 (S. 55, Ausgliederungen) erhalten die Universitäten Mittel in der Höhe von 2.828 Mio € 2007 und 2.836 Mio € 2008. Die Zuwächse gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zeigen, dass diese Zuwächse insgesamt niedriger als jener der Mittel aus den Budgetentwürfen 2007 und 2008 sind.

Die Mittel für die Fachhochschulen werden im heurigen Jahr nur mäßig aufgestockt (+1,4%), deutlich höher ist die Mittelzufuhr 2008 (+3,9%). Zusätzlich gibt es im Bundesfinanzgesetz eine Ermächtigung bis zu 18,1 Mio € 2007 und 18,8 Mio € 2008.

Die Mittel für die Studienförderung waren in den vorangehenden Jahren stets unterbudgetiert. Die Steigerung der Mittel für die Studienförderung in den Jahren 2007 und 2008 ist bescheiden. Wie auch in den Jahren 2005 und 2006 werden aus dem FLAF Mittel für die Studienförderung in Höhe von jeweils 14,5 Mio € zur Verfügung gestellt (Änderung des FLAG).

Es besteht der Plan, die Studienförderung in zweifacher Hinsicht zu novellieren, erstens sollen die Studienförderungen erhöht und zweitens der BezieherInnenkreis ausgeweitet werden. Dafür sind Überschreitungsermächtigungen im BFG vorgesehen (2007: 5,3 Mio Euro, 2008: 19 Mio Euro).

Bewertung

2007 werden die Mittel aus dem Budget um immerhin 172 Mio € aufgestockt, 2008 betragen die zusätzlichen Mittel jedoch nur mehr „magere“ 25 Mio €. Dieser Mittelzuwachs ist zwar erfreulich und gut, kommt aber in keiner Weise einer Universitätsoffensive nahe, die notwendig wäre, um die Mittel für die Universitäten auf jenes Niveau anzuheben, das die Europäische Kommission im Vorjahr als Ziel formuliert hat: 2% des BIP. Die Mittel für die österreichischen Universitäten „grundeln“ derzeit bei einem Wert von weniger als 1% des BIP. Um diesen Zielwert zu erreichen, bedürfte es nach Ansicht der Grünen einer Offensive über eine Zehn-Jahresperiode. Die Betreuungsrelationen an den Universitäten sind für eine hohe Anzahl von Studierenden sehr ungünstig.

Die Studienförderungen sind umgehend zu erhöhen und zu reformieren, die letzte Erhöhung der Stipendien stammt aus dem Jahr 1999. Die vorgesehene Erhöhung um 12% ist völlig unzureichend, da sie nicht wesentlich über die Inflationsabgeltung hinausgeht. Auch die Ausweitung des BezieherInnenkreises ist dringend und rasch geboten.

Kapitel 15 - Soziales

Zusammenfassung

Für das Kapitel 15 sind 2007 2.006 Mio € und 2008 2.061 Mio € veranschlagt. Gemessen an der BIP-Prognose des WIFO sinken die für Kapitel 15 vorgesehenen Mittel (2006: 0,76 %: 2007: 0,75%; 2008: 0,74%).

Keine der im Regierungsübereinkommen genannten „großen Brocken“ wie etwa die Schaffung einer Mindestsicherung oder die Ermöglichung einer leistbaren Pflege und Betreuung findet im Kapitel 15 eine Bedeckung. Lediglich in den Festlegungen für die Budgetüberschreitungen scheinen „magere“ € 18 Mio (2007) und € 34 Mio (2008) für Pflege auf. Diese sind jedoch an Leistungen anderer Gebietskörperschaften geknüpft.

In Zusammenhang mit dem Pflegegeld darf darauf verwiesen werden, dass die Erhöhung der Mittel gerade einmal die zukünftige Ausweitung des BezieherInnenkreises im Ausmaß der letzten zwei Jahre abdeckt. Die im Regierungsprogramm festgehaltene Erhöhung des Pflegegeldes wird somit nicht in den Jahren 2007 oder 2008 stattfinden. Durch das Nicht-Anpassen an die Inflationsrate verliert das Pflegegeld auch weiterhin real an Wert.

Zu hinterfragen ist auch, warum die "Behindertenmilliarde" im Vorjahr nicht in der budgetierten Höhe verwendet wurde. Die Arbeitslosigkeit ist bei Menschen mit Behinderung noch immer wesentlich höher als in der übrigen Bevölkerung.

Beschreibung

Der größte Brocken im Kapitel 15 ist das Pflegegeld. Die Ausgaben für das Bundespflegegeldgesetz steigen jeweils um 4%. Begründet wird dies mit der demographischen Entwicklung. Die Zahl der BezieherInnen von Bundespflegegeld stieg in den letzten beiden Jahren zwischen 3,4 und 3,7%.

 

 

Hinsichtlich der Hilfeleistungen an Verbrechensopfer sowie sonstigen Leistungen nach verschiedenen Versorgungsgesetzen wie dem Impfschadengesetz und anderen sind geringfügige Erhöhungen festzustellen, die mit der Ausweitung von Ansprüchen nach dem Versorgungsrechtsänderungsgesetz 2005 erklärbar sind. In Zusammenhang mit der Kriegsopferversorgung sind deutliche Rückgänge zu verzeichnen, die mit der Verringerung der Anspruchsberechtigten erklärbar sind.

Größenmäßig von eher geringer Bedeutung, aber politisch auffällig, ist die Reduktion des Voranschlagspostens für Öffentlichkeitsarbeit, der im Budgeterfolg 2006 noch mit € 2 Mio ausgewiesen ist. Er wird sowohl für 2007 wie für 2008 mit 250.000 € veranschlagt. Allerdings war dieser im Voranschlag 2006 ebenfalls deutlich niedriger, nämlich mit € 277.000 veranschlagt gewesen.

Erwähnenswert ist auch die Erhöhung der Mittel für Grundsatzforschung, die von € 569.000,- im Erfolg 2006 (der auch im Wesentlichen dem Voranschlag entspricht) 2007 nur unwesentlich, im Jahr 2008 aber auf 1 Mio € erhöht wird. Begründet wird dies mit Grundlagenarbeit in Zusammenhang mit Armutsforschung und Mindestsicherung.

Menschen mit Behinderung: Neu ist im Ansatz Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (1/15446) eine Zuwendung unter dem Titel pflegende Angehörige in der Höhe von 3 Mio € (jeweils 07 und 08) Dies findet im Rahmen des Pilotprojektes „Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige“ statt und dient zur Finanzierung von Ersatzpflege in Zeiten der Verhinderung der Hauptpflegeperson.

Ermächtigung zur Budgetüberschreitung: Zu diesem Voranschlagansatz ist eine Überschreitung bis zu einem Betrag von 18,5 Mio € im Jahr 07 und 34 Mio € im Jahr 08 zur Mitfinanzierung der häuslichen Pflege möglich, unter der Voraussetzung, dass auch die anderen Gebietskörperschaften einen angemessenen Beitrag leisten, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Paragrafen 5186 (Zuwendung an physische Personen) sichergestellt werden kann.

Maßnahmen für Behinderte (Behindertenmilliarde) (1/15456) 06/07 - 7,4 Mio € 06/08 - 9,4 Mio €. Unter dem Titel Genderaspekt wird festgehalten, dass der Förderung von Frauen mit Behinderung besondere Beachtung geschenkt werden soll.

Erwähnenswert ist, dass die Inanspruchnahme von Mitteln für Maßnahmen für Behinderte im Jahr 06 geringer war als geplant: (BVA: 73,0 Mio €, Erfolg: 70,6 Mio)

Bewertung

Keine der im Regierungsübereinkommen genannten „großen Brocken“ wie etwa die Schaffung einer Mindestsicherung oder die Ermöglichung einer leistbaren Pflege und Betreuung findet im Kapitel 15 eine Bedeckung. Lediglich in den Festlegungen für die Budgetüberschreitungen scheinen „magere“ € 18 Mio (2007) und 34 Mio (2008) für Pflege auf. Diese sind jedoch an Leistungen anderer Gebietskörperschaften geknüpft. Während dies im Fall der Grundsicherung noch damit erklärt werden kann, dass die komplizierte Vorbereitung der Mindestsicherung eine Verschiebung auf das Jahr 2009 notwendig macht, so gibt es in Zusammenhang mit der Pflege keine nachvollziehbare Begründung.

In Zusammenhang mit dem Pflegegeld darf darauf verwiesen werden, dass die Erhöhung der Mittel gerade einmal die zukünftige Ausweitung des BezieherInnenkreises im Ausmaß der letzten zwei Jahre abdeckt. Die im Regierungsprogramm festgehaltene Erhöhung des Pflegegeldes wird somit nicht in den Jahren 2007 oder 2008 stattfinden. Durch das Nicht-Anpassen an die Inflationsrate verliert das Pflegegeld auch weiterhin real an Wert.

Zu hinterfragen ist auch, warum die "Behindertenmilliarde" im Vorjahr nicht in der budgetierten Höhe verwendet wurde. Die Arbeitslosigkeit ist bei Menschen mit Behinderung noch immer wesentlich höher als in der übrigen Bevölkerung.

Der Genderschwerpunkt ist zu begrüßen, es sind jedoch außer der Feststellung, dass Frauen mit Behinderung überproportional von Arbeitslosigkeit bedroht sind, keine konkreten Maßnahmen beschrieben.

Kapitel 16 - Sozialversicherung

Zusammenfassung

Das Budget für Kapitel 16 erlebt auf erstem Blick in den Jahren 2007 und 2008 eine erhebliche Erhöhung um insgesamt über 300 Mio € (im Vergleich zu 2006). Gemessen am BIP gehen die Mittel jedoch von 2,86% im Jahr 2006 auf 2,77 (2007) und 2,74 (2008) zurück.

Eine Erhöhung der Netto-Ausgleichszulagen auf die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle oder eine Pensionserhöhung nach dem Preisindex der Pensionistenhaushalte (PIPH) ist nicht vorgesehen.

Beschreibung

Das Budget für Kapitel 16 erlebt auf erstem Blick in den Jahren 2007 und 2008 eine erhebliche Erhöhung um insgesamt über 300 Mio € (im Vergleich zu 2006). Gemessen am BIP gehen die Mittel jedoch von 2,86% im Jahr 2006 auf 2,77 (2007) und 2,74 (2008) zurück.

Kapitel 16 umfasst die Zahlungen des Bundes zum Pensionssystem. Darin enthalten ist der Bundesbeitrag zu den verschiedenen Pensionssystemen (mit Ausnahme der BeamtInnen und Vertragsbediensteten bei Gebietskörperschaften) sowie der euphemistisch „Partnerleistungen“ genannten Zahlungen für die Versicherungsanstalten der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern, die Kosten für Ausgleichszulagen sowie für Leistungen nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz.

Einzig markante Feststellung ist, dass - entgegen einem mit Stimmen aller Fraktionen beschlossenen Entschließungsantrag - bei der Pensionserhöhung 2008 lediglich die Preisentwicklung nach dem VPI (und nicht, wie gefordert, nach dem Preisindex der PensionistInnenhaushalte) einberechnet wurde. Eine etwaige Einmalzahlung findet überdies keine Bedeckung.

Auch bei den Ausgleichszulagen ist eine Anhebung über der Inflationsrate nicht budgetiert. Dies ist auch deshalb erstaunlich, weil das Nettoeinkommen von AGZR-BezieherInnen um ca. 5% unter der Armutsgefährdungsschwelle für 2004 liegt und die Verringerung der Armut erklärtes Ziel der Regierung ist.

Nicht weiter dotiert wird der Härteausgleichsfonds nach § 291e ASVG, dessen praktische Bedeutung ohnehin gering ist und der mit der Umsetzung der im Regierungsübereinkommen festgeschriebenen Pläne (Wegfall der Parallelrechnung) ohnedies keine Grundlage mehr haben wird.

Bewertung

Kapitel 16 ist „unauffällig“: Wie nach den Pensionsreformen 2003/04 erwartet, gehen sowohl die Aufwendungen der PV-Träger wie auch des Bundes zur PV gemessen am BIP deutlich zurück. Die Schaffung der Partnerbeiträge der Selbstständigen bewirken jedoch eine Erhöhung der Bedeutung des Bundesbeitrags gemessen am Gesamtvolumen der PV. Dies wird wohl in Zukunft Ausgangspunkt von Debatten über eine neue Pensionsreform sein.

Weder die vor der Regierungsbildung versprochene Pensionserhöhung nach dem PIPH noch die Schaffung einer Mindestsicherung in der Höhe der Armutsgefährdungsschwelle finden eine budgetäre Bedeckung.

Kapitel 17 - Gesundheit

Zusammenfassung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sollen 2007 und 2008 die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %, die Deckelung der Rezeptgebühr für chronisch Kranke und eine Kostendämpfung bei Arzneimitteln realisiert werden.

Den Hauptposten im Gesundheitsbudget stellen die Zweckzuschüsse nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten dar (Umsatzsteuer an Krankenanstalten): 431,71 Mio € für 2007 und 442,1 Mio € für 2008

Es bleiben lediglich 233,69 Mio € für 2007 und 237 Mio € für 2008 für die vielfältigen und wichtigen Aufgaben der Steuerung des Gesundheitswesens. Zum Beispiel: 5,21 % für Vorsorgemedizin und epidemiologische Maßnahmen, 0,38 % für gesundheitsökonomische Belange, 7,2 % für Veterinärwesen, Lebensmittelsicherheit und Gentechnik (jeweils für das Jahr 2008).

Beschreibung

In Folge eines zu erwartenden höheren Umsatzsteuer-Aufkommens erhöht sich der größte Posten im Gesundheitsbudget, die Zweckzuschüsse nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten: (1/17427) 06/07 + 4,29 Mio € 06/08 + 14,68 Mio €

 

 

Die Erhöhung beim Posten Vorsorgemedizin, epidemiologische Maßnahmen (1/1720) von 06 auf 07 begründet sich vor allem in den Vorhaltekosten für einen Influenza-Pandemie-Impfstoff und der Einführung einer Impfung gegen Rotaviren: 06/07 + 12,12 Mio € 06/08 + 12,86 Mio €

Gesundheit Österreich GmbH (1/1711) 06/07 + 11,75 Mio € 06/08 + 12,71 Mio € Die Aufwendungen für die drei Geschäftsbereiche sind einzeln budgetiert.

Für gesundheitsökonomische Belange (1/17018) sind im Vergleich zum Erfolg 2006 von 1,2 Mio € für 2007 2,799 Mio € und 2008 2,624 Mio € budgetiert. Vorgesehen sind unter anderem der Aufbau eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems, Verbesserung des Schnittstellenmanagements, usw. sowie Umsetzung der Gesundheitsreform 2005, die Sicherstellung eines reibungslosen Betreuungsverlaufes von PatientInnen, sowie die Einführung des elektronischen Gesundheitsakts (ELGA). Für diesen Ansatz gibt es eine Ermächtigung zur Budgetüberschreitung im Bundesfinanzgesetz 07 bis zu einem Betrag 5,5 Mio € und im Bundesfinanzgesetz 08 bis zu einem Betrag von 7,5 Mio €, wenn die Bedeckung durch Ausgabensteigerungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sollen 2007 und 2008 folgende Maßnahmen realisiert werden: Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %, Deckelung der Rezeptgebühr für chronisch Kranke, Kostendämpfung bei Arzneimitteln

Bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) handelt es sich um eine im Jahr 2002 ausgegliederte Einheit. 18 Bundesanstalten und Bundesämter aus den Bereichen Lebensmitteluntersuchung, Bakteriologie und Serologie, Veterinärmedizin und Landwirtschaft wurden mit 1. Juni 2002 unter einem Dach fusioniert. Laut Ernährungssicherheitsgesetz hat der Bund eine jährliche Basiszuwendung zu leisten, die ab 2007 54,5 Mio € beträgt. Bei der AGES gibt es folgende Budgeterhöhungen: 06/07 + 7,69 Mio € 06/08 + 10,09 Mio €. Ebenso sind im Kapitel 60, Kapitel Land- Forst- und Wasserwirtschaft in den VA-Ansätzen 1/60027 und 1/60028 Transferzahlungen an die Ernährungsagentur GmbH angeführt (v. Erfolg 2006: 28 Mio Euro, BVA-E 2007: 21,8 Mio € und 2008: 23,4 Mio Euro).

Die Aufstockungen der Transferzahlungen beim Gesundheitsministerium und die rückläufigen VA-Anschläge im Agrarressort sind damit zu erklären, dass laut Ernährungssicherheitsgesetz bis 31. Dezember 2006 die Transferzahlungen je zur Hälfte von den beiden genannten Ressorts zu tragen waren und ab 1. Jänner 2007 die Beiträge zu 40% vom Landwirtschaftsressort und zu 60% Teilen vom Gesundheitsressort zu tragen sind. Wahrscheinlich ist diese Aufteilung 40:60 damit zu erklären, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel ausgegliedert und unter dem Namen Pharm Med-Austria als ein neues Geschäftsfeld in die bestehende Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) integriert wurde. Für die Leistungen der AGES/PharmMed sind im VA-Ansatz 1/17108 3,6 Mio € vorgesehen.

1/173 Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie Erfolg 2006: 8,6 Mio € BVA-E 2007: 12,1 Mio € BVA-E 2008: 10,3 Mio €

Bewertung

Im Vergleich zum Volumen der Sozialversicherung von ca. 13 Milliarden € ist das Gesundheitsbudget des Bundes mit knapp über einer halben Milliarde € sehr bescheiden. Hier zeigt sich deutlich die mangelnde Handlungs- und Kompetenzfähigkeit des Bundes im Gesundheitsbereich.

 

Beim Schwerpunkt Impfschutz im Ansatz Gesundheitsvorsorge ist zu kritisieren, dass nur die neue Impfung gegen Rotaviren bezahlt werden soll. Notwendig wäre aber auch eine Ausweitung der Risikogruppen, für die eine Pneumokokken-Impfung in Frage kommt, sowie ein Bezahlen der neuen HPV-Impfung zur Vermeidung von Gebärmutterhals-Krebs für alle Mädchen, wie es z.B. bereits in Italien und Griechenland der Fall ist.

 

Im Ansatz „Gesundheitsökonomische Belange“ finden sich die Aufgaben der Gesundheitsreform 2005, von der Finanzierung der Bundesgesundheitsagentur, der Änderung der Planungs- und Entscheidungsstrukturen bis zu Entwicklung, Sammlung, Verarbeitung und Nutzung struktureller Informationen über das Gesundheitswesen. Der Aufbau eines flächendeckenden Qualitätssicherungssystems, sowohl für den intra- als auch für den extramuralen Bereich ist aus diesem Ansatz zu finanzieren. Hier sind die Mittel eindeutig größer als 2,8 bzw. 2,6 Mio €. Außerdem bleibt die Frage, warum für das Jahr 08 weniger budgetiert wurde als für 07.

Ernährungsagentur AGES: Mit der Ausgliederung wurden der AGES immer mehr Aufgaben übertragen, gleichzeitig wurden aber die Finanzmittel nicht adäquat erhöht und ihr - zulasten einer vorsorgenden Lebensmittelsicherheit - ein strikter Sparkurs verordnet. Als problematisch bzw. als Interessenskonflikt kann auch gesehen werden, dass nicht nur die für die Lebensmittelsicherheit zuständige Gesundheitsministerin Eigentümervertreterin ist, sondern auch der Landwirtschaftsminister, der die Produzentenseite zu vertreten hat. Diese Zwiespältigkeit zieht sich durch den gesamten Aufgabenbereich der AGES.

Kapitel 19 - Familie

Zusammenfassung

Der Bundesvoranschlag für den FLAF erscheint auf der Ausgabenseite als zu optimistisch geschätzt, zu pessimistisch hingegen auf der Einnahmenseite.

Auf der Ausgabenseite wird der Einführung des flexiblen jedoch auch kurzfristig teureren Kinderbetreuungsgeld durch eine Aufstockung um lediglich + 6,5 % für das Jahr 2008 nur sehr unzureichend Rechnung getragen.

Der Anstieg der Lohn- und Gehaltssumme (+7.3 % vom 2006 auf 2008) ist - als Folge einer revidierten Konjunkturprognose - realistisch geschätzt. Der Anteil an der Einkommensteuer (+ 13 % von 2006 auf 2008) auf der Einnahmenseite wird eindeutig überschätzt.

Zusätzlich sind durch das Budgetbegleitgesetz noch weitere Ausgaben für die Finanzverwaltung und die Studienförderung geplant, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds gedeckt werden sollen, gleichzeitig jedoch dessen Zweckwidmung in Frage stellen.

Es ist also anzunehmen, dass in den Jahren 2007 und 2008 der FLAF weiterhin Abgänge aufweisen wird und unselbständig Beschäftigte weiterhin den Löwenanteil der Einnahmen des FLAF bestreiten werden.

Beschreibung

Im Kapitel 19 geht es vorwiegend um den FLAF, der mit 5,5 Mrd. € für das Jahr 2007 und 5,6 Mrd. € für das Jahr 2008 dotiert ist. Das entspricht einer Steigerung von 2006 auf 2007 um 2,3 % bzw. um 123 Mio € und einer Steigerung um 4,4 % oder um 236 Mio € von 2006 auf 2008.

 

Die Vorauszahlungen aus dem Reservefonds, über den die Defizite des FLAF abgedeckt werden, betragen 423 Mio € im Jahr 2007 und 373 Mio im Jahr 2008. Die Vorauszahlungen aus dem Reservefonds sollen von 2006 auf 2007 um 49 Mio € (- 10 %) und von 2006 auf 2008 um insgesamt 99 Mio € (- 21 %) sinken. Das „Negativ-Vermögen“ des Reservefonds wird nach diesem Bundesvoranschlag von dzt. 1,6 Mrd. auf 2,4 Mrd € weiter ansteigen.

Ausgabenseite des FLAF: Vom Budget des FLAF wird am meisten Geld für die Familienbeihilfen (3 Mrd. € oder plus 1,7 % von 2006 auf 2008) und das Kinderbetreuungsgeld mit 1,1 Mrd. € oder plus 0,5 % von 2006 auf 2007 und plus 6,3 % von 2006 auf 2008 ausgegeben. Die Ausgaben für SchülerInnenfreifahrten werden von 2006 auf 2007 um 0,7 % oder 2,5 Mio. steigen, für das Jahr 2008 jedoch wieder sinken (-0,9 % oder 3,3 Mio € im Vergleich zum Jahr 2006). Für die Schulbücher werden die Ausgaben von 2006 auf 2008 um insgesamt 4,6 % oder 4,7 Mio € ansteigen.

Einnahmenseite des FLAF: Bei den Dienstgeberbeiträgen wird eine Steigerung auf 3,85 Mrd. € (+ 3,7 %) im Jahr 2007 und 3,99 Mrd. (+ 3,5 %) im Jahr 2008 veranschlagt. Auch bei den Einnahmen aus der Einkommenssteuer sind für 2007 mit 480 Mio € (+ 7 %) und für das Jahr 2008 mit 508 Mio € (+ 13,2 %) vorgesehen. Auch die Beiträge aus der Landwirtschaft werden mit plus 400.000 € (+ 6,5 %) etwas höher angesetzt. Eine Verringerung der Einnahmen wird nur bei den Selbstbehalten in der Höhe von 640.000 € (- 2,6 %) für die Jahre 2007 und 2008 verglichen mit dem Jahr 2006, erwartet.

Im Budgetbegleitgesetz ist im 3. Abschnitt Familie und Gesundheit, Artikel 18 eine Änderung des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 vorgesehen. Es soll der Verwaltungsaufwand bei der Vollziehung des Bundesgesetzes durch die Finanzverwaltung in der Höhe von 20 Millionen € im Jahr 2007 und im Jahr 2008 aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gezahlt werden. Ebenfalls aus den Mitteln des Ausgleichsfonds sollen Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz 1992 in den Jahren 2007 und 2008 in der Höhe von 14.535.000 € finanziert werden.

Ad außerschulische Jugenderziehung: Die Mittel sind gegenüber dem Erfolg 2006 um 3,7 % gestiegen. Es scheint sich um eine Valorisierung zu handeln. Die Mittel wurden seit 2003 (Einführung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes) nicht erhöht.

Bewertung

Die Ausgabenentwicklung des FLAF

Die Inanspruchnahme des kürzeren, flexiblen Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2008 ist mit einer Erhöhung um 6,3 % im Vergleich zum Jahr 2006 sehr niedrig geschätzt worden. Es ist anzunehmen, dass sich doch viel mehr Eltern für die kürzere Karenz mit einem Kinderbetreuungsgeld von 800 € statt 436 € entscheiden könnten.

Die Einnahmenentwicklung des FLAF

Die erwartete Steigerung der Lohn- und Gehaltssummen laut WIFO-Prognose liegt in den Jahren 2007 und 2008 bei 3,9% bzw. 3,2%. Im Lichte der jüngsten Prognoserevision ist die

Lohn- und Gehaltssumme realistisch geschätzt, jene bei der Einkommenssteuer aber unrealistisch hoch.

Bewertung des Budgetbegleitgesetzes

Eine neuerliche Verwendung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zur Abdeckung eines pauschalierten Verwaltungsaufwandes dürfte mit der Zielsetzung dieses Fonds nicht vereinbar sein. Auch die Förderungsmaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz stellen keine Leistung nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 dar.

Positiv ist die Valorisierung der Mittel für Bundes-Jugendförderung, negativ hingegen, dass keine zusätzlichen Mittel für offene Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Bereich wären grüne Kernmaßnahmen das Grünen Karenzmodell und die Anstoßförderung des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen gewesen.

Kapitel 20 - Äußeres

Zusammenfassung

Das gekürzte Budget des Außenministeriums musste auch heuer wieder eine Kürzung von etwa €10 Mio hinnehmen. Der Rückgang ist vor allem durch den Wegfall der Kosten für den EU-Vorsitz bedingt.

Betroffen sind besonders die Personalausgaben, die Personalsteigerungen im Jahr 2007 von 43 Personen betreffen nur schlechter bezahlte Entlohnungsgruppen von Vertragsbediensteten. An den Vertretungsbehörden wird Botschaftspersonal sogar gekürzt, und zwar sowohl bei Beamten als auch bei Vertragsbediensteten. Das ist nach der Visa-Affäre mehr als unverständlich. Trotz Mittel- und Personalkürzungen wird es jedoch mehr lokales Personal in den Botschaften im Konsularbereich geben - dies scheint im Budget verdeckt als "Aufwand" für „Sur-Place“- (und daher auch nicht im Stellenplan ersichtliches) Personal auf (s. Erläuterungen des BMF).

Ein Etiketten-Schwindel sind die Steigerungen des Auslandskultur-Budgets.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit betragen die Erhöhungen für die gestaltbare EZA und die freiwilligen Beiträge zu internationalen Organisationen jeweils 5 Mio €. Damit hat auch diese Regierung bewiesen, dass sie die internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich alles andere als ernst nimmt: Das Erreichen des auf EU-Ebene verpflichtenden 0,51%-Zieles bis 2010 bedürfte eines konkreten Stufenplanes und jährlicher Steigerungen von rund 200 Mio € pro Jahr (2007-2010). Mit den 5 Mio € frischen Geldes für die Austrian Development Agency (ADA) und 5 Mio € mehr an freiwilligen UN-Beiträgen an gestaltbarer Entwicklungszusammenarbeit ist Österreich mehr als weit entfernt davon.

Im Lichte der österr. UN-Sicherheitsrats-Kandidatur ist das doppelt tragisch und könnte durchaus zu einer Verschlechterung der österreichischen Chancen beitragen.

Beschreibung

Das Gesamtbudget des BMEIA sinkt von 2006 auf 2007 um 9,6 % (von 397,7 auf 388,1 Mio €). Allerdings enthält das Budget 2006 etwa 27,4 Mio € Ausgaben für die EU-Präsidentschaft. Von 2007 auf 2008 bleibt das Budget gleich.

Die Personalausgaben Zentralleitung (1/2000) sinken 2007 um 10,7 % (von 30,91 auf 27,6 Mio.) und steigen dann 2008 leicht an (von 27,6 auf 27,94 Mio.).

Fast im gleichen Ausmaß sinken die Personalausgaben für die Vertretungsbehörden (1/20100) - um 10,8 % von 2006 auf 2007 (46,8 auf 36 Mio.), und steigen 2008 auf 37 Mio € an.

Der Stellenplan 2007 vermerkt dagegen eine unrealistische Zunahme von 43 Posten (auf 1.463), allesamt Vertragsbedienstete (VBs) in der Wiener Zentrale. Die Aufstockung der Vertragsbediensteten im Ministerium umfasst insgesamt 91 VBs, 43 werden eben neu aufgenommen, 48 aus den Vertretungsbehörden abgezogen. 2008 sinkt der Personalstand um 8 VB-Stellen auf insgesamt 1.455.

Scheinbar werden die VBs in den Botschaften zunehmend durch (meist billigeres) lokales Personal ersetzt. Ein Indiz dafür ist die massive Steigerung von 565,5 % (von 2,2 auf 14,64 Mio Euro) im Budgetposten 1/20107 (Aufwand für Vertretungsbehörden). Es handelt sich um den Aufwand für die Sur-Place-Bediensteten an den österr. Botschaften, die damit massiv aufgestockt werden. Diese Sur-place-Bediensteten könnten - wie im Regierungsprogramm angekündigt - den konsularischen Bereich verstärken. Ein neuer Budgetposten "konsularisches Krisenmanagement" (1/20106, Nr. 7806) dient wohl ebenfalls der Verbesserung im konsularischen Bereich.

Prozentuell maßgebliche Steigerungen sind in den Posten "Presse- und Informationsarbeit (1/20028)", "internationale Konferenzen" (1/20048, "Abrüstungskonferenzen" (1/200048, Nr. 7820), "Beiträge zu internationalen Organisationen (1/2003)(s. auch u.) zu finden.

 

 

Das Auslandskultur-Budget wird ebenfalls erhöht. Der Posten 1/204 Kulturelle Vorhaben steigt von 6,10 Mio. (2006) auf 7,6 Mio. (jeweils für 2007 und 2008), das entspricht einer Steigerung von fast 25 %. Allerdings ist in diesem Budgetposten auch das Österreich Institut GmbH mit 979.000 € veranschlagt (1/20406, Nr. 7671), das im Budget 2006 noch unter dem Posten 1/20007, Nr. 7420, firmierte. Die Steigerung des Kulturbudgets ist also zu zwei Drittel durch eine Postenverschiebung bedingt.

Entwicklungszusammenarbeit (EZA):

Das Budget der Austrian Development Agency (ADA), die die gestaltbare Projekt- und Programmhilfe abwickeln soll, wird von 2006 auf 2007 um 5 Mio. (= 5,5 %) auf 95,79 Mio € erhöht und bleibt 2008 auf diesem Niveau.

Ebenfalls um 5 Mio € werden von 2006 auf 2007 die freiwilligen Beiträge zu den internationalen Organisationen (Posten 1/20036 Förderungen) erhöht, dies entspricht einer Steigerung von fast 32 %. Dies wird von den Grünen begrüßt und wurde von uns seit Jahren gefordert. Alle unter 1/2003 angeführten Beiträge zu intern. Organisationen können ebenfalls laut OECD der österr. EZA-Quote angerechnet werden.

In die EZA-Quote (das sind die auf EU-Ebene verpflichtet bis 2010 zu erreichenden 0.51% des Bruttonationeinkommens BNE) werden noch Budgetposten aus 12 anderen Ministerien eingerechnet. Eine Gesamtaufstellung ist daher nicht möglich - auch weil maßgebliche Anteile entweder nur statistisch erfasst werden (wie hypothetische Flüchtlings- und Studienplatzkosten) oder erst im nachhinein wirklich realistisch berechenbar sind (wie Exportförderungen, Entschuldungen, Nahrungsmittelhilfe, Auslandseinsätze des Bundesheeres etc).

Das BMF hat übrigens entgegen den Ankündigungen im "Dreijahres-Programm der Österreichischen Entwicklungspolitik (2006 bis 2008)" keine eigene EZA-Beilage veröffentlicht.

Bewertung

Das seit Jahren gekürzte Gesamtbudget des Außenministeriums musste heuer vor allem bedingt durch den Wegfall der Ausgaben für den Vorsitz eine Kürzung von etwa €10 Mio hinnehmen.

Gekürzt wurde u.a. bei den Personalausgaben: Denn der Personalstand der VBs wird zwar erhöht, die Erhöhungen betreffen aber schlechter bezahlte Entlohnungsgruppen.

Was im Stellenplan nicht aufscheint, sind die Personalzuwächse durch lokales Personal (Sur-Place-Bedienstete) in den Botschaften. Sollte dieses zusätzliche Personal den konsularischen Bereich stärken (ist im Regierungsprogramm angekündigt - Hintergrund: Tsunami-Katastrophe, Visa-Affäre), so ist das aus unserer Sicht positiv, kann jedoch nicht über die Reduzierung von hauseigenem Personal und damit einer weiteren Schwächung des Außenministeriums hinwegtäuschen. Das Verstecken im Sach-Budget ist außerdem ein Etiketten-Schwindel unter dem Sparefroh-Motto.

Mit diesen dringend notwendigen Personalerhöhungen wird man das seit Jahren personell ausgehungerte Außenministerium aber nicht so aufrüsten können, dass es wirklich seinen vielfältigen Aufgaben gerecht werden kann. Dies ist in einer international vernetzten Welt und angesichts der österreichischen UN-Sicherheitsratskandidatur für die Periode 2009/10 kein sehr weitsichtiges Unterfangen. Auch im Rahmen der EU wäre auf Botschaftsebene (in der Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, beim Suchen von Verbündeten etc.) mehr Koordinations- und Abstimmungsarbeit erforderlich.

Ein eklatanter Etiketten-Schwindel ist im Auslandskultur-Budget zu erkennen: In den "Erläuterungen" erkennt man in der Ausgaben/Einnahmen-Übersicht zu Titel 204 noch eine Budgetsteigerung von 6 auf 7,6 Mio €. Vollmundig wird behauptet, dass die "Mittelsteigerungen (...) konkrete Schwerpunktsetzungen (ermöglichen)" (S. 185). Bei genauerem Hinsehen erkennt man aber, dass fast 1 Mio € - also zwei Drittel - der Steigerung nur dadurch zustande kommt, indem das "Österreich Institut GmBH" in diesen Titel gerutscht ist (siehe auch "Beschreibung").

Entwicklungszusammenarbeit

Eindeutig negativ ist die geringe Erhöhung der Mittel für die ADA. Nur 5 Mio € für die nächsten zwei Jahre werden den internationalen Verpflichtungen Österreichs (UN-Millenniumsziele) nicht gerecht. Die EU-Verpflichtung, bis 2010 mindestens 0,51 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die EZA-Leistungen aufzubringen, kann Österreich daher nur wie bisher mit einem (im OECD-Vergleich) überdurchschnittlich hohen Anteil an Entschuldungen erreichen.

Nun ist bekannt, dass der Einzug Österreichs als nichtständiges Mitglied in den UN-Sicherheitsrat 2009 nur mit vielen Stimmen aus Entwicklungsländern möglich sein wird und dass diese oft mit EZA-finanzierten Projekten "erkauft" werden. Das erhöht den Mittelverbrauch und fördert den "Gießkanneneffekt". Dass dabei die eigentlichen Schwerpunktregionen und -sektoren der österreichische EZA auf der Strecke bleiben, liegt auf der Hand. Mit den geringen Erhöhungen im gestaltbaren EZA-Budget hat auch diese Regierung bewiesen, dass sie die internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht wirklich ernst nimmt.

Die Grünen treten bereits seit Langem für einen Stufenplan zur Erhöhung der österreichischen EZA-Quote auf 0,7 % des BNE ein. Entschuldungen sollten nicht eingerechnet werden. Denn Schuldennachlässe können zwar Mittel in den entschuldeten Entwicklungsländern freisetzen, sind aus Gläubigersicht aber auch ein Mittel, ohnehin kaum einbringbare Schulden auf ein realistisches (Sekundärmarkt-)Niveau abzuschreiben. Da die Schulden überdies auf längst vergangene Exportförderungen der Gläubiger zurückgehen (Exportkredite!) ist die Anrechnung von Entschuldungen in die EZA-Quote doppelt zu hinterfragen.

Dass die Sicherheitsrats-Kandidatur ein gewichtiger Grund war, die freiwilligen Beiträge zu zahlreichen UN-Organisationen etwas zu erhöhen, ist auch klar. Dies wird von den Grünen begrüßt und wurde von uns seit Jahren gefordert. Die Erhöhungen können auch als EZA angerechnet werden, werden aber die viel zu geringe gestaltbare EZA-Quote nicht retten können. Überdies ist zu hoffen, dass die Beiträge nach 2009 nicht wieder gekürzt werden.

Transparenter wäre es jedenfalls gewesen, ein eigenes Budget für die UN-Sicherheitsrats-Kandidatur zu erstellen.  

Kapitel 30 - Justiz

Zusammenfassung

Das Justizbudget wird sowohl 2007 als auch 2008 erhöht, die Erhöhungen betreffen laut Budgetbericht:

Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (zwecks Umsetzung Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006)

Opferhilfeeinrichtungen (zwecks Umsetzung Prozessbegleitung)

Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie

Center of Legal Competence (Unterstützung der Transformationsländer bei den Reformen der Rechtsordnung)

medizinische Versorgung der InsassInnen der Justizanstalten

Instandhaltungen, bauliche Verbesserungen und Erweiterungen der Justizanstalten

Beschreibung

Im Vergleich zu den budgetierten Gesamtausgaben 2006 in Höhe von € 975,9 wurden 2006 tatsächlich € 998,7 Mio, also um € 22,8 Mio mehr ausgegeben. Diese Differenz setzt sich laut Budgetbericht aus € 4,9 Mio an Sachaufwand (Mehraufwendungen im Bereich des Strafvollzugs aufgrund der gestiegenen HaftinsassInnenzahl, insbesondere bei der medizinischen Betreuung) sowie € 17,9 Mio Euro an Personalaufwand (Gehaltsrunden 2005 und 2006, Vergütungen von Mehrleistungen) zusammen.

 

 

Die Gesamtausgaben für 2007 werden mit € 1.040,8 Mio, für 2008 mit € 1.052,8 Mio veranschlagt. Daher beträgt die Erhöhung 2006/2007 € 42,1 Mio und 2007/2008 € 12,0 Mio.

Die für 2007 und 2008 budgetierten Mittel sollen laut Budgetbericht für (i) die Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (Umsetzung des 2006 beschlossenen Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes), (ii) die Gewährleistung der Prozessbegleitung, auf welche Betroffene einen Rechtsanspruch haben, (iii) Opferhilfeeinrichtungen, (iv) aufgrund des hohen Häftlingsstandes für die Gewährleistung der medizinischen Betreuung in den Justizanstalten und (v) für Instandhaltungen, bauliche Verbesserungen und Erweiterungen bei den im Bundeseigentum stehenden Justizanstalten verwendet werden.

Veränderungen der Gesamtausgaben 2006/2007:

Das Budget 2007 bedeutet eine Gesamtsteigerung im Vergleich zum Budget 2006 um € 42,1 Mio. Dabei entfallen 2007 auf Personalausgaben € 506,4 Mio (+ € 13,4 Mio im Vergleich zu 2006), auf Sachausgaben € 534,3 Mio (+ € 28,6 Mio im Vergleich zu 2006), die Gesamtausgaben 2007 betragen daher (gerundet) € 1.040,8 Mio.

Veränderungen der Gesamtausgaben 2007/2008:

Das Budget 2008 bedeutet eine Gesamtsteigerung im Vergleich zum Budget 2007 um € 12,0 Mio. Dabei entfallen 2008 auf Personalausgaben € 509,5 Mio (+ € 3,1 Mio im Vergleich zu 2007), auf Sachausgaben € 543,3 Mio (+ € 9,0 Mio im Vergleich 2007). Die Gesamtausgaben 2008 betragen daher € 1.052,8 Mio.

Die Gesamtausgaben 2008 gehen konkret iHv € 26,9 Mio an die Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, iHv € 32,8 Mio an die Bewährungshilfe, iHv € 340,2 Mio an den Strafvollzug (inklusive Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft für Mieten, etc. im Strafvollzug), iHv € 620,2 Mio an die Rechtsprechung (inklusive Zahlungen an die BIG) und iHv € 32,7 Mio an "sonstige Ausgaben".

Justizanstalten:

Die Personalausgaben aus 2006 (€ 153,1 Mio) werden 2007 auf € 156,1 Mio (+ € 3,0 Mio im Vergleich zu 2006) und 2008 auf € 157,8 Mio (+ € 1,7 Mio im Vergleich zu 2007) erhöht. Die Sachausgaben aus 2006 (€ 140,5 Mio) werden 2007 auf € 158,2 Mio (+ € 17,7 Mio im Vergleich zu 2006) und 2008 auf € 161,8 Mio (+ € 3,6 Mio im Vergleich zu 2007) erhöht. Damit werden die Gesamtausgaben für die Justizanstalten aus 2006 von € 293,6 Mio 2007 auf € 314,3 Mio (+ € 20,7 Mio im Vergleich zu 2006) und 2008 auf € 319,6 Mio (+ € 5,3 Mio im Vergleich zu 2007) erhöht.

Bewährungshilfe:

Die Personalausgaben aus 2006 (€ 4,3 Mio) werden 2007 auf € 4,4 (+ € 0,1 Mio im Vergleich zu 2006) und 2008 auf € 4,6 Mio (+ € 0,2 Mio im Vergleich zu 2007) erhöht. Die Sachausgaben aus 2006 (€ 25,5 Mio) werden 2007 auf € 26,9 Mio (+ € 1,4 Mio im Vergleich zu 2006) und 2008 auf € 28,3 Mio (+ € 1,4 Mio im Vergleich zu 2008) erhöht. Damit werden die Gesamtausgaben für die Bewährungshilfe aus 2006 von € 29,8 Mio 2007 auf € 31,3 (+ € 1,5 Mio im Vergleich zu 2006) und 2008 auf € 32,8 Mio (+ € 1,5 Mio gerundet im Vergleich zu 2007) erhöht.

Stellenpläne 2007/2008:

Der Stellenplan 2007 beinhaltet für den Bereich Justiz insgesamt 11.070 Posten. Diese Posten sind aufgeteilt auf Zentralleitung, OGH/Generalprokuratur, den Justizbehörden in den Bundesländern und den Justizanstalten. Im Vergleich zum Stellenplan 2006 gibt es insgesamt um 514 Posten mehr. Diese sind wie folgt verteilt: +4 in der Zentralleitung, + 1 im OGH/in der Generalprokuratur, + 337 in den Justizbehörden der Länder und +172 in den Justizanstalten. Die Gesamtsteigerung ist allerdings unrealistisch, weil der Stellenplan 2007 nicht mit jenem es Jahres 2007 vergleichbar ist. Die Steigerung an Planstellen bleibt daher im Dunkeln. Das wird deutlich an Zahl der Planstellen im Stellenplan 2008, der insgesamt 11.007 Posten beinhaltet.

Sonderfall Bewährungshilfe:

Dieser Stellenplan findet sich gesondert als Anlage G zum Stellenplan selbst. Die für 2006 vorgesehenen Posten (88) werden 2007 auf 86 und 2008 auf 84 gekürzt. Auch hier sind die Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren und müssen hinterfragt werden.

Markante Zahlenbeispiele aus dem Teilheft Justiz BVA 2008:

1/30008 Aufwendungen BMJ: 7282 Entgelte an die Buchhaltungsagentur

2006 betrug dieser Posten € 2.429.246,62. 2007 wird er mit € 6.124.000,00 und 2008 mit € 7.507.000,00 budgetiert. Eine Erklärung dafür findet sich in den Unterlagen nicht.

1/30303 Anlagen Justizanstalten: 0642 Im Bau befindliche Gebäude - Justizanstalten

2006 waren € 3.971.981,90 budgetiert. 2007 werden € 4.300.000,00 und 2008 5.430.000,00 veranschlagt.

Budgetbegleitgesetz:

Insgesamt beinhalten die Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes, des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 und des Bundeshaushaltsgesetzes punktuelle Anhebungen bzw. Senkungen von Gebühren iZm gerichtlichen Handlungen, Streichung des Großteils der besonderen Gebührenbefreiungen, die seit 01.01.2002 wieder gehäuft eingefügt wurden, sowie die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Kosten für die Erfüllung von gesetzlichen Informationsverpflichtungen für Unternehmen in Zahlen auszuweisen.

Bewertung

Mittelverwendung:

Für die Vereine für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft und für Opferhilfeeinrichtungen werden tatsächlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt als 2006. Kürzungen erfährt hingegen das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, während die Einrichtung "Center of Legal Competence" gleich hoch veranschlagt wird wie 2006. Die medizinische Versorgung der InsassInnen von Justizanstalten ist in den unterschiedlichen Justizanstalten unterschiedlich budgetiert. Dabei kommt es stellenweise zu Erhöhungen im Vergleich zu 2006, jedoch an anderen Stellen zu Kürzungen. Beispielsweise werden in der Justizanstalt St. Pölten die "Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen", worunter auch Entgelte für praktische ÄrztInnen, ZahnärztInnen, FachärztInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen zu verstehen sind, für 2007 und 2008 im Vergleich zu 2006 fast halbiert. Auch in der Justizanstalt Leoben wird dieser Posten gekürzt. Eine Erhöhung, wie im Budgetbericht angekündigt, gibt es lediglich in den Justizanstalten Sonnberg und Graz-Jakomini.

Personal

Kritisch anzumerken ist, dass das Personal in den Justizanstalten zwar laut Stellenplan 2007 um +172 Posten aufgestockt wird, aber im darauf folgenden Jahr sogleich eine Kürzung von -21 Posten erfahren muss. Ähnlich ist es bei den Justizbehörden der Länder, auch hier werden zunächst 337 Planstellen mehr bereit gestellt, um im nächsten Jahr um 42 Posten wieder gekürzt zu werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis erforderlich, dass die Planstellen für den Bereich Gerichtsbarkeit und Strafvollzug seit 2000 in jedem Jahr gekürzt wurden. Dieses Rätsel kann nur gelüftet werden, wenn vergleichbare Stellenpläne zur Verfügung gestellt werden. Das ist derzeit nicht der Fall.

Buchhaltung

Die Erhöhungen dieses Budgetpostens sind fragwürdig.

Neubauten

Wie bereits häufig an anderen Stellen erwähnt, sind Gefängnisneubauten keine Lösung für den anhaltend hohen Stand von InsassInnen in Justizanstalten. Die Kosten hiefür wären in die Bereiche Opferhilfe und Resozialisierung von StraftäterInnen besser investiert.

Budgetbegleitgesetz

Die Änderung von § 14a Bundeshaushaltsgesetz hat die Ratio, die Verwaltungskosten, die durch gesetzliche Informationsverpflichtungen von Unternehmen bewirkt werden, bis 2010 um 25% zu senken. Es ist nun vorstellbar, dass das angestrebte Einsparungsziel insgesamt weniger gesetzliche Informationsverpflichtungen für Unternehmen bringen wird. Andererseits können Kosten auch zur umgekehrten Argumentation herangezogen werden, nach dem Motto: Kostet nicht so viel, wie es die Industrie behauptet. Diese Maßnahme kann schließlich auch bewirken, dass Unternehmen im Sinn ihrer CSR-Politik bei weniger gesetzlichen Informationsverpflichtungen mehr Informationen freiwillig weitergeben.

In einem Budget mit grüner Handschrift wären insbesondere Mittelerhöhungen für das Personal in den Justizanstalten, flächendeckende Verbesserungen der medizinischen Versorgung der InsassInnen in Justizanstalten und Mittelkürzungen für Neubauten im Justizbereich enthalten gewesen.

Kapitel 40 - Landesverteidigung

Zusammenfassung

Das Verteidigungsbudget wurde erstmals seit Jahren nominell erhöht. Die Erhöhung ist aber beinahe ausschließlich durch die für die Eurofighter aufzuwendenden Mittel verursacht. In wie weit die Bundesheerreform mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durchgeführt werden soll, bleibt ebenso fraglich wie die Höhe der Beträge, die aus der Verwertung militärischer Liegenschaften lukriert werden soll.

Beschreibung

Laut Voranschlagsentwurf betragen die Ausgaben für die Landesverteidigung 2.250 Mio € (2007) bzw. 2.037 Mio € (2008). Das ist eine höhere Budgetierung als in den Jahren 2005 und 2006 (jeweils 1.810 Mio Euro). Tatsächlich sind die Ausgaben um 76,9 Mio € niedriger ausgefallen als im Erfolg 2006 (1.733,1 Mio Euro). Laut Budgetbericht wurden diese zum Großteil den Rücklagen zugeführt. Die Minderausgaben resultieren aus Verzögerungen bei größeren Beschaffungsvorhaben wie zB Truppenfunk (Projekt CONRAD), Fahrzeuge und Investitionen iZm der Umsetzung der Heeresreform.

Mit den für das Jahr 2007 budgetierten Mitteln soll laut Budgetbericht die bis 2012 umzusetzende Heeresreform weitergeführt werden sowie die anteiligen Kaufpreiszahlungen UND Betriebskosten für den Eurofighter bezahlt werden. Darüber hinaus soll ist der Aufbau und die Ausstattung jener Truppeneinheiten für Auslandeinsätze, zu denen sich Österreich im Rahmen der ESVP verpflichtet hat, im erforderlichen Ausmaß möglich sein.

Wesentliche Änderungen zwischen Erfolg 2006 und BVA 2007

Bei den Ausgaben des Kapitel 40 kommt es 2007 gegenüber dem Erfolg 2006 zu einer Steigerung um 517 Mio €. Im Investitions- und Betriebsaufwand sind die Kaufpreisraten und die Betriebskosten des Eurofighter enthalten.

Wesentliche Änderungen zwischen BVA 2007 und BVA 2008

Betragsmäßig kommt es bei den Ausgaben gegenüber dem BVA 2007 zu einer Verminderung um 213 Euro, die darauf zurückzuführen ist, dass der anteilig 2008 zu bezahlende Kaufpreis für den Eurofighter niedriger ist als 2007.

Auffallend ist, dass der Stellenplan gegenüber 2006 um 1.460 Stellen (bzw +6,5%) auf 24.095 im Jahr 2007 (bzw. 23.953 im Jahr 2008) steigt. Die Personalausgaben des Ressorts werden mit insgesamt 894,4 Mio € (2007) bzw. 897,5 Mio € (2008) veranschlagt. Die angegebenen Zahlen in den Stellenplänen stimmen daher mit den budgetierten Zahlen nicht zur Gänze überein.

Die Ausgaben der Landesverteidigung gehen größtenteils an das Heer und die Heeresverwaltung (1/401). 2007 sind hier etwas über 2.168 Mio € veranschlagt, also erheblich mehr als im Erfolg 2006 (1.655 Mio €).

Die auffallendste Steigerung innerhalb dieses Ansatzes findet sich klarerweise in den Aufwendungen bei Heer und Heeresverwaltung (1/40108) wegen der Eurofighter.

Diese finden sich unter Ansatz 1/40108, Post 4670-102 (Luftzeuggerät, Invest. Aufw.). Erfolg 2006 waren ca. 19 Mio €. Budgetiert ist für 2007 ein Betrag in Höhe von 391,3 Mio €, für 2008 in Höhe von 245,9 Mio €.

 

Dies hängt damit zusammen, dass im Budgetjahr 2007 aufgrund des sog. Vertrags 1 („V1“) gesamt vier Halbjahresraten zu einem Gesamtbetrag von 295,54 Mio € überwiesen werden. Ab 2008 sind es jährlich 147,77 Mio €. Die 4 Halbjahresraten für den Vertrag 2 („V2“) (Logistik & Ausbildung) machen in Summe 140,85 Mio € im Jahr 2007 und 69,91 Mio € im Jahr 2008 aus. Dies bedeutet: Halbjahresrate V1 in Höhe von 73,88 Mio € und eine Halbjahresrate aus dem V2 über 34,95 Mio € ergeben in Summe eine Gesamthalbjahresrate in Höhe von 108,8 Mio Eur.

Hiezu ist festzustellen, dass die für das Jahr 2007 budgetierten 391,3 Mio € NICHT für 4 Gesamthalbjahresraten V1 und V2 reichen, die für das Jahr 2008 budgetierten 245,9 Mio EURO diesen Betrag jedoch übersteigen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch Ansatz 1/40108, Post 6173 (Instandhaltung von Luftfahrzeugen). Der Erfolg 2006 war knapp über 11 Mio €. Budgetiert ist für 2007 ein Betrag in Höhe von 47,7 Mio Euro, für 2008 in Höhe von 53,3 Mio €.

Was die Höhe der medial kolportierten 467 Mio € für den Eurofighter im Jahr 2007 betrifft, so scheint sich dieser wie folgt zusammenzusetzen: 391,3 Mio € aus Voranschlagspost 4680-102 +47,7 Mio € aus Post 6173 (= insgesamt 439 Mio Euro) plus Betriebskosten. Die Betriebskosten werden mit ca. 50-60 Mio. pro Jahr beziffert. Unter Zugrundelegung der Annahme, dass der erste Eurofighter im Juni kommen, würden die Betriebskosten daher 25-30 Mio € betragen und der Betrag von 467 Mio € zumindest einigermaßen plausibel sein. In welcher Voranschlagspost die Betriebskosten veranschlagt sind, konnte aber bis dato nicht festgestellt werden.

Die bisherige Abfangjäger-Zwischenlösung mit den F5-"Tiger" aus der Schweiz war bisher immer im Ansatz 1/40108 AB 41 Nr. 7029 (Mieten für sonstige bewegliche Sachen) zu finden. Dieser Post wird in den nächsten Jahren naturgemäß geringer budgetiert sein.

Verkauf Kasernen-Liegenschaften: Für die Verwertung der Kasernen-Liegenschaften wurde vor einiger Zeit eine eigene Gesellschaft (SIVBEG) gegründet. Der Arbeitsbehelf 2007 spricht daher von einer Reduzierung der Einnahmen- wie der Ausgaben.

Die 20 Mio € an Einnahmen aus Kasernenverkäufen (siehe Kapitel 54 Bundesvermögen), die der Landesverteidigung zugute kommen sollen, finden weder einnahmen- noch ausgabenseitig ihren Niederschlag im Kapitel 40 (obwohl sie dem BMLV zur Bedeckung von Ausgaben für Zwecke des Heeres dienen sollen). Außerdem können sie nur einen Tropfen auf dem heißen Stein der Heeresreform darstellen. Weiters bemerkenswert ist der VA 2/54617 (Militärische Liegenschaften Veräußerungen) mit jeweils 20 Mio € für 2007 und 2008. Demgegenüber steht ein Erfolg 2006 in Höhe von 19,26 Mio €.

Bewertung

Faktum ist, dass das Kapitel 40 höher budgetiert ist, als die Jahre davor. Dies hängt zu einem großen Teil mit der Beschaffung der Eurofighter zusammen. Dennoch findet sich im Arbeitsbehelf - wie schon die Jahre zuvor - die bemerkenswerte Erklärung, dass die Aufwendungen im Ansatz 1/40108 (Aufwendungen Heer und Heeresverwaltung, die mittlerweile immerhin 1,1 Mrd € im Jahr 2007 und 894 Mio im Jahr 2008 ausmachen) und 1/40138 (Heer und Heeresverwaltung Bauvorhaben 69,3 Mio € für 2007 und 65 Mio für 2008) unter anderem für

- die eingeschränkte Aufrechterhaltung des Betriebes des Bundesheeres und

- die eingeschränkte Berücksichtigung von Erfordernissen, die der Erhaltung der Infrastruktur dienen eingesetzt werden sollen.

Es scheint daher klar zu sein, dass die nominell höhere Budgetierung des Kapitels 40 zu einem unverhältnismäßig großen Teil der Beschaffung der Eurofighter geschuldet ist.

Kapitel 50 - Finanzverwaltung

Zusammenfassung

Das Kapitel Finanzverwaltung ist sowohl von der Gründung der Bundesfinanzakademie und der Buchhaltungsagentur als auch von diversen Reorganisationsmaßnahmen in der Finanz- und Zollverwaltung geprägt. Die Motivation der Bediensteten der Finanzverwaltung hat aufgrund dieser – oft sachlich schwer nachvollziehbaren – organisatorischen Umwälzungen massiv gelitten.

Weitere Reorganisationsmaßnahmen sind jetzt auch z.B. im Bereich der Großbetriebsprüfungen geplant. Auch hier gibt es sachlich fundierten Widerstand in der Beamtenschaft gegen die Pläne des Finanzministers. Es wäre an der höchsten Zeit motivationsfördernde Maßnahmen zu ergreifen und berechtigte Einwände mehr zu berücksichtigen, weil im Fall der Großbetriebsprüfung die bisher erzielten Mehrergebnisse gefährdet erscheinen.

Im krassen Gegensatz zu dem von oben verordneten Sparkurs steht die Ausweitung des Sach- und insbesondere Personalaufwands in der Zentrale des BMF im vorliegenden Budgetentwurf für 2007 und 2008. Hier besteht hoher Klärungsbedarf. Während die eigene Beamtenschaft und die Zentralleitungen in allen anderen Ministerien zur Sparsamkeit angehalten werden, sichert sich der Finanzminister ein „Körberlgeld“ für seinen Zentralbereich.

Beschreibung

Dieses Kapitel ist weiterhin geprägt von Reorganisationsmaßnahmen in der Finanz- und Zollverwaltung. Diese Reformen sowie die Gründung der Bundesfinanzakademie und der Buchhaltungsagentur erschweren Budgetvergleiche. Im Zentrum der Finanzreform stand die völlige Neuordnung der Aufbau- und Ablauforganisation der österreichischen Finanz- und Zollverwaltung. Die Zahl der Finanzämter wird von bisher 80 auf 41, jene der Zollämter von 62 auf 15 reduziert. Die 7 Finanzlandesdirektionen werden aufgelöst und durch eine Steuer- und Zollkoordination mit geringeren Agenden ersetzt. Sie hat kein Weisungsrecht gegenüber den Zoll- und Finanzämtern und ist in fünf Regionen gegliedert. Das Ziel liegt in einer Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten in personeller und budgetärer Hinsicht sowie einer Stärkung des Außendienstes. Weiters wurde der Bereich der Zollwache mit Mai 2004 an das Innenministerium übertragen. 2003 wurden dem Innenministerium 100 Zollwachebedienstete zugeteilt, 2004 folgten weitere 1.000. Bei den Personalausgaben der Zoll- und Abgabenverwaltung schlägt sich das in geringeren Personalausgaben nieder. Die bisherigen Reformen haben sich ausgabenmindernd im Personalaufwand niedergeschlagen. Insbesondere 2006 kam es zu erheblichen Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag.

Mit 1. März 2007 wurde die Steuerfahndung (STEUFA) als eigene Dienstbehörde gegründet und damit einhergehend die Zahl der Zollämter von 15 auf 9 reduziert. Weiters wurden mit Jahresbeginn 2007 die Agenden der Bundespensionsanstalt (BPA) an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) übertragen. Im Kapitel 50 verbleibt als Folge dieser Ausgliederung lediglich das Amt für Bundespensionen.

Stark ausgeweitet werden im BVA-E 2007 die Ausgaben für die Zentrale des Bundesministeriums für Finanzen. Das gilt insbesondere für Personal (+18,5% gegenüber 2006), wobei die Planstellen mit 787 Bediensteten gegenüber 2006 unverändert bleiben. Die Personalaufwendungen für die Zentrale wachsen auch 2008 bei leicht sinkenden Planstellen (782 Bedienstete) weiterhin kräftig (+7,2%). Die Planstellen für die gesamte Finanzverwaltung sinken von 12.927 (2006) auf 12.474 im Jahr 2007 und 12.404 im Jahr 2008. Die Entwicklung der Ausgaben der Zoll- und Abgabenverwaltung ist aufgrund der beschriebenen Umstrukturierungen nicht vergleichbar.

 

 

Bewertung

Die Neuorganisation der Zoll- und Finanzämter stellt ein zentrales Reorganisationsprojekt dar. Nur eine gut und friktionslos arbeitende sowie von politischen Einflüssen freie Finanzverwaltung wird in Zukunft dafür Sorge tragen können, dass die Einhebung der Abgaben bestmöglich und im Sinne der Maximierung der Einnahmen erfolgt. Das setzt zumindest dreierlei voraus: motivierte Bedienstete, verstärkte Prüfungstätigkeit - auch das Prüfpersonal wurde in den letzten Jahren vom Personalabbau erfasst - und eine Besetzung von leitenden Funktionen nicht nach Parteizugehörigkeit, sondern nach Qualifikation. Seit längerem gibt es Rückmeldungen aus der Finanzverwaltung, dass die Motivation der Bediensteten enorm gelitten hat. Gegensteuernde Maßnahmen sollten rechtzeitig ergriffen werden.

Besonderes Augenmerk wird der Reform der 8 Großbetriebsprüfungen (ca 700 Bedienstete) zu widmen sein. Es gibt Konzepte im BMF, denen zufolge ein aktenführendes zentrales Amt für Größtbetriebe mit Sitz in Wien (ca 250 Bedienstete) geschaffen werden soll. Mit dieser Zentralisierung sind eine Reihe von Risken verbunden, weshalb alle 8 LeiterInnen der Großbetriebsprüfung diese Zentralisierung vehement ablehnen. Es spricht viel dafür, die Großbetriebsprüfung als reine Dienstleister zu belassen. Bedeutend ist die Umstrukturierung deshalb, weil darauf zu achten sein wird, dass die Großbetriebsprüfung weiterhin die „cash-cow“ der Finanzverwaltung bleibt. Das Mehrergebnis der Prüftätigkeit lag 2006 bei ca. 1,1 Mrd. €.

Hoher Klärungsbedarf besteht bei der Ausweitung des Sach- und insbesondere Personalaufwands in der Zentrale des BMF. Während alle anderen Zentralleitungen zur Sparsamkeit angehalten werden, sichert sich der Finanzminister ein „Körberlgeld“ für seinen Zentralbereich.

 

Kapitel 51 - Kassenverwaltung

Zusammenfassung

Der starke Anstieg der Pauschalvorsorgen in den Voranschlagsentwürfen 2007 und 2008 ist in hohem Maße erklärungsbedürftig. Gleichzeitig fehlen Pauschalvorsorgen für das Personal - es wurde keine Vorsorge für die Gehaltsrunde 2008 getroffen.

Die Dotierung einer Pauschalvorsorge für die Forschungsoffensive, die soziale Absicherung und die Infrastruktur lässt darauf schließen, dass wenig Klarheit über die Umsetzung der Maßnahmen des Regierungsprogramms besteht.

Bei den Mitteln für die Infrastruktur handelt es sich um jene Mittel, die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer an die ASFINAG und an die ÖBB weitergeleitet werden sollen. Sie sind offensichtlich deshalb in der Pauschalvorsorge, weil nicht klar ist, welche Gesellschaft welchen Anteil zur Erhöhung des Eigenkapitals erhalten soll. Unter Berücksichtigung der Mittel für die ASFINAG aus der geplanten Erhöhung der LKW-Maut ist heute schon klar, dass in Bezug auf diese Mittel der Straße der Vorrang vor der Schiene eingeräumt wird. Werden die Mittel aus der Pauschalvorsorge nicht zeitgerecht verwendet, verfallen sie.

Beschreibung

Dieses Kapitel umfasst die Einnahmen und Ausgaben aus der Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes, die Rücklagengebarung, die Pauschalvorsorgen und die Einnahmen aus den EU-Fonds (Rückflüsse von der EU, insbesondere Strukturfonds). Vor allem die Pauschalvorsorgen und die Rücklagengebarung sind erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Die Darstellung der EU-Rückflüsse erfolgt in Kapitel 52 – Öffentliche Abgaben zusammen mit den EU-Beiträgen.

 

 

Der Geldverkehr des Bundes (Titel 510) beinhaltet vor allem die Zinsen aus der Veranlagung von Kassenbeständen des Bundes. Die daraus resultierenden Einnahmen zeigen häufig starke Schwankungen. Sie lagen 2006 bei 316 Mio €. Im BVA-E 2007 sind dafür Einnahmen von rund 360 Mio € veranschlagt, im BVA-E 2008 355 Mio €. Die Zinseinnahmen aus der Veranlagung von Kassenbeständen erscheinen trotz eines zu erwartenden Zinsanstiegs als Folge der besseren Konjunkturentwicklung in beiden Jahren überbudgetiert zu sein.

Die Rücklagenzuführungen (Titel 512) sind nach der hohen Zuführung im Jahr 2006 (1.078 Mio Euro) in den Jahren 2007 und 2008 ohne Bedeutung. Die Rücklagenentnahmen, das sind Einnahmen für das Budget, sinken von 784 Mio € (2006) auf rund 560 Mio € im BVA-E 2007 und 490 Mio € im BVA-E 2008. In beiden Jahren finden somit erhebliche Rücklagenauflösungen statt (Einmalmaßnahmen), die zwar den administrativen nicht aber den Maastricht-Saldo senken. Der Stand an Rücklagen zum Jahresende 2006 betrug 3.247,4 Mio €.

Die Pauschalvorsorgen (Titel 518) werden im BVA-E 2007 mit rund 498 Mio € und im BVA-E mit ca. 823 Mio € veranschlagt. Darunter finden sich Mittel für die Forschungsoffensive (2007: 60 Mio €, 2008: 100 Mio €), die soziale Absicherung (2007: 62 Mio €, 2008: 137 Mio €) und für die Infrastruktur (2007: 60 Mio €, 2008: 120 Mio €).

Besonders hoch veranschlagt sind die Pauschalvorsorgen für Sachausgaben, 316 Mio € 2007 und 466 Mio € 2008. Eine Pauschalvorsorge für Gehaltserhöhungen der Bediensteten ist nicht vorgesehen.

Bewertung

Der starke Anstieg der Pauschalvorsorgen in den Voranschlagsentwürfen 2007 und 2008 ist stark erklärungsbedürftig. Fehlende Pauschalvorsorgen für Personal zeigen, dass keine Vorsorge für die Gehaltsrunde 2008 getroffen wurde (lediglich der Struktureffekt ist nach Angaben im Budgetbericht 2007/08 inkludiert), so dass davon auszugehen ist, dass der Personalaufwand für das Jahr 2008 unterdotiert ist. Andererseits ist die Pauschalvorsorge für Sachausgaben so üppig dotiert, dass angenommen werden kann, dass es sich dabei um eine Budgetreserve handelt.

Die Dotierung einer Pauschalvorsorge für die Forschungsoffensive, die soziale Absicherung und die Infrastruktur lässt darauf schließen, dass wenig Klarheit über die Umsetzung der Maßnahmen des Regierungsprogramms besteht. Bei den Mitteln für die soziale Absicherung besteht Unklarheit über deren Verwendung. Dienen sie der sozialen Grundsicherung oder einer Lösung zur Beseitigung des Pflegenotstands? Für jeden der beiden Verwendungszwecke sind die Mittel sehr knapp bemessen und über eine Mitfinanzierung der Länder besteht in hohem Maße Uneinigkeit. Bei den Mitteln für die Infrastruktur handelt es sich um jene Mittel, die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer (um 1 Cent für Benzin bzw. um 3 Cent für Diesel)[1] an die ASFINAG und an die ÖBB weitergeleitet werden sollen. Sie sind offensichtlich deshalb in der Pauschalvorsorge, weil nicht klar ist, welche Gesellschaft welchen Anteil zur Erhöhung des Eigenkapitals erhalten soll. Unter Berücksichtigung der Mittel für die ASFINAG aus der geplanten Erhöhung der LKW-Maut ist heute schon klar, dass in Bezug auf diese Mittel der Straße der Vorrang vor der Schiene eingeräumt wird. Werden die Mittel aus der Pauschalvorsorge nicht zeitgerecht verwendet, verfallen sie.

Kapitel 52 - Öffentliche Abgaben

Zusammenfassung

Die öffentlichen Abgaben (brutto) waren im Budgetvollzug 2006 um 3,6% höher als veranschlagt. Die Ursachen liegen einerseits in einer deutlich verbesserten Konjunktursituation (Umsatzsteuer) und andererseits resultieren sie aus höheren Einnahmen bei der Lohnsteuer als Folge der Steuerreform 2004/2005.

Da das WIFO Ende März seine Wachstumsprognose nach oben revidiert hat, dürften die den Budgetentwürfen für 2007 und 2008 zugrunde gelegten Steuerschätzungen insgesamt eher an der Untergrenze liegen. Es kann weiters mit einer Dämpfung der Einnahmen bei der veranlagten Einkommensteuer und andererseits mit einer höheren Aufkommensdynamik bei der Körperschaftsteuer gerechnet werden. Skepsis ist jedoch über die in den Budgetentwürfen enthaltene Höhe der Zuwächse bei der Körperschaftsteuer angebracht – diese scheinen eher unrealistisch zu sein. Das Aufkommen der Lohnsteuer wird in aller Regel in den Voranschlägen unterschätzt. Die Zuwächse bei der Umsatzsteuer haben sich zwar erhöht, sie liegen aber immer noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Bei der Mineralölsteuer sind nur die Mehreinnahmen auf Basis des Koalitionsabkommens berücksichtigt, nicht aber die Einnahmen wie sie sich aus dem Budgetbegleitgesetz 2007 ergeben. Weiters sind Ausfälle aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer von rund 150 Mio € sowie eventuelle Folgewirkungen auf andere Steuern zu erwarten.

Beschreibung

Die öffentlichen Abgaben (brutto) waren im Budgetvollzug 2006 um 3,6% höher als veranschlagt. Die Ursachen liegen einerseits in einer deutlich verbesserten Konjunktursituation (Umsatzsteuer) und andererseits resultieren sie aus höheren Einnahmen bei der Lohnsteuer als Folge der Steuerreform 2004/2005. Die hohen Einnahmen bei der Körperschaftsteuer sind vor allem die Folge einer sehr guten Gewinnentwicklung bei großen Kapitalgesellschaften, die ja in Österreich maßgeblich das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer bestimmen.

Nach dem Budgetentwurf 2007 sollen die Bruttoabgaben um 4,6% gegenüber dem Erfolg 2006 steigen. Bei einem angenommenen nominellen BIP-Wachstum von 4,4% für 2007 dürfte das eher eine Obergrenze darstellen. Die Steuerschätzungen für das Jahr 2008 beruhen auf einer BIP-Prognose von 4,2%, der Zuwachs von 4,3% gegenüber 2007 scheint einigermaßen plausibel zu sein. Da das WIFO Ende März seine Wachstumsprognose nach oben revidiert hat, dürften die den Budgetentwürfen zugrunde gelegten Steuerschätzungen insgesamt eher an der Untergrenze liegen.

 

 

Das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer soll von 2.525 Mio € 2006 auf 2.700 Mio € 2007 um 6,9 % steigen. Mit 5,6% liegt der Zuwachs 2008 etwas darunter. Nach den Einbrüchen der Einkommensteuer in den Jahren 2004 und 2006 erscheinen diese Zuwächse überschätzt. Die Ausdehnung der Inanspruchnahme des Halbsatzes für nicht entnommene Gewinne auf alle freiberuflich Tätigen lässt zusätzlich einen Rückgang an Einnahmen erwarten. Bereits das Zurückbleiben der veranlagten Einkommensteuer 2006 ist ein Indiz dafür, dass die Steuerausfälle aus der Inanspruchnahme des Halbsatzes für nicht entnommene Gewinne höher sind als ursprünglich angenommen. Andererseits könnte vermutet werden, dass die Gewinnsituation bei den einkommensteuerpflichtigen Unternehmen deutlich schlechter ist als bei den Kapitalgesellschaften. Weiters dürfte sich der Trend zu den Kapitalgesellschaften weiter fortsetzen. Das führt zu einer Dämpfung der Einnahmen bei der veranlagten Einkommensteuer und andererseits zu einer höheren Aufkommensdynamik bei der Körperschaftsteuer.

Das Aufkommen der Körperschaftsteuer steigt 2007 um knapp 700 Mio € 13,8% auf 5.500 Mio €. Dieser starke Anstieg ist wenig plausibel. Die Gewinnentwicklung der großen Kapitalgesellschaften (Banken, Verbund, OMV...) ist zwar weiterhin sehr gut, andererseits ist zu erwarten, dass nunmehr Jahre zur Veranlagung kommen, für die der niedrigere Steuersatz (25% statt 34%) zur Anwendung gelangt. Ferner müssten sich 2007 dämpfende Effekte aus der Gruppenbesteuerung ergeben. In die Gegenrichtung wirkt aber der Wegfall der Auswirkungen aus der Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie. Als Ergebnis bleib jedoch Skepsis gegenüber diesem hohen Zuwachs. Auch der Aufkommenszuwachs für das Jahr 2008 scheint mit 7,3% eher unrealistisch zu sein.

Die Lohnsteuer soll sowohl 2007 als auch 2008 um jeweils 1.000 Mio € zunehmen. Bei einem prognostizierten Wachstum der Lohn- und Gehaltsumme von 3,9% (2007) und 3,2 % (2008) sind diese Zuwächse einigermaßen plausibel. Gemessen an der Märzprognose 2007 mit Zuwächsen der Lohn- und Gehaltssumme von 4,5% (2007) und 3,4% (2008) ist sie jedoch in beiden Jahren unterschätzt. Im Zusammenhang mit der Lohnsteuer ist darauf zu verweisen, dass sie im Gegensatz zu den Gewinnsteuern in aller Regel in den Voranschlägen unterschätzt werden.

Die Umsatzsteuer steigt nach den Budgetentwürfen 2007 und 2008 um 3,6 % bzw. 3,8 % an. Nach der Konjunkturprognose vom März ist allerdings mit höheren Umsatzsteuereinnahmen zu rechnen, weil die Prognose für den Konsum der privaten Haushalten von 3,7% in den Jahren 2007 und 2008 auf 3,9% 2007 und 3,8% 2008 revidiert wurde. Der inländische Konsum bleibt allerdings auch nach der jüngsten Konjunkturprognose des WIFO die Achillesferse der Konjunkturentwicklung in Österreich. Die Zuwächse haben sich zwar erhöht, sie liegen aber immer noch unter dem langjährigen Durchschnitt.

Bei der Mineralölsteuer sind nur die Mehreinnahmen auf Basis des Koalitionsabkommens berücksichtigt, nicht ab die Einnahmen wie sie sich aus dem Budgetbegleitgesetz 2007 ergeben. Nach Schätzungen der Arbeiterkammer müssten der Mineralölsteuer für 2007 Mehreinnahmen von 126 Mio € und für 2008 ca 240 Mio € zugerechnet werden.

Die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden fortgeschrieben. Aufgrund der ungewissen Rechtslage ist bei den Schenkungen - die der VfGH ebenfalls aufheben dürfte - ein Aufschub in die zweite Jahreshälfte 2008 zu erwarten. Der damit einhergehende Steuerausfall dürfte 2007 bei etwa 50 Mio € und 2008 bei etwa 100 Mio € liegen.

Wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer Mitte 2008 wegfällt - und davon ist im gegenwärtigen Zeitpunkt auszugehen-, dann ergibt sich daraus nicht nur ein Verzicht auf die Steuereinnahmen daraus. Es ist ab 2008 auch mit Folgewirkungen bei der Grunderwerbsteuer zu rechnen sowie verzögert auch bei der Einkommensteuer (etwa durch die Senkung der Steuerprogression im Wege des Familiensplittings von Unternehmen).

Bewertung

Das Aufkommen der Körperschaftsteuer dürfte sowohl 2007 als auch 2008 um jeweils 300 Mio € überschätzt sein. Mehreinnahmen müssten sich beim Lohnsteueraufkommen ergeben (200 bis 300 Mio Euro). Auch das Umsatzsteueraufkommen ist unterschätzt. Die Mineralölsteuer ist 2007 um 126 Mio € und 2008 um 240 Mio € unterschätzt. Weiters sind Ausfälle aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer von rund 150 Mio € sowie eventuelle Folgewirkungen auf andere Steuern.

Insgesamt ist jedoch aufgrund der verbesserten Konjunktursituation, die den Steuerschätzungen noch nicht zugrunde gelegt wurde, von Mehreinnahmen gegenüber dem Budgetentwurf auszugehen.

Wie bereits im Regierungsprogramm deutlich geworden und in den jetzt vorliegenden Budgetentwürfen manifestiert, werden zentrale Forderungen der SPÖ während dem Wahlkampf in den Jahren 2007 und 2008 nicht umgesetzt: z.B. Verdoppelung der Negativsteuer , Umbau des Steuersystems - Reichtum der Gesellschaft fair und gerecht verteilen, Einführung von Investitionsfreibeträgen und Investitionsprämien, Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer und die Abschaffung der Gruppenbesteuerung. Die SPÖ will all diese Forderungen im Rahmen einer Steuerreform 2010 umsetzen. Wir gehen davon aus, dass – nach den bisherigen Erfahrungen mit der derzeitigen Regierungskonstellation - das der SPÖ nicht gelingen wird.

Wir Grüne wollen sofort eine Steuerstrukturreform, bei der die schrittweise Anhebung des Anteils an vermögensbezogenen Steuern am BIP zu mehr Steuergerechtigkeit, einem stabilen Abgabenaufkommen beziehungsweise zu einer Entlastung des Faktors Arbeit beiträgt. Im Rahmen dieser Steuerstrukturreform wollen wir angesichts des Pflegenotstands, der bestehenden Bildungsmisere und dringend notwendiger Maßnahmen für den Klimaschutz und damit öffentlicher Investitionen in eine Verkehrs- und Energiewende nicht auf das Aufkommen der Erbschaftssteuer verzichten. Wir wollen daher die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Rahmen der Steuerstrukturreform durch eine realistische Bewertung der Grund- und Immobilienvermögen und mittels großzügiger Freibeträge für kleine „Häuslbauer“ und Betriebsübergängen reformieren.

Beitragszahlungen an den EU-Haushalt und Rückflüsse

Analytischer Teil

Die Zahlungen an den EU-Haushalt werden in Kapitel 52, die Rückflüsse hingegen in Kapitel 51. Das Jahr 2007 ist der Beginn der neuen Programmperiode mit einem neuen Finanzrahmen 2007-2013 für die EU-27. Die Beiträge zum EU-Haushalt werden für 2007 mit 2.400 Mio € leicht unter dem Erfolg von 2006 bleiben (2.470 Mio Euro). 2008 steigen sie auf 2.500 Mio €. Davon ist die Einhebungsvergütung von jeweils 65 Mio € in Abzug zu bringen.

Der Haushaltsentwurf 2007 der EU-Kommission wurde im Dezember 2006 in der Höhe von 126,5 Mrd € verabschiedet. Er ist 5% höher als 2006. Der Haushalt 2008 wird erst Ende 2007 beschlossen, die Obergrenze gibt die Zahlungsermächtigung des Finanzrahmen 2007-2013 vor. Da Österreich rund 2% der Kosten trägt, sind die österreichischen Beiträge für 2007 und 2008 plausibel.

Die Rückflüsse ins Bundesbudget aus der EU für 2007 werden auf 1.651 Mio € und 2008 auf 1.622 geschätzt. Damit steigen sie - trotz Erweiterung - gegenüber 2006 um 5,7% an und fallen dann 2008 um 2,1%. 191 Mio € gehen jährlich an Sonstige (Privatpersonen). Die Rückflüsse ins Bundesbudget steigen im Bereich der Landwirtschaft (7,5%) 2007 an und bleiben 2008 gleich hoch. Im Bereich der Regionalfonds schwanken die Zahlungen stärker, 2007 beträgt der Anstieg 25%, der Betrag fällt 2008 aber wieder um 7,6 %. Damit steigen die Agrarmittel weiter an und betragen 76% bzw. 77% der Rückflüsse. Die Sozialfondsmittel sinken 2007 auf 107 Mio € und 2008 auf 90 Mio €.

Politische Bewertung

Trotz EU-Erweiterung auf 27 Mitgliedsstaaten verbessern sich die Rückflüsse aus der EU im 2007 und 2008, bei leicht sinkender Beitragszahlung im Jahr 2007 und moderater Steigerung der Beitragszahlung im Jahr 2008. Die vermehrten Rückflüsse gehen in erster Linie in die Landwirtschaft und die Regionalfonds. Die für die Arbeitsmarktpolitik notwendigen Sozialfondsmittel sinken hingegen und werden 2008 erstmals weniger als 5% der Rückflüsse aus der EU an Österreich ausmachen. Hier wird das Versagen der schwarz-blau-orangen Koalition bei den EU-Finanzverhandlungen deutlich und es zeigt sich die insgesamt falsche Prioritätensetzung des EU-Haushalts. Die Revision des EU-Haushalts 2008/09 muss die mittelfristige Finanzplanung neu formen und neue Prioritäten setzen.

Kapitel 53 - Finanzausgleich

Zusammenfassung

Viele der in diesem Kapitel enthaltenen Transfers hängen entweder direkt von der Entwicklung der Abgaben oder indirekt von der Entwicklung der Ertragsanteile ab. Es steigen daher jene Transfers besonders stark an, die an dynamisch wachsenden Abgaben anknüpfen, etwa die Bedarfszuweisung an die Länder gemäß § 22 Abs. 1 FAG oder der Katastrophenfonds.

Die Umstellung der Förderung im Dienste der Energieeffizienz und des Klimaschutzes muss spätestens mit dem nächsten Finanzausgleich (2009) realisiert werden.

Nach wie vor dominiert ein „Transferdschungel“. Eine Entflechtung der Aufgaben- und Finanzierungskompetenzen und ist beim letzten Finanzausgleich ebenso wenig gelungen wie durch den Österreich-Konvent. Eine Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung muss zentrales Ziel der Bundesstaats- und Finanzverfassungsreform sein. An der Umsetzung dieses Grundsatzes, der zwingend Änderungen bei der Kompetenzverteilung nach sich zieht, wird die Bundesregierung zu messen sein. Ohne diese Reform werden Einsparungen im Bundesstaat das bleiben, was sie bisher waren: leere Worthülsen.

Beschreibung

Im Kapitel 53 sind alle Transfers an Länder und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs veranschlagt, die Ertragsanteile aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind in Kapitel 52, die Ersätze für die Landeslehrer in Kapitel 12 und 55 budgetiert.

Im Oktober 2004 erfolgte die Einigung auf den Finanzausgleich 2005 bis 2008. Er brachte wichtige Änderungen mit sich, darunter:

Beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel wird der unterste Vervielfacher für Gemeinden bis 10.000 Einwohner von 1 1/3 auf 1 ½ angehoben. Die dadurch für die größeren Gemeinden und Städte verursachten Mindereinnahmen an Ertragsanteilen werden durch eine Finanzzuweisung des Bundes ausgeglichen.

Länder und Gemeinden erhalten zusätzlich jeweils 100 Mio € als Finanzzuweisung des Bundes. Jene an die Gemeinden wird zum Teil (61 Mio Euro) dafür herangezogen, um die Mindereinnahmen aus der Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels auszugleichen.

Zusätzlich werden den Ländern für den Bereich der Pflichtschulen jährlich 12 Mio € (2007 und 2008 in Form einer Ermächtigung) im Zusammenhang mit Strukturproblemen bei sinkender SchülerInnenzahl und sonderpädagogischem Sonderbedarf zur Verfügung gestellt.

Die wichtigsten ausschließlichen Bundesabgaben werden in gemeinschaftliche Bundesabgaben umgewandelt, für die ab dem Jahr 2005 ein einheitlicher Verteilungsschlüssel gilt.

Die Entwicklung der Ausgaben wird gegenüber den Vorjahren durch zwei wesentliche Faktoren beeinflusst. Erstens erhöht der finanzausgleichsrechtliche Teil des Einigungspaketes die Ausgaben des Bundes ab 2005 jährlich um plus 212 Mio € - die 12 Mio € für die LandeslehrerInnen sind im Kapitel 12 veranschlagt - und zweitens beeinflusst die Entwicklung der Steuereinnahmen jene Transfers, die abgabenabhängig sind. Das betrifft die Bedarfszuweisungen an die Länder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt, die Finanzzuweisung an Länder für umweltschonende und energiesparende Maßnahmen, die Finanzzuweisungen an Länder und Gemeinden in Nahverkehrsangelegenheiten und die Mittel für den Katastrophenfonds. Aber auch der Ertragsanteilekopfquoten-Ausgleich der Länder und die Finanzkraftstärkung der Gemeinden hängen indirekt von der Entwicklung der Ertragsanteile ab. Die Länder und Gemeinden profitieren von der derzeit guten Konjunkturentwicklung. Das schlägt sich bei den Ausgaben in Kapitel 53 nieder.

Als Ergebnis dieser Einflussfaktoren steigen die gesamten Ausgaben im Kapitel 53 mit 2% (2007) bzw. 4,5% (2008) deutlich stärker als die Gesamtausgaben des allgemeinen Haushalts. Besonders kräftig steigt die Bedarfszuweisung gemäß § 22 Abs. 1 FAG an die Länder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt (2007: 14,3%, 2008:14,4%). Diese Mittel, die am Aufkommen der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer (ohne Kapitalertragsteuer II) und des Wohnbauförderungsbeitrags anknüpfen, stehen den Ländern zur freien Verfügung. Auch die Finanzzuweisungen für den Nahverkehr steigen kräftig.

Unverändert hoch bleiben mit 1.780,5 Mio € die Zweckzuschüsse des Bundes zur Wohnbauförderung, die mit dem Finanzausgleich in Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt (insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasen zur Erreichung des Kyoto-Ziels) und Infrastruktur umbenannt wurden. Die konkrete Verwendung der Mittel sowie die inhaltliche Gestaltung dieser Aufgaben bleibt Sache der Länder.

 

 

Für die Finanzierung der Bundesstraßen B, die im Jahr 2002 an die Länder übertragen wurden, sind für das Jahr 2007 mit 576,2 Mio € höhere Mittel budgetiert (+2,4%), 2008 gehen sie geringfügig zurück. Die Zuschüsse für die Krankenanstalten steigen 2007 kräftig auf 133,9 Mio € an, im BVA-E 2008 sinken sie auf knapp 129 Mio €. Die zweckgebundenen Mittel des Katastrophenfonds steigen konjunkturbedingt im Jahr 2007 und 2008 kräftig an. Für das Jahr 2007 sind nach 267,2 Mio € im Jahr 2006 301,5 Mio € budgetiert. Etwas weniger stark ist der Anstieg der Mittel im Jahr 2008. Beim Katastrophenfonds entfällt 2007 und 2008 die hohe Belastung aus der Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2005.

Bewertung

Eine Reihe von Transfers hängen entweder direkt von der Entwicklung der Abgaben oder indirekt von der Entwicklung der Ertragsanteile ab. Es steigen daher jene Transfers besonders stark an, die an dynamisch wachsenden Abgaben anknüpfen (Bedarfszuweisung an die Länder gemäß § 22 Abs. 1 FAG, Katastrophenfonds). Davon profitieren insbesondere die Länder, aber auch die Gemeinden.

Die Mittel für de Wohnbauförderung sollten so rasch wie möglich und zur Gänze in den Dienst der Energieeffizienz gesteckt werden. Das gilt für Neubauten (Niedrig-, Passivenergiebauten) ebenso wie für die Sanierung von Altbauten. Die Umstellung der Förderung sollte spätestens mit dem nächsten Finanzausgleich (2009) realisiert werden.

Eine Reduktion des „Transferdschungels“ ist im letzten Finanzausgleich ebenso wenig wie durch den Österreich-Konvent gelungen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im Kapitel 53 nur ein Teil der gesamten Transfers enthalten ist. Die Zurückdrängung der Transfers setzt eine Stärkung des Grundsatzes der eigenen Kostentragung voraus. Die dazu notwendige Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung wäre dringend erforderlich und muss zentrales Ziel der Bundesstaats- und Finanzverfassungsreform sein. An der Umsetzung dieses Grundsatzes, der zwingend Änderungen bei der Kompetenzverteilung nach sich zieht, wird die Bundesregierung zu messen sein. Ohne diese Reform werden Einsparungen im Bundesstaat das bleiben, was sie bisher waren: leere Worthülsen.

Kapitel 54 - Bundesvermögen

Zusammenfassung

Die Gewinnabfuhr der OeNB geht im Jahr 2007 stark zurück und setzt den Negativtrend der letzten Jahre fort. Überraschenderweise soll die Gewinnabfuhr 2008 aber wieder ansteigen. Das ist erklärungsbedürftig.

Die Ausverkaufspolitik der schwarz/blau/orangen Regierung macht sich in diesem Kapitel bemerkbar: Die Einnahmen aus Dividenden der ÖIAG werden 2007 und 2008 noch geringer sein als 2006 angenommen (jeweils 200 Mio Euro).

Ein Anstieg wird hingegen bei den sonstigen Erträgen erwartet. Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen sind de facto nicht vorgesehen. Die für die Jahre 2007 und 2008 geplanten Veräußerungen von Liegenschaften liegen deutlich unter dem Erfolg 2006. Allerdings wurden im Budgetvollzug 2006 vermehrte Verkäufe realisiert als ursprünglich geplant. Für die Verwertung der Kasernen wurde eine eigene Gesellschaft, die SIVBEG, gegründet.

Die Einnahmen aus dem Ausfuhrförderungsgesetz bleiben 2007 und 2008 hinter den Einnahmen des Jahres 2006 zurück. Wesentlich niedriger sind die Ausgaben 2007 und 2008 im Zusammenhang mit den Haftungsübernahmen durch den Bund.

Beschreibung

In Kapitel 54 sind einerseits die Einnahmen aus Veräußerungserlösen und Kapitalbeteiligungen sowie andererseits die Haftungsübernahmen des Bundes von Interesse.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

 

Die Gewinnabfuhr der OeNB, die 2003 noch rund 900 Mio € betrug, ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Im BVA 2006 waren 212 Mio € budgetiert, tatsächlich konnten jedoch 330 Mio € realisiert werden. Deutlich niedriger ist die Budgetierung im Jahr 2007 (131 Mio Euro), 2008 wird wieder ein Anstieg auf 200 Mio € angenommen. Auch die Einnahmen aus Dividenden der ÖIAG werden 2007 und 2008 geringer als 2006 angenommen (jeweils 200 Mio Euro). Ein Anstieg wird hingegen bei den sonstigen Erträgen erwartet. Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen sind de facto nicht vorgesehen.

Die für die Jahre 2007 und 2008 geplanten Veräußerungen von Liegenschaften liegen deutlich unter dem Erfolg 2006. Allerdings wurden im Budgetvollzug 2006 deutlich mehr Verkäufe realisiert als ursprünglich geplant. 2007 und 2008 fallen je 20 Mio € auf den Verkauf militärischer Liegenschaften, die der Landesverteidigung für Zwecke des Heeres dienen. Für die Verwertung der Kasernen wurde eine eigene Gesellschaft, die SIVBEG, gegründet. Damit wurde der Anteil der Einnahmen aus Einmalmaßnahmen 2007 und 2008 verringert.

Im Rahmen der Novelle zum Bundesministeriengesetz (BMG) wurde die Wahrnehmung der Anteilsrechte des Bundes an der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) vom BMF an BMVIT und BMWA übertragen. (siehe Arbeitsbehelf 2007 - S.262) In diesem Kapitel sind auch die Gesellschafterzuschüsse zur Aufwandsdeckung der Austria Wirtschaftsservice GmbH budgetiert.

Die Einnahmen aus dem Ausfuhrförderungsgesetz bleiben 2007 und 2008 hinter den Einnahmen des Jahres 2006 zurück: 2006: 766,4 Mio €, 2007: 739,4 Mio €, 2008: 732 Mio €. Wesentlich niedriger sind die Ausgaben im Zusammenhang mit den Haftungsübernahmen durch den Bund: 2006: 955,6 Mio €, 2007: 741,2 Mio €, 2008: 722,1 Mio €.

Bewertung

Für die Bewertung der Nachhaltigkeit des vorgelegten Doppelbudgets ist u.a. die Höhe der Einnahmen aus Einmalmaßnahmen von Bedeutung. Diese machten 2006 - unter Einbeziehung auch anderer Budgetkapitel - noch rund 573 Mio € aus. In den Budgetentwürfen 2007 und 2008 sind sie deutlich niedriger. Sie belaufen sich 2007 auf 115 Mio € und 2008 nur mehr auf 86 Mio €.

Der im VA-Ansatz 1/54848 „Aufwendungen“ verrechnete Gesellschafterzuschuss zur Aufwandsdeckung der Austria Wirtschaftsservice GmbH beträgt 2007: 3,459 Mio € und 2008: 1,36 Mio €. 2007 ist in diesem Ansatz auch der Kostenersatz an die Tiroler Flughafen Betriebsges.mbH für die Innverdrängung verrechnet. Der Erfolg 2006 weist bei diesem Ansatz 13,257 Mio € aus und der Erfolg 2005 15,515 Mio €. Es stellt sich also die Frage, ob der im BVA-E 2007 und 2008 budgetierte Betrag nicht viel zu optimistisch ist und wann die versprochenen Synergiepotentiale aufgrund der Fusion der Förderinstitutionen endlich realisiert werden. (Teilheft S.17, Arbeitsbehelf 2007 S. 268, 2008 S. 262)

Weiters verwundert die Zahlung im Erfolg 2006 von 19,9 Mio € unter dem Titel 1/54718 Nebengebarung (AFFG) – Zahlungen an die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. Anscheinend reichten die Rücklagen der AWS nicht aus, um die aufgetretenen Schadensfälle zu decken und es gab einen Finanzierungsbedarf von Seiten des Bundes.

 

 

Im Portfolio der ÖIAG sind noch die Post AG (51%), Austrian Airlines (39,7%), OMV (31,5%), Telekom Austria AG (27,2%) und GKB-Bergbau (100%). Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen sind de facto nicht vorgesehen. Das ist zu begrüßen.

Erklärungsbedürftig ist allerdings der starke Rückgang der Gewinnabfuhr der OeNB im Jahr 2007 und der budgetierte Anstieg im Jahr 2008. Alleine mit Schwankungen der Währungsreserven und der Relation von Yen/USD/€ ist diese Entwicklung nicht erklärbar.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ist aber auch, dass die OeNB laut Beantwortung der grünen parlamentarischen Anfrage (3365/J (XXII. GP) vom Sommer 2005 bei der Erstellung des österreichischen Stabilitätsprogrammes für die Jahre bis 2008 von folgenden Gewinnausschüttungen der Oesterreichischen Nationalbank an den Bund ausgegangen ist:

2005: rund € 260 Mio., 2006: rund € 212 Mio., 2007: rund € 300 Mio., 2008: rund € 300 Mio.

Wieso es nun – entgegen den eigenen Prognosen der OeNB – zu viel geringeren Gewinnabfuhren der OenB 2007 und 2008 kommt, ist zu klären.

Kapitel 55 - Pensionen

Zusammenfassung

In Kapitel 55 werden die Ausgaben für die Pensionen der Hoheitsverwaltung, der Landeslehrer sowie der Bahn und Post und sonstiger ausgegliederter Einheiten veranschlagt.

Insgesamt geht die Budgetierung des Pensionsaufwands davon aus, dass die beschlossenen Pensionsreformen der letzten Jahre zu einer geringeren Dynamik des Pensionsaufwandes beigetragen haben. Da keine aktuellen Neuzugangszahlen für 2007 und 2008 vorliegen, ist das praktisch nicht nachprüfbar. Vermutet wird dennoch eine geringfügige Unterbudgetierung.

Wenig plausibel ist der geringe Anstieg bei den LandeslehrerInnen 2008, wo ja neben der Pensionsanpassung mit höheren Neuzugängen gerechnet und Neuzugangspensionen gerechnet wird. Aus demselben Grund scheinen auch die Aufwendungen bei den Postbetrieben (Österreichische Post AG, Telekom Austria AG, Österreichische Postbus GmbH) unterbudgetiert zu sein.

Es ist daher insgesamt davon auszugehen, dass die Pensionsaufwendungen im Kapitel 55 im Jahr 2008 unterdotiert sind.

Beschreibung

In Kapitel 55 werden die Ausgaben für die Pensionen der Hoheitsverwaltung, der Landeslehrer sowie der Bahn und Post und sonstiger ausgegliederter Einheiten veranschlagt.

Die Ausgaben im Kapitel 55 blieben 2006 um rund 245 Mio € hinter dem Voranschlag zurück. Die Ausgaben für die Ruhebezüge der Beamten waren um rund 151 Mio € geringer als erwartet. Ursache war, dass die BezieherInnen einer höheren Pension lediglich einen Fixbetrag von 46,88 € erhalten haben, der erheblich unter der allgemeinen Pensionsanpassung von 2,5% lag. Weiters war der Pensionszugang geringer als erwartet.

 

 

Auch bei den Versorgungsbezügen bietet sich ein ähnliches Bild. Ähnliches gilt auch die Ruhebezüge der Beamten der ausgegliederten Dienststellen und für die LandeslehrerInnen, die beide wegen der geringeren Fixanpassung hinter dem BVA zurückblieben.

Lediglich bei der ÖBB waren die Aufwendungen höher als veranschlagt.

Für das Jahr 2007 ist mit einem Mehraufwand von etwa 148 Mio € zu rechnen. Einnahmenseitig ist bei den Deckungsbeiträgen von Unternehmungen mit Bundesbediensteten zu rechnen. Die Pensionen der Hoheitsveraltung steigen vor allem als Folge der Pensionsanpassung 2007 um 2,3% gegenüber 2006 an. Der stärkere Anstieg bei der ÖBB ( 2,9%) resultiert zusätzlich aus einem Anstieg der Pensionszugänge. Bei den Betrieben der Post ist die Zahl der PensionistInnen tendenziell rückläufig. Be den LandeslehrerInnen steigt der Aufwand 2007 nur mäßig an. Das entspricht dem Trend der letzten Jahre. Insgesamt liegt der Zuwachs mit 2,1% im Jahr 2007 deutlich unter jenem des nominellen BIP (4,4%).

Ähnlich hoch wie 2007 ist mit 150 Mio € der Mehraufwand 2008. Das entspricht einem Zuwachs von 2,1%, der somit ebenfalls deutlich unter jenem des nominellen BIP liegt. Die Ausgaben für die Pensionen der Hoheitsverwaltung steigen 2008 um 1,9%. Deutlich darunter liegt der Anstieg bei den LandeslehrerInnen, den das BMF (Arbeitsbehelf) mit höheren Neuzugängen und höheren Neuzugangspensionen erklärt. Den stärksten Anstieg gibt es bei den Pensionen der ÖBB mit 3,2%. Das dürfte wiederum mit steigenden Pensionsneuzugängen zu erklären sein.

Bewertung

Insgesamt geht die Budgetierung des Pensionsaufwands davon aus, dass die beschlossenen Pensionsreformen der letzten Jahre zu einer geringeren Dynamik des Pensionsaufwandes beigetragen haben. Da keine aktuellen Neuzugangszahlen für 2007 und 2008 vorliegen, ist das praktisch nicht nachprüfbar. 2006 jedenfalls ist die Zahl der PensionistInnen um 1.630 zurückgegangen. Bereits im Jahr zuvor gab es einen Rückgang, der allerdings noch deutlich geringer war. Für die Pensionsanpassung wird für das Jahr 2008 von 1,7% ausgegangen. Das entspricht der prognostizierten Inflationsrate vom Dezember 2006. Die jüngste WIFO-Prognose von Ende März geht von einem Verbraucherpreisanstieg von 1,8% aus. Daraus resultiert eine geringfügige Unterbudgetierung. Wenig plausibel ist der geringe Anstieg bei den LandeslehrerInnen 2008, wo ja neben der Pensionsanpassung mit höheren Neuzugängen gerechnet und Neuzugangspensionen gerechnet wird. Aus demselben Grund scheinen auch die Aufwendungen bei den Postbetrieben (Österreichische Post AG, Telekom Austria AG, Österreichische Postbus GmbH) unterbudgetiert zu sein. Es ist daher insgesamt davon auszugehen, dass dir Pensionsaufwendungen im Kapitel 55 im Jahr 2008 unterdotiert sind.

Kapitel 58 - Finanzierungen, Währungstauschverträge

Zusammenfassung

Die Darstellung der Kosten der Finanzierung der Staatsschuld in Kapitel 58 gehört zu den intransparentesten Budgetkapiteln des gesamten Voranschlags. Das gilt für die Zinserträge/-aufwendungen und in besonderem Maße aber für den sonstigen Aufwand.

Die Veränderung des Schuldenstands liegt sowohl im Jahr 2007 als auch 2008 erheblich über dem des jeweiligen Defizits. Kumuliert über beide Jahre übersteigt der Zuwachs des Schuldenstands jenen des administrativen Abgangs um rund 700 Mio €.

Der Fokus auf die Maastricht-Verschuldung verengt den Blickwinkel für die gesamten Schulden, weil dabei die außerbudgetären Verbindlichkeiten für ÖBB, BIG und ASFINAG außen vor bleiben (Siehe dazu Kapitel Basisdaten). Sie gehen zwar zulasten künftiger Budgets, sind aber gerechtfertigt, weil damit Infrastruktur finanziert wird, die auch künftigen Generationen zugute kommt. Die Regierungsparteien sollten sich dazu bekennen und die derzeit öffentliche Darstellung, keine neuen Schulden eingehen zu wollen, von der politischen Agenda absetzen.

Beschreibung

Die Veränderung des Schuldenstands liegt sowohl im Jahr 2007 als auch 2008 erheblich über dem des jeweiligen Defizits. Kumuliert über beide Jahre übersteigt der Zuwachs des Schuldenstands jenen des administrativen Abgangs um rund 700 Mio €. Das rührt daher, dass die Veränderung des Schuldenstands auch durch andere Faktoren beeinflusst wird, etwa durch Bewertungsänderungen bei den Schulden, unterschiedliche Verbuchungsperioden bei der Berechnung des Schuldenstands etc (so genannte „stock-flow adjustments“).

Von den Schulden entfällt nur ein geringer, seit dem Beitritt zur Europäischen Union sinkender Anteil an Schulden in fremder Währung (Yen, Schweizer Franken). 2006 waren es 5,7%. Der weitaus überwiegende Teil sind Euro-Schulden.

 

 

Die Darstellung der Kosten der Finanzierung der Staatsschuld in Kapitel 58 gehört zu den intransparentesten Budgetkapiteln des gesamten Voranschlags. Das gilt für die Zinserträge/-aufwendungen und in besonderem Maße aber für den sonstigen Aufwand. Letztere setzt sich aus verschiedensten Komponenten zusammen (Emissionsgewinne/-verluste, Spesen etc. und wird durch das Debt Management in besonderem Maße zur Erzielung von Mehreinnahmen genutzt, zuletzt auch im Jahr 2006. Näher zu untersuchen wären für das Jahr 2006 die einnahmen- und ausgabenseitige Bilanzverlängerung. In diesem Jahr wurden Nullkuponanleihen fällig, wobei die damit verbundenen Mehrausgaben fast zur Gänze durch Mehreinnahmen kompensiert werden konnten. Der Nettoaufwand für Verzinsung und sonstigen Aufwand lag letztendlich nur um 10 Mio € über dem Voranschlag. 2007 liegt der Nettoaufwand mit 6.851 Mio € etwa auf dem Niveau des Jahres 2006, 2008 soll er auf 6.715 Mio € sinken. Erläuterungen, wie das BMF zu diesen Werten gelangt, fehlen. Wie schon in den Jahren zuvor wird durch das Debt Management eine Strategie gefahren, die versucht, höhere Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen bei den Aufstockungen von Euro-Bundesanleihen sowie Einnahmen aus Stückzinsen zu lukrieren. Das führt zwar kurzfristig zu Mehreinnahmen im Budget, letztlich aber wegen der damit verbundenen höheren Zinsenzahlungen zu einer Verschiebung der Zahllasten in die Zukunft.

Bewertung

Die Darstellung der Kosten der Finanzierung der Staatsschuld gehört zu den intransparentesten Budgetkapiteln des gesamten Voranschlags. Mehr Transparenz wäre dringend geboten. Die Strategie des Debt Managements ist dort massiv zu hinterfragen, wo sie dazu führt, dass Zahllasten in die Zukunft verschoben werden, etwa bei den Aufstockungen von Bundesanleihen. Der Fokus auf die Maastricht-Verschuldung verengt den Blickwinkel für die gesamten Schulden, weil dabei die außerbudgetären Verbindlichkeiten für ÖBB, BIG und ASFINAG außen vor bleiben (Siehe dazu Kapitel Basisdaten). Sie gehen zwar zulasten künftiger Budgets, sind aber gerechtfertigt, weil damit Infrastruktur finanziert wird, die auch künftigen Generationen zugute kommt. Nur sollten sich die Regierungsparteien dazu bekennen und das Gefasel, keine neuen Schulden eingehen zu wollen, von der politischen Agenda absetzen.

Kapitel 60 - Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

Zusammenfassung

Die veranschlagten Gesamtausgaben für das Jahr 2007 betragen im Kapitel 60 2.256 Mio € und für das Jahr 2008 2.258 Mio €. Die budgetäre Ausstattung des Kapitels 60 würde es erlauben, starke umweltpolitische, verteilungs- und beschäftigungswirksame Akzente zu setzen. Dies ist in der politischen Umsetzung leider nicht der Fall. Die Agrarförderungen sind geprägt von der Bevorzugung großer, intensiv wirtschaftender Betriebe. Eine ökologische Wirtschaftsweise oder der Faktor Arbeit findet insbesondere bei den Marktordnungsausgaben (Einheitliche Betriebsprämie) keine Berücksichtigung. Im Gegenteil: Die Einheitliche Betriebsprämie wirkt wettbewerbsverzerrend für die kleineren Betriebe, fördert durch die deutliche Begünstigung großer Betriebe das „Bauernsterben“ und trägt damit zu einem Verlust an Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.

Die zweite Säule der Agrarpolitik, die Ländliche Entwicklung, wird bis zum Jahr 2013 mit jährlich mehr als einer Milliarde € (EU, Bund und Land) dotiert sein. Das derzeit in Brüssel eingereichte und noch nicht genehmigte Programm enthält eine Reihe von ökologischen und sozialen Schwachstellen. Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) setzt teilweise Akzente in Richtung Intensivierung, mit allen damit verbundenen Problemen (Nitrat-Belastung des Grundwassers, Gestaltung der Investitionsförderungen und Maßnahmen dahingehend, dass sie großen Betrieben zugute kommen). Die Förderungen für das Programm Ländliche Entwicklung fließen zu nahezu 90 % in den Agrarbereich, mit dem Rest sollen aber auch regionalpolitische Akzente gesetzt und Arbeitsplätze im ländlichen Raum erhalten und geschaffen werden. Es bleibt allerdings sehr zu bezweifeln, ob Arbeitsplätze im gleichen Ausmaß geschaffen werden können wie sie von der derzeitigen Agrarpolitik vernichtet werden.

Beschreibung

Gesamtausgaben Kapitel 60:

 

Die Ausgaben des Kapitels 60 sind im Jahr 2007 mit 2.256 Mio € und im Jahr 2008 mit 2.258 Mio € budgetiert. Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2006 bedeutet das zwar eine Verringerung der Mittel um 63 bzw. 61 Mio €, bedenkt man aber, dass der BVA 2006 nur 2.114 € betragen hat, ergibt sich gegenüber dem BVA 2006 eine Erhöhung um 142 Mio € oder 6,7% für das Jahr 2007 bzw. 144 Mio € oder 6,8% für das Jahr 2008 (siehe Tab. 60.1). Die Ausgabenüberschreitungen im Kapitel 60 betrugen nämlich im Jahr 2006 205,2 Mio € (Mehrausgaben bei Personalaufwand + 13,9 Mio €, bei den EU-Förderungen Ländliche Entwicklung und Marktordnung + 141,6 Mio €), der vorläufige Erfolg 2006 ist daher mit 2.319 Mio € ausgewiesen.

Mit 1.365 Mio € im BVA-E 2007 und 1.363 Mio € im BVA-E 2008 machen die EU-Mittel den größten Teil des Kapitels 60 aus.

Die größten Anteile am Agrarbudget sind im VA-Ansatz 1/603 "Marktordnungsmaßnahmen" zu finden, darunter die Einheitliche Betriebsprämie und die Maßnahmen für die Ländliche Entwicklung.


 

VA-Ansatz 1/60304 Einheitliche Betriebsprämie, (EGFL, EU-Mittel)

 

Für die Einheitliche Betriebsprämie VA-Ansatz 1/60304 stehen im Jahr 2007 rund 671 Mio € und im Jahr 2008 rund 660 Mio € zur Verfügung. Die Mittel wurden seit 2005 erhöht (2005: rund 569 Mio €, 2006: rund 582 Mio €). Angeblich wurden im BVA-E 2007 und 2008 die von der AMA (Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation als österreichische Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle) vorgeschlagenen Zahlen übernommen. Die Marktordnungsprämien, u.a. auch die Einheitliche Betriebsprämie, werden gänzlich von der EU (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL) getragen und entsprechen EU-rechtlichen Vorgaben.

Die Einheitliche Betriebsprämie wurde im Jahr 2005 eingeführt und stellt die Umsetzung der EU-Agrarreform in Österreich dar. Die ÖVP-Agrarpolitik hat die so genannte „historische“ Betriebsprämie durchgesetzt, welche jenen Betrieben eine Betriebsprämie zuerkennt, die im Referenzzeitraum 2000 bis 2002 eine landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet haben.

Es hätte - wie von den Grünen gefordert - sinnvollere, gerechtere Modelle der Umsetzung gegeben. Das Betriebsprämienmodell wurde unter Federführung des ÖVP-Bauernbundes eingeführt, um Umverteilungen bei den Agrarförderungen zu vermeiden. Somit wurden die Ungerechtigkeiten des agrarischen Fördersystems, das vor allem die großen, in der Regel intensiv wirtschaftenden Ackerbauregionen des Ostens bevorzugt und ökologisch wirtschaftende Berg- und Grünlandgebiete benachteiligt, zementiert und sogar noch verschärft. Die in der untenstehenden Tabelle angeführte Aufteilung der Betriebsprämien auf die Betriebe belegt diese Unausgewogenheit.

Aufteilung der Betriebsprämie nach Größenklassen (Quelle: Anfragebeantwortung 3857/AB XXII. GP vom 02.02.2006.

 

 

Im Jahr 2005 wurde die Einheitliche Betriebsprämie laut Anfragebeantwortung an 130.935 Betriebe ausbezahlt (Stand Dezember 2005). Laut der Tabelle erhielten im unteren Bereich im Jahr 2005 48.374 Betriebe weniger als 1.000 Euro, 94.998 Betriebe weniger als 4.000 € an Betriebsprämie und im oberen Bereich 100 Betriebe mehr als 70.000 Euro, 81 Betriebe mehr als 100.000 Euro, 7 Betriebe davon mehr als 300.000 € und der höchste Auszahlungsbetrag lag bei 894.044,02 € pro Betrieb. Insgesamt wurden im Jahr 2005 559 Mio € an Betriebsprämie ausbezahlt (sh. Erfolg 2005).

 

VA-Ansatz 1/60366 Förderungen der Entwicklung des ländlichen Raumes, (ELER, EU-Mittel) und

VA-Ansatz 1/60376 Förderung der Ländlichen Entwicklung (LE), Bundesanteil

 

 

Regierungsübereinkommen und Doppelbudget sehen die Finanzierung des Programms Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 vor, aber das in Brüssel eingereichte Programm wird voraussichtlich erst im Herbst 2007 von der Kommission genehmigt. Im Teilheft Kapitel 60 sind daher keine detaillierteren Maßnahmen erkennbar. Die Bäuerinnen und Bauern haben ihre Mehrfachanträge bereits im Mai 2007 auf Basis des in Brüssel eingereichten Programms gestellt.

Basis der Budgetansätze ist das in Brüssel eingereichte Programm, das für die Finanzierung des Programms 2007-2013 rund 7,8 Mrd. € vorsieht, wobei 3,9 Mrd. € vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für Ländliche Entwicklung (ELER) kommen sollen und laut Regierungsprogramm national durch Verdoppelung kofinanziert werden müssen. Diese Mittel sollen durch Bund und Länder im Verhältnis 60:40 aufgestellt werden.

Die im Regierungsprogramm angeführte Absicherung der Entwicklung des Ländlichen Raums (u.a. Bergbauernprogramm mit jährlich 276 Mio €, Umweltprogramm mit 527 Mio €, Investitions- und Regionaloffensive) bildet sich im Budget nicht im Detail ab. Die Schwankungen bei der Finanzierung der Bergbauernförderung im VA-Ansatz 1/60366 und 1/60376 (Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, AZ) ergeben sich zum einen aus Differenzen bei der Hin- und Rückverrechnung mit der EU im Rahmen der Kofinanzierung, zum anderen, da es sich um eine andere Programmperiode (neues Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013) handelt. Positiv ist zu vermerken, dass die Bergbauernförderung im Programm Ländliche Entwicklung bis 2013 abgesichert werden soll.

Für die Umsetzung des Programms Ländliche Entwicklung stehen (inklusive technische Hilfe) in den VA-Ansätzen 1/60366 und 1/60368 im Jahr 2007 rund 565 Mio € und 2008 rund 560 Mio € aus dem EU-Budget (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, ELER) sowie im VA-Ansatz 1/60376 und 1/60378 aus Bundesmitteln im Jahr 2007 und 2008 jeweils rund 340 Mio € zur Verfügung. Insgesamt werden mit dem Beitrag der Länder mehr als 1 Mrd. € jährlich für dieses Programm zur Verfügung stehen.

VA-Ansatz 1/608 Schutzwasserbau und Lawinenverbauung

Im Budgetbericht 2007/2008 ist zu lesen, dass für Hochwasserschutz insgesamt 160 Mio € budgetiert sind und dies um 37 Mio € mehr als die bisherigen Jahresbeträge (bereinigt um die Mittel zur Abgeltung der Schäden der Hochwasserkatastrophe 2005) seien. Unter Berücksichtigung des vorläufigen Erfolges 2006 relativiert sich diese „Erhöhung“ jedoch (siehe Tab. 60.4).

 

 

Inhaltlich besteht das Problem darin, dass sowohl das Wasserrechtsgesetz als auch die Praxis nach wie vor zu sehr auf harte Verbauungen abstellt (z.B. besteht nach dem WRG eine strenge Instandhaltungs- bzw. Wiederherstellungspflicht der alten Regulierungen). Die Pflicht der Wasserrahmen-RL zur Renaturierung der Flüsse, die ja auch im Sinne eines ökologischen Hochwasserschutzes zu sehen ist, soll erst bis 2012 eingelöst werden. Es wäre jedoch wichtig, die beiden Ziele Hochwasserschutz und Renaturierung der Fließgewässer schon jetzt sowohl im Gesetz als auch in der Praxis zusammenzuführen.

Bewertung

Einheitliche Betriebsprämie fördert „Bauernsterben“

Bei den Marktordnungsprämien (u.a. bei der von der Produktion entkoppelten Betriebsprämie) findet der Faktor Arbeit und Beschäftigung keine Berücksichtigung. Kleinere und mittlere Betriebe werden durch die ungerechte Zuteilung der Prämien benachteiligt und gleichzeitig wird auch ein dramatischer Wettbewerbsnachteil für diese Betriebe gegenüber ihren hoch geförderten Mitbewerbern geschaffen. Die Einheitliche Betriebsprämie fördert daher das „Bauernsterben“ und trägt damit zu einem Verlust an Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.

Das von den Grünen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Agrarreform geforderte Regionalmodell, das in etlichen anderen EU-Mitgliedstaaten wie z.B. in Deutschland umgesetzt wurde, hätte Chancen geboten, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren. Beim Regionalmodell würden regionale Gegebenheiten und der tatsächliche Arbeitsaufwand eher berücksichtigt, was positive Effekte auf die Erhaltung der bäuerlichen Betriebe hätte, zu einer ausgewogeneren Verteilung zwischen den Betrieben und Regionen beitragen würde sowie den ökologisch wirtschaftenden Grünland- und Biobauern zugute käme.

“Grüner Pakt“ zur Entwicklung des Ländlichen Raumes bringt wenig Impulse in Richtung ökologische und soziale Ausrichtung

Basis für die VA-Ansätze 1/60366 und 1/60376 ist der von BM Pröll als „Grüner Pakt“ titulierte und in Brüssel eingereichte Programmentwurf zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 bis 2013, der eine Reihe von ökologischen Schwachstellen und wenig Ambitionen in Richtung Erhaltung der bäuerlichen Betriebe und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen enthält.

Die Mehrarbeit von Betrieben mit besonders nachhaltiger Wirtschaftsweise wird im Agrarumweltprogramm nicht entsprechend berücksichtigt. Förderungskürzungen bis zu 30 % bei der Maßnahme Biolandbau belegen, dass der Biolandbau kein Leitbild der Agrarpolitik ist. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz wäre dies ein Signal, da der Biolandbau um ein Drittel weniger Energie als der konventionelle Anbau verbraucht, der CO2-Ausstoß sogar um die Hälfte geringer ist und der Aufbau von Humus der der Atmosphäre CO2 entzieht, gefördert wird.

Die Wassergüteberichte der letzten Jahr belegen jetzt schon, dass 12 Jahre nach dem Bestehen des Agrarumweltprogramms ÖPUL keine wesentlichen Erfolge zu verzeichnen sind und die Nitratbelastung des Grundwassers regional auf hohem Niveau bleibt. Die geplante Anhebung der Grenzen für den Tierbesatz und die Stickstoffausbringung im neuen Umweltprogramm werden voraussichtlich den Boden und das Grundwasser noch stärker belasten.

Ferner sind im Agrarumweltprogramm die Naturschutzmaßnahmen zu gering dotiert und gedeckelt. Die Investitionsförderungen sind so gestaltet, dass sie hauptsächlich großen Betrieben zugute kommen und Investitionen in Öko-Landtechnik unzureichend gefördert werden. Positiv ist, dass die Maßnahme „Ausgleichszulage“ (Bergbauernprogramm) betragsmäßig in der gesamten Programmperiode 2007 bis 2013 mit jährlich 276,15 Mio € (EU, Bund und Land) festgelegt wurde.

Die Grünen haben gemeinsam mit Umweltorganisationen Vorschläge für die Gestaltung des Programms Ländliche Entwicklung eingebracht, die jedoch kaum Berücksichtigung fanden: Anhebung der Prämien für die Biologische Landwirtschaft und ökologische Grünlandbewirtschaftung, Schutz des Grundwassers durch Herabsetzung der Tierbesatzgrenzen und Vereinfachung der Düngemittelberechnungen sowie eine deutliche Aufstockung der Mittel für Naturschutzmaßnahmen.

Außerhalb des Kapitels 60 zu beachten

Kapitel 52: die Steuersenkung für Diesel, der in der Landwirtschaft verbraucht wird, führt zu Mindereinnahmen durch die Mineralölsteuer (MöSt). Der Steuerentfall bzw. die Rückerstattung an die LandwirtInnen betrug im Jahr 2005 40,30 Mio €. Laut Grünem Bericht 2006 wurde im Jahr 2005 erstmals eine Agrardieselvergütung in dieser Höhe an 137.870 Betriebe überwiesen. Pro Kalenderjahr sollen max. 50 Mio € zur Verfügung stehen. Diese Steuervergünstigung für Diesel an die Landwirtschaft ist insofern grotesk, weil gleichzeitig die Produktion von Biotreibstoffen gefördert wird. Anstatt Anreize zu setzen, dass in der Landwirtschaft (insbesondere in den Ackerbauregionen) mittelfristig Pflanzentreibstoffe aus heimischer Produktion verwendet werden, ist die Agrardieselvergütung ein weiteres Steuerzuckerl an die Intensivlandwirtschaft.

Kapitel 61 - Umwelt neu

Zusammenfassung

Das Umweltbudget wird voraussichtlich für die Jahre 2007 und 2008 gegenüber 2006 um 99 bzw. 126,2 Millionen € höher ausfallen. Der größte Teil der Steigerung fließt in den Klimaschutz: JI/CDM Projekte (Auslandprojekte, bei denen Emissionszertifikate zugekauft werden) und Umweltförderung im In- und Ausland. Da Österreich derzeit Klimaschutzschlusslicht ist (24,5 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen bzw. 36 Prozent über dem Kyoto-Ziel bezogen auf die Datenbasis von 2005), besteht dringender Handlungsbedarf. Zusätzlich soll noch ein Klimaschutzfonds, dotiert mit 50 Millionen 2007, 150 Millionen 2008, 150 Millionen 2009 ins Leben gerufen werden. Diese Budgetierung findet sich allerdings derzeit nicht im Budget 2007/2008. Das veranschlagte Budget im Klimaschutzbereich wird nicht ausreichen um das Kyotoziel zu erreichen. Die Grünen schlagen einen Energiewendefonds (siehe Energieprogramm) mit einem jährlichen Budget von 200 Millionen € vor. Kritik an JI/CDM Projekten: keine Wertschöpfung/Arbeitsplätze im Inland.

Der größte Teil (über die Hälfte) des Umweltbudgets insgesamt fließt in die Siedlungswasserwirtschaft. Hier sollte verstärkt auf Kosteneffizienz gesetzt werden bzw. auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtline 2003 und deren Umweltziele (guter chemischer und ökologischer Zustand aller Gewässer bis 2015) geachtet werden.

Im Bereich Naturschutz sind geringfügige positive Signale erkennbar. In Zusammenschau mit der unzureichenden Dotierung dieses Themas im Rahmen der geplanten Ausgaben für die Entwicklung des Ländlichen Raums im Kapitel Landwirtschaft ergibt sich jedoch keine spürbare Verbesserung. Die nötigen und angekündigten Maßnahmen im Bereich Radverkehr sind nicht durch eigenständige Zusatzfinanzierungen abgesichert.

Beschreibung

Die Ausgaben für Umwelt werden 2007 gegenüber 2006 (Erfolg) um fast 100 Millionen aufgestockt und 2008 noch einmal um 27 Millionen € gegenüber 2007. (Allerdings waren die Gesamtausgaben 2006 um rund 84 Millionen € geringer als veranschlagt.)

Gesamtausgaben Umwelt Erfolg 2006: 475,39 Mio € VA 2007: 574,42 Mio € VA 2008: 601,59 Mio € Veränderung zu 2007 (Basis 2006): 99,03 Mio € Veränderung zu 2008 (Basis 2006): 126,2 Mio € Veränderung zu 2008 (Basis 2007): 27,17 Mio €. Das ist eine Steigerung im Jahr 2007 bzw. 2008 um 20% bzw. 26% gegenüber dem Erfolg 2006.

Im Budget Umwelt zeigt sich eine Steigerung von 475 Mio € (2006) auf 574 Mio € (2007) bzw. 601 Mio € (2008). Der Zuwachs von 99 Millionen € in 2007 gegenüber 2006 teilt sich auf folgende Bereiche auf: JI/CDM + 36 Millionen Euro. In der Siedlungswasserwirtschaft ist eine Steigerung von 22 Mio € für das Jahr 2007 veranschlagt, bei der Altlastensanierung (+ 8 Mio Euro), bei der Umweltförderung im In- und Ausland (+21 Mio €) und bei den Förderungen und Aufwendungen für umweltpolitische Maßnahmen (+8,7 Mio Euro).

Die Siedlungswasserwirtschaft (1/6123) macht beim gesamten Umweltbudget knapp über die Hälfte aus: 290 Millionen € (Erfolg 2006), 312,8 Millionen € (VA 2007), 323,7 Millionen € (VA 2008).

Zum Schutzwasserbau (Hochwasserschutz - Fluss(de)regulierung) siehe im Kapitel Landwirtschaft.

Zur Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes:

Die Novelle soll weiterhin ermöglichen, dass die eingehobenen Altlastenbeiträge (bei Deponierung und Verbrennung - hier allerdings mit wesentlichen Ausnahmen) auch für Sofortmaßnahmen der Altlastensanierung (Ersatzvornahme des Bundes) verwendet werden können. So wie bisher sind dafür 7,5 Mio im Jahr reserviert.

Förderungen/61206 Förderungen

Unter diesem Ansatz sind für 2007 rd 21.000 € veranschlagt.

Im Bereich Naturschutz werden die Beiträge des Bundes zu den Nationalpark-Gesellschaften leicht erhöht. Im Rahmen der sonstigen Anhebung der Dotation der Förderungen und Aufwendungen in Paragraf 1/6120 "Umweltpolitische Maßnahmen" sind für Förderungen und Aufwendungen der u.a. für das Themenfeld Naturschutz verantwortlichen Sektion im BMLFUW von 2006 auf 2007 leichte Zuwächse, von 2007 auf 2008 deutliche Reduktionen ausgewiesen. Die Darstellung ist nicht in allen Bereichen aufgeschlüsselt. Der Großteil der unter 1/6120 budgetierten Zusatzmittel ist nach politischen Aussagen anderen Bereichen als dem Natur- und Alpenschutz zugedacht. Ob die Umsetzung des Masterplans Fahrrad hier dotiert ist, ist nicht ausgewiesen.

Bewertung

Förderungen 1/61278:

Das JI/CDM Programm wird 2007 um 35,9 Millionen € aufgestockt, 2008 um weitere 10 Millionen. Die Aufstockung dieser Mittel sind leider notwendig geworden aufgrund der unzureichenden Klimaschutzpolitik im Inland. Die Ausgaben bedeuten keine Wertschöpfung im Inland, österreichische Unternehmen sind in diese Projekte nur selten involviert. (Österreich hat 2005 93,2 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen ausgestoßen und liegt damit 24,5 Mio. Tonnen bzw. 36 Prozent über dem Kyoto-Ziel. Österreich muss die Treibhausgasemissionen um insgesamt ca. 24,6 Mio. t absenken, um das Kyoto-Ziel in der Periode 2008 bis 2012 zu erreichen. Für die Zielerreichung sind derzeit im österreichischen JI/CDM-Programm Projekte im Ausland vorgesehen, die insgesamt im Wert von 45 Mio. t Treibhausgasemissionen angerechnet werden. Unter Einbeziehung dieser geplanten Investitionen ist eine Reduktion der Emissionen in Österreich um ca. 15,6 Mio. t notwendig.) Prof. Stefan Schleicher errechnete, dass Österreich sein Kyoto-Ziel für 2008 um 24,5 Mio t überschreiten wird. Das werde Mehrkosten von rund 1 Mrd € verursachen, Österreich aber nicht von der Verpflichtung befreien, im Post-Kyoto-Prozess nach 2012 das vereinbarte Ziel nachzuholen.

Förderung 1/6123: Die Siedlungswasserwirtschaft macht im Umweltbudget den größten Posten aus. Dies ist in den hohen Kosten (Abwasserentsorgung) begründet. Eine Erhöhung des Budgets wäre allerdings nicht unbedingt nötig gewesen (zumindest nicht bei der derzeitigen Umsetzung), viel eher sollte das Augenmerk auf kostendämpfende Potentiale/Energieeffizienz in der Abwasserentsorgung liegen. Mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 2003 wurden auch die Umweltziele (guter chemischer und ökologischer Zustand aller Gewässer bis 2015) der EU- Wasserrahmenrichtlinie im Gesetz implementiert. Die Mittel sollten verstärkt für diese Aufgabe eingesetzt werden. (siehe auch Hochwasserschutz bzw. Schutzwasserbau im Teil Landwirtschaft)

Förderung 1/6122: Bei der Altlastensanierung werden die Ausgaben für 2007 um 8 Mio € gesteigert. Derzeit lässt sich die Dimension des Altlastenproblems nicht exakt beziffern. Schätzungen des Umweltbundesamt zufolge ist mit einer Anzahl von 1.000 bis 2.000 sanierungsbedürftigen Altlasten zu rechnen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist mit einem finanziellen Gesamtaufwand von ca. 4,4 Mrd. € Sicherung bzw. Sanierung der Altlasten zu rechnen. Das Umweltproblem wird mit der derzeitigen Budgetierung zeitlich weiter vor sich hingeschoben.

Förderungen 1/61206: Fehlende Rechtshilfeförderung: Die EU-Umweltrichtlinien sehen vermehrt eine Partizipation der qualifizierten Öffentlichkeit in Umwelt-Verwaltungsverfahren vor (IPPC-RL, UVP-RL). NGOs und Bürgerinitiativen wird die Rolle von UmweltanwältInnen bei der behördlichen Prüfung von Industrie- und Infrastrukturanlagen zuerkannt. Die Einbindung der kritischen Öffentlichkeit ist zu begrüßen und entspricht dem Grünen Verständnis vom kritischen Bürger/von der kritischen Bürgerin. Allein die Einräumung von Rechten ist jedoch zu wenig. BürgerInnen und Organisationen, die sich für die Einhaltung der Gesetze zum Erhalt der Umwelt einsetzen, sollten auch finanzielle Unterstützung dafür bekommen. Gefordert wird daher ein öffentlicher Rechtshilfefonds, der von Unternehmen und der öffentlichen Hand dotiert wird, damit NGO und Bürgerinitiativen die für die professionelle Vertretung von Umweltinteressen notwendigen RechtsanwältInnen und Sachverständige auch leichter bezahlen können. Der Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von BürgerInnen-Initiativen, der aus Abgeordnetenbeiträgen gespeist wird, kann naturgemäß nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein.

Naturschutz

Die Erhöhungen im Bereich der Nationalparks fallen für die Finanzierung von Erweiterungen der bestehenden Nationalparks, wie sie im Zusammenhang mit dem Bundesvoranschlag 2007/08 erwähnt werden (vgl. Arbeitsbehelf/Erläuterungen zum BVA 2007) äußerst gering aus. Auch der im Regierungsprogramm angekündigte Ausbau der Nationalparkregionen zu "Modellregionen für sanften Tourismus" wird so nicht finanziert werden können. Die im Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (vgl. Kap.60 - 1/60366), vorgesehenen, EU-kofinanzierten Ausgaben für Naturschutzzwecke (zB Naturschutz im engeren Sinn, Nationalparks, Umsetzung Alpenkonvention) sind gedeckelt und werden insgesamt gegenüber der letzten EU-Finanzierungsperiode nicht erhöht. Wenngleich die in diesem Rahmen vorgesehenen Zusatzmittel für die bisher sehr gering dotierten Umsetzungsmaßnahmen zur Alpenkonvention und ihren Protokollen erfreulich sind, handelt es sich um für Gewicht und Reichweite dieses Abkommens unzureichende Summen. Nachdem schon das Regierungsprogramm - trotz ambitionierter Zielsetzung bei der Erhöhung des Radverkehrsanteils - um Maßnahmen mit Kostenfolge im Bereich der Radverkehrsförderung (Umsetzung des vom BMLFUW 2006 präsentierten "Masterplan Fahrrad") einen großen Bogen macht, sind auch im Voranschlag 2007/08 keine gesonderten Zusatzfinanzierungen für den Radverkehr vorgesehen. Bestenfalls werden für den Radverkehr aus dem völlig unzureichend dimensionierten klima:aktiv mobil-Programm einige Brosamen abfallen, was klar unzureichend ist.

Kapitel 63 - Wirtschaft und Arbeit - Wirtschaft

Zusammenfassung

Die nicht arbeitsmarktbezogenen Teile des Kapitel 63 weisen im großen und ganzen keine großen besonderen Auffälligkeiten auf. Kritisch zu sehen sind schwer nachvollziehbare Budgetierungen von F&E Offensivprogramm-Mitteln, eine Reduktion der Tourismusförderung und die Weiterführung der Exportoffensive, die ihren Zielen bisher keineswegs entsprechen konnte. Die nicht durchgeführte Abschaffung des Bundeskartellanwalts im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes ist aus wettbewerbs- und somit auch aus wachstumspolitischer Sicht negativ zu beurteilen.

Beschreibung

Im Kapitel 63 sinken aufgrund der positiven Konjunkturlage und des damit verbundenen Rückgangs der Arbeitslosigkeit sowohl die Gesamteinnahmen als auch die Gesamtausgaben. Die Ausgaben machten 2006 5.968 Mio € aus und sinken in der Folge auf 5.538 Mio. (2007) und 5.238 Mio € (2008). Die Einnahmen sinken von 5.055 im Jahr 2006 auf 4.935 (2007) und 4.838 Mio € (2008).

 

Neben dem das Kapitel bestimmenden Teil der Arbeitsmarktpolitik werden im Kapitel 63 rund 430 Mio € für verschiedene andere Aufgaben aufgewendet. Diese umfassen unter anderem ca. 81 Mio. für das Personal des Ministeriums, 24. Mio € für die Österreich Werbung, 34 Mio € für die Liegenschaftsverwaltung von Kulturbauten, 102 Mio. für klassische Wirtschaftsförderung, 59 Mio. für Technologie und Forschungsförderung und kleinere Budgetposten bis zu einer Höhe von jeweils max. 3 Mio € für diverse Stellen wie die Bundeswettbewerbsbehörde oder das Bundesvergabeamt.

Den größten Posten außerhalb der Arbeitsmarktagenden bildet der Ansatz 1/6315 "Wirtschaftsförderung" mit einer Höhe von 102 Mio €. Im Vergleich zu den 147 Mio. im Erfolg 2006 sinkt die Wirtschaftsförderung substantiell und steigt im Jahr 2008 wieder leicht auf 111 Mio €. Ausschlaggebend für den starken Abfall der Wirtschaftsförderung im Jahr 2007 ist einerseits die Finanzierung der Exportoffensive über Rücklagen und die schwer nachvollziehbare Budgetierung der F&E-Mittel (mehrere F&E-Offensivprogramm-Posten weisen regelmäßig erhebliche Unterschiede zwischen Erfolg und BVA auf. Im Vergleich zwischen Erfolg 06 und BVA-E 07 ergibt sich daher ein Rückgang von mehr als 20 Mio €). Der leichte Anstieg 2008 erklärt sich durch einen Anstieg der Zuschüsse an Kammern der gewerblichen Wirtschaft von 1 auf 17 Mio €, womit eine Nachfolgeregelung der Exportoffensive finanziert wird.

Die Exportoffensive der Bundesregierung läuft zwar aus, wird aber in abgeänderter Form weitergeführt. Nach 22 Mio € 2004 und 9,5 Mio € 2005 wurden im Rahmen der Offensive im Jahr 2006 15. Mio € ausgegeben. Die Initiative von WKÖ und BMWA hatte sich zum Ziel gesetzt, mit Ausgaben von 100 Mio € (finanziert zu je 50% durch die beiden Akteure) die Zahl der österreichischen Exporteure von 2004 bis 2006 von 20.000 auf 40.000 zu verdoppeln. Im Jahr 2007 und 2008 läuft die Budgetierung des Ansatzes 1/63156-7320-102 aus. Die Offensive wird allerdings in geänderter Form weitergeführt und 2007 aus Rücklagen bedient bzw. 2008 aus dem neuen Ansatz 1/63156-7320 "Zuschüsse an Kammern der gewerblichen Wirtschaft" in Höhe von knapp 17 Mio € finanziert.

Die TOP-Tourismusförderung wird in die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH) über geführt. Die Tourismusförderung macht sowohl 2007 als auch 2008 22 Mio € aus und wird damit gegenüber 2004 (24 Mio €) sowie 2005 und 2006 (jeweils 23 Mio €) weiter reduziert. Die Förderung der alpinen Infrastruktur wird mit 1,85 Mio € in derselben Höhe wie in der letzten Gesetzgebungsperiode fortgeführt, allerdings werden die im Wahljahr 2006 erhöhten Mittel nicht weiter gewährt.

Die im Ministerialentwurf zum Budgetbegleitgesetz vorgesehene Abschaffung des Bundeskartellanwalts ist in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz nicht mehr enthalten. Zweck der Beseitigung des weisungsgebundenen Kartellanwalts wäre die Bündelung der Wettbewerbsagenden bei einer einzigen Behörde, nämlich der Bundeswettbewerbsbehörde, gewesen.

Bewertung

Hervorzuheben sind schwer nachvollziehbare Budgetierungen von F&E Offensivprogramm-Mitteln, die Weiterführung der Exportoffensive in geänderter Form und eine leichte Reduktion der Tourismusförderung.

Exportoffensive: Die niedrige Inanspruchnahme der Exportoffensive zeigt sich auch im vorläufigen Erfolg 2006 wieder und bestätigt, dass Minister Bartensteins beschäftigungs- und wachstumspolitische Erwartungen überzogen sind. Die Weiterführung der Offensive in geänderter Form sollte durch Auslaufen des ursprünglichen Budgetpostens und Dotierung eines Neuen versteckt werden. Die Exportoffensive wird 2007 über Rücklagenentnahmen und 2008 über "Zuschüsse an Kammern der gewerblichen Wirtschaft" finanziert. Die Fortführung dieser Initiative ist aufgrund der schon bisher äußerst niedrigen Inanspruchnahme als Maßnahme zur Ankurbelung von Exporten wenig geeignet und wird daher abgelehnt.

Die F+E Offensivprogramm-Mittel im Kapitel 63 entsprechen regelmäßig nicht der tatsächlichen Inanspruchnahme, was die Nachvollziehbarkeit erheblich erschwert. Eine Gesamtschau zu F+E-Mitteln erfolgt im Kapitel 65 F&E.

Die Reduzierung der Tourismusförderung gegenüber den Voranschlägen 2004 und in weiterer Folge 2005 und 2006 ist insofern nicht nachvollziehbar, als die Erfolgszahlen jährlich einen höheren als den budgetierten Ausnutzungsgrad aufwiesen. So machte die Tourismusförderung beispielsweise im Jahr 2006 knapp 27 Mio € aus, während im BVA lediglich 23 Mio € vorgesehen waren. Mit den nominell konstanten, daher real sinkenden Mitteln im Bereich der alpinen Infrastruktur können die erforderlichen Maßnahmen nur zum Teil umgesetzt werden. Zusätzliche Initiativen in Richtung einer Ökologisierung des Tourismus fehlen. Das insgesamt abnehmende budgetäre Engagement des Bundes im Bereich Tourismus ist weder mit der Bedeutung dieses Sektors für die österreichische Volkswirtschaft noch mit der Ankündigung eines Förderprogramms für Tourismus und Freizeitwirtschaft als Maßnahme der neuen Bundesregierung in Deckung zu bringen.

Über die im Regierungsprogramm geplante Abschaffung des Bundeskartellanwalts konnte die Bundesregierung offensichtlich keine Einigung erzielen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen wurden aus dem Budgetbegleitgesetz gestrichen. Die Weiterführung der Doppelgleisigkeiten im Wettbewerbsbereich durch gleichzeitiges Bestehen von Bundeswettbewerbsbehörde und des weisungsgebundenen Bundeskartellanwalts ist wenig förderlich für einen funktionierenden Wettbewerb und wachstumspolitisch somit negativ zu bewerten.

Im Gegensatz zu anderen Ministerien, die ihre Repräsentationsaufgaben im Vergleich zu den eher generösen Ausgaben der Vorgängerregierung reduzieren (bspw. Unterricht und Kunst, Soziales, Verkehr) steigen die Repräsentationsaufgaben im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gegenüber dem Erfolg 2006 von ca. 140.000 auf 190.000 um ein Drittel an. Damit bestätigt sich die von Werner Kogler anlässlich der Einsetzung von StS Christine Marek geäußerte Kritik.

Für die Grünen fehlt im nicht-arbeitsmarktrelevanten Bereich des Kapitel 63 vor allem auch ein Vorstoß zur teilweisen Knüpfung der Wirtschaftsförderung an Frauenförderungsmaßnahmen und Umweltkriterien.

Kapitel 63 - Wirtschaft und Arbeit - Arbeit

Zusammenfassung

Für Arbeitsmarktpolitik sind in den Jahren 2007 Ausgaben in der Höhe von € 5,07 Mrd und 2008 von € 4,77 Mrd vorgesehen (Erfolg 2006: € 5,51 Mrd). Der Anteil der Mittel für Arbeitsmarktpolitik am BIP reduziert sich von 2,15% (2006) auf 1,89% (2007) bzw. 1,7% (2008). Auch gemessen am Budget reduziert sich der Mittelanteil von 7,8% (2006) auf 7,3% (2007) bzw. 6,8% (2008).

Die Einnahmen der Arbeitslosenversicherung aus Beiträgen steigen nominell stark an (um 6% oder € 260 Mio bis 2008), können aber mit der Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme nicht mithalten und bleiben hinter der nominellen BIP-Entwicklung zurück.

Auf Grund der erhöhten Einnahmenerwartungen und in Folge geringerer Arbeitslosenzahlen reduzierter Ausgaben für Leistungsbezüge gehen die BudgeterstellerInnen davon aus, dass der Beitrag zur Abgangsabdeckung 2008 nicht mehr notwendig ist. Der Realitätsgehalt dieser Schätzung ist fraglich.

Dem Budget sind keinerlei Hinweise auf eine Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik (AMP) zu entnehmen. Auch die im Regierungsprogramm verankerte Erhöhung der Nettoersatzrate in der Notstandshilfe ist nicht bedeckt.

Beschreibung

Den Budgets für das AMS liegen die Annahmen einer durchschnittlichen Registerarbeitslosenrate von 6,5% im Jahr 2007 und 6,2% im Jahr 2008 (Jahresdurchschnitt 2006: 6,8%). Aus dieser Annahme resultieren einerseits erhöhte Einnahmen des AMS aus Versicherungsbeiträgen, andererseits aber auch reduzierte Ausgaben an Versicherungsleistungen. Im Vergleich zum Jahr 2006 reduzieren sich die Voranschlagssummen für Leistungen von € 3.684,0 Mio (2006) auf € 3.535,9 Mio (2007) und € 3.407,1 Mio (2008).

Die jüngste Konjunkturprognose des WIFO sieht auch tatsächlich eine deutliche Reduktion der Arbeitslosenzahlen sogar unter das von der Regierung angenommene Niveau (2007: 6,1%; 2008: 5,9%). Zu beachten ist aber, dass diese Prognose auf einer Beibehaltung des an TeilnehmerInnenzahlen hohen Niveaus der aktiven und aktivierenden AMP beruht.

Die Mittel für AMP I (Posten 1/63518) steigen von € 821 Mio. 2006 (inkl. vor der Wahl beschlossener zusätzlicher Mittel im Beschäftigungsförderungsgesetz) auf € 823 Mio. (2007) und € 839 Mio. (2008).

Die Mittel für AMP II (EU-Mittel; Posten 1/6363) hingegen steigen von € 106 Mio. (2006) auf € 107 Mio. (2007), um in der Folge auf € 90,3 Mio. zu fallen. Dies ergibt sich aus geänderten Regelungen für EU-Förderungen (ESF).

Dazu kommen noch die Mittel für unternehmensbezogene AM-Förderung, die von € 11 Mio. im Jahr 2006 auf € 3,8 Mio. in den Jahren 2007 und 2008 fallen.

Insgesamt sind für die aktive AMP im Jahresvergleich folgende Mittel veranschlagt:

2006: € 938 Mio. 2007: € 934 Mio. 2008 € 933 Mio.

Die im Budgetbericht angeführten Mittel für aktive und aktivierende AMP (sowohl 2007 wie 2008 angeblich € 1,788 Mia.) beruhen auf einem Trick: die Mittel für aktive AMP werden mit den Leistungsbezügen jener Personen, die in Maßnahmen sind, addiert. Das ist selbstverständlich Unsinn. Dazu muss noch ergänzt werden, dass in den genannten Beträgen auch Verwaltungsaufwand enthalten ist (für Folder, Werbematerial,...), die tatsächlich vorhandenen Mittel also geringer sind als die genannten.

Bewertung

Aufgrund der Inflation bedeuten gleichbleibende Mittel in Wirklichkeit reduzierte Mittel. Dennoch ist die primäre Frage nicht jene, ob für aktive AMP genug Geld ausgegeben wird, sondern WIE diese Mittel ausgegeben werden. Wir haben immer schon echte, zertifizierte Ausbildungen gefordert. In der Praxis dient der Großteil der Maßnahmen jedoch ausschließlich der Vermittlung. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität sind strukturelle Änderungen (etwa eine deutliche Verstärkung der echten Ausbildungen) sinnvoll. Dies wird indirekt im Budgetbericht auch angedeutet. Allerdings ist es denkunmöglich, dass im Vergleich zu schikanösen Vermittlungsmaßnahmen teurere Ausbildungen bei gleichbleibenden bzw. real sinkenden Mitteln auch nur annähernd die gleichen Beteiligtenzahlen erreichen können. Damit ist allerdings auch wieder die angestrebte Registerarbeitslosenquote und in der Folge auch die Reduktion der Kosten für Leistungen in Frage zu stellen.

Kernpunkt der Kritik ist aber, dass angesichts einer unveränderten Zusammensetzung der arbeitslosen Menschen (etwa 47% verfügen höchstens über einen Pflichtschulabschluss, 81% verfügen über keinen höheren Abschluss als einen Lehrabschluss) Mittel der aktiven AMP zielgerichtet zur Verbesserung der Ausbildungssituation der Betroffenen aufgewandt werden müssen. Dies ist nicht in Sicht. Die Reduktion der aufgewandten Mittel geht also zu Lasten der Betroffenen, obwohl der Budgetdruck sinkt.

Stellt man diese Zahlen nun den erhöhten Einnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf Grund besserer Beschäftigtenzahlen gegenüber, so fällt auf, dass sich die Einnahmen von 2006 auf 2007 um 4,2% und von 2007 auf 2008 um 2,1% erhöht. Das WIFO prognostiziert aber eine Zunahme an aktiver Beschäftigung im Jahr 2007 um 1,8%, im Jahr 2008 um 0,8%. Eine Begründung für den deutlichen Einnahmenanstieg lässt sich durch die prognostizierte Entwicklung der Lohn- und Gehaltssumme erklären.

Die Differenz zwischen höheren Einnahmen und niedrigeren Ausgaben landet aber nicht in der Arbeitsmarktpolitik, sondern im Budget: Die Abdeckung des AMS-Budgets durch den Bund von 476 Mio. im Jahr 2006 reduziert sich auf € 183 Mio. (2007) sowie auf Null (2008). Es stellt sich die Frage, ob diese Prognose als realistisch anzusehen ist.

Statt die Überschüsse für effektive Verbesserungen etwa der Ausbildungssituation der Betroffenen oder experimentelle AMP zu nutzen, fließen sie ins Budget (bzw. kommen von dort gar nicht). Das ist definitiv eine verlorene Chance, Menschen zusätzliche Möglichkeiten für die Zukunft zu schaffen.

Tatsache ist, dass trotz der relativ hohen Mittel für aktive AMP kein Ansatz eines Strategiewechsels in derselben zu erkennen ist. Die Budgetierung baut weiterhin auf einen Anteil von SchulungsteilnehmerInnen im Ausmaß von ca. 60.000 Menschen im Monat auf. Damit ist aber eine nachhaltige Hebung der Maßnahmenqualität unwahrscheinlich und aus den Ankündigungen der Regierung auch nicht ableitbar. Mittel etwa für experimentelle AMP wären vorhanden, die Umsetzung derselben aber nicht einmal angekündigt.

Im Budget ganz offenkundig weder für 2007 noch für 2008 Berücksichtigung gefunden hat die Regierungsankündigung, die Nettoersatzrate in der Notstandshilfe für BezieherInnen von Leistungen unter dem ASVG-Richtsatz zu erhöhen. Dies stellt aber seitens des Bundes den einzigen Beitrag zur so genannten Mindestsicherung dar, so dass davon ausgegangen werden kann, dass jede Umsetzung der Mindestsicherung für 2007 und 2008 gestrichen ist.

Sonstige im Regierungsprogramm aufscheinende Ankündigungen sind jeweils im Bereich der Mittel für aktive AMP angesiedelt, so dass aus dem Budget nicht auf die Budgetierung der jeweiligen Ankündigung unmittelbar geschlossen werden kann.

Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass die in den Arbeitsbehelfen aufgestellte Behauptung, es gäbe Vollbeschäftigung in einigen Arbeitsmarktbezirken, nicht geteilt wird.

Kapitel 65 - Infrastruktur

Zusammenfassung

Die Regierung legt im Bereich Verkehr/Infrastruktur ein Doppelbudget vor, das Steuergeld und Schulden für Großbauprojekte in den Mittelpunkt stellt, bestehende Ungerechtigkeiten in der Pendlerförderung fortsetzt und von Bundesseite beim Öffentlichen Nahverkehr zurückhaltend und teilweise intransparent bleibt. Diese Voranschlagsentwürfe wird weder den Ankündigungen des Regierungsprogramms noch den Erfordernissen einer an Klimaschutz, Verteilungsgerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Effizienz ausgerichteten Politik für eine Mobilität mit Zukunft gerecht.

Beschreibung

Für Kapitel 65 ist im BVA 2007 im Vergleich zum Erfolg 2006 ein Anstieg der Gesamtausgaben von 2.429 Mio € 2006 auf 2.512 Mio € (+83 Mio) 2007 veranschlagt. Die Ausgaben steigen 2008 um weitere 81 Mio auf insgesamt 2.593 Mio. € an. In Summe ergibt das ein Plus von 164 Mio € oder knapp 7%. Auf den Bereich Verkehr entfallen über 80% der gesamten Ausgaben des Kapitels 65.

Über weite Strecken werden die bisherigen Budgetwerte fortgeschrieben, mit folgenden erwähnenswerten Abweichungen:

Im Bereich Öffentlicher Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV) sind insgesamt zusätzliche Ausgaben von 10,6 Mio 2007 und weiteren 5 Mio 2008 vorgesehen. Diese Zusatzmittel sollen 2007 zur Gänze in die Finanzierung der Verkehrsverbünde gehen. Die Ausgaben nach ÖPNRV-G für zusätzliche Angebote an die Aufgabenträger (Länder und Gemeinden) bleiben gleich (gesetzl. verpflichtender Teil, 1/65107) bzw. sinken leicht (darüber hinausgehender Teil, 1/65108). 2008 sollen die Ausgaben für die meisten Verkehrsverbünde wieder leicht sinken (insges. -1,7 Mio), dafür sind für ÖV-Förderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fußball-EM zusätzliche Zahlungen von 6,7 Mio angesetzt.

Im Bereich "Allgemeiner Verkehr" (inkl. Unfallforschung) sind Kürzungen bei Verkehrsprojekten vorgesehen.

Im Bereich Eisenbahnen ist eine Anhebung der Zahlen an die ÖBB für Infrastruktur um rund 80 Mio € im Jahr 2007 und um weitere 7 Mio im Jahr 2008 geplant. Der jährliche Infrastrukturbeitrag für den geplanten Brenner-Basistunnel von 5 Mio wird beibehalten. Zugleich ist für bereits in den nächsten Monaten geplante Entscheidungen (Brenner-Basistunnel) keine budgetäre Vorsorge getroffen.

Die Ausgaben für Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die ÖBB sollen 2007 wieder wie 2005 und davor aufgeteilt werden (-71 Mio für Personenverkehr, +71 Mio für Güterverkehr) und 2008 um 30 Mio (6,5%) beim Personenverkehr und 16 Mio (11%) beim Güterverkehr angehoben werden. Die entsprechenden Leistungen für Privatbahnen iSd Privatbahngesetzes sollen 2007 um 1,6 Mio (5%)und 2008 um 12 Mio (ca. +30%) steigen.

Eine Förderung der ASFINAG wird unter "Sonstige Förderungen" ab 2007 neu aufgenommen, zunächst als Erinnerungsposten.

Die Zuschüsse für den Österr. Verkehrssicherheitsfonds werden auf 1,3 Mio 2007 bzw. 1,2 Mio 2008 erhöht.

Die Ausgaben für Hochwasserschutz werden 2007 insgesamt auf gut 53 Mio € knapp verdoppelt, 2008 wird dieses Niveau beibehalten.

Die Zahlungen nach dem Wasserstraßengesetz für das Flussbauliche Gesamtprojekt an der Donau unterhalb Wiens werden 2007 und 2008 um je 3 Mio auf dann 9 Mio angehoben.

Die Voranschläge für die Repräsentationsausgaben (1/65008-7232) des Ressorts werden für 2007 und 2008 gegenüber dem BVA 2006 um ca. 80% angehoben. Die Entwicklung der letzten Jahre war wie folgt:

 

Entwicklung der Repräsentationsausgaben des BMVIT 2003-2008 [€]

 

Im Budgetbegleitgesetz 2007 (Art.9 der RV) ist die Anhebung der Mineralölsteuer um 3 c/l für Benzin und 5 c/l für Gasöl (= Diesel) per 1.7.2007 vorgesehen den Budgetentwürfen ist zunächst aber nur eine Erhöhung von 1 bzw. 3 Cent/l zugrunde gelegt. Die Einnahmen daraus kommen zwar nicht unmittelbar in Kapitel 65 zum Tragen, allerdings sollen daraus zweckgebundene Zuwendungen an Länder und Gemeinden für Nahverkehrsangelegenheiten im Rahmen des Finanzausgleiches erfolgen. Weitere Teile der Einnahmen sollen als Direktzuschüsse der ASFINAG und der ÖBB zukommen (siehe Pauschalvorsorge in Kapitel 51), die Höhe der Zuschüsse ist noch nicht fixiert, soll jedoch bei der ASFINAG höher als bei den ÖBB ausfallen.

Zur Abfederung der Mehrausgaben für PendlerInnen durch die MÖSt-Anhebung ist im Budgetbegleitgesetz in Art. 3 Z 10 eine Anhebung der im Einkommensteuergesetz geregelten Pendlerpauschalen um 10% vorgesehen.

Die ursprünglich für das Budgetbegleitgesetz (vgl. Ministerialentwurf Art. X7) vorgesehene Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Halbierung der LKW-Kfz-Steuer als Kompensation für die geplante Erhöhung der LKW-Maut) ist in der Regierungsvorlage (derzeit) nicht enthalten, in Kap.52 jedoch einberechnet. Gegenüber dem Erfolg 2006 (ca. 141 Mio) sollen die Einnahmen jedoch nicht auf die Hälfte, sondern im Jahr 2007 nur um -14% auf 120 Mio und 2008 um weitere -25% auf ca. 90 Mio, insgesamt also um ca. -35% sinken.

Bewertung

Die BVA-E 2007/08 sehen beträchtliche zusätzliche Ausgaben für Verkehrsinfrastruktur vor. Diese werden durch direkte Bundeszuschüsse aus zusätzlichen Einnahmen (MÖSt) bzw. das Schaffen zusätzlicher Verschuldungsmöglichkeiten für ÖBB und ASFINAG (Haftungen) ermöglicht. Die Schwerpunkte (weitere Steigerung des hochrangigen Straßenbaus, Schwerpunkt bei der Schiene auf Großprojekte) sind in der Beschäftigungswirkung suboptimal und eher an den Interessen der Bau- und Finanzkonglomerate als am effizienten Einsatz öffentlicher Gelder oder gar an Klima- und Umweltschutznotwendigkeiten ausgerichtet.

Die Verschuldungs- und Ausgabenentwicklung bei ÖBB und ASFINAG ist dementsprechend dramatisch: Die ÖBB haben 2006 ebensoviel an zusätzlichen Schulden angehäuft (+1,4 Mrd) wie in Infrastruktur investiert. Insgesamt ist der Schuldenstand seit der ÖBB-Reform (in Kraft seit 1.1.05) in nur 2 Jahren um 2,2 Mrd oder mehr als ein Drittel angeschwollen, obwohl große geplante Ausgaben (Brenner-Basistunnel) nicht budgetär bedeckt sind. Ebenfalls bezeichnend ist, dass 2007 und 2008 für die ASFINAG-Investitionen in Infrastruktur mehr Geld zur Verfügung steht als für die Schieneninvestitionen der ÖBB (siehe Übersicht 21 im Budgetbericht). Das Verhältnis Straße-Schiene bei den SPÖ-ÖVP-Infrastrukturplänen bis 2010 (4,6 zu 6,4 Mrd)ist sogar straßenlastiger als im Forstinger-Generalverkehrsplan (ein Drittel zu zwei Drittel).

Die Grünen lehnen Steuergeldzuschüsse für die ASFINAG, die über Mauten ausgezeichnete Möglichkeiten zur demgegenüber nutzergerechten Einnahmenerhöhung hat, nachdrücklich ab. Anstelle der straßenlastigen Regierungsabsichten fordern die Grünen eine Reduktion der Straßenbauinvestitionen und eine Anhebung und flächendeckende Ausdehnung der LKW-Maut; die dadurch gewonnenen Mittel sollen im Weg der Querfinanzierung die Modernisierung der Schiene vorantreiben, wobei Infrastrukturaus- und -umbauten von klaren verkehrspolitischen Zielen (insbes. integrierter Taktverkehr) abzuleiten wären. Weiters lehnen die Grünen eine weitere ungehemmte Ausweitung der Verschuldung von ASFINAG und ÖBB ab; insbesondere bei den ÖBB könnte diese Entwicklung binnen kürzester Zeit zu existenzbedrohenden Situationen bzw. "zwingendem" Entschuldungsbedarf in Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Die MÖSt-Erhöhung halten die Grünen sowohl in der ursprünglich von SPÖ und ÖVP vereinbarten Form (+1/+3c) als auch in der nunmehr vorliegenden Variante (+3/+5c) für unzureichend, um den klimapolitisch höchst nachteiligen Tanktourismus vor allem des LKW-Transits ernsthaft einzudämmen und für unzureichend, weil die ungerechtfertigte steuerliche Begünstigung - aus Rücksicht auf die LKW-Lobby? - nur zu einem geringen Teil korrigiert wird, statt die MÖSt-Belastung von Diesel in zügigen Schritten an diejenige von Benzin anzugleichen.

Die Kompensationsmaßnahme zur MÖSt-Erhöhung für Pendelnde besteht nach vorliegenden Plänen in einer linearen Erhöhung des Pendlerpauschale um 10%, was die bestehenden sozialen/verteilungspolitischen Ungerechtigkeiten der PendlerInnenförderung (Benachteiligung von ÖV-NutzerInnen bei gleicher Distanz, Ausschluss von Wenigverdienenden) fortschreibt statt - wie zB von den Grünen und der AK gefordert - endlich reformiert.

Im Nahverkehr ist die angebliche Offensive des Bundes nur mit Mühe zu erkennen: Die Bundes-Fördermittel für zusätzliche Angebote an Länder und Gemeinden gemäß ÖPNRV-G stagnieren mit einer "roten Null". Zusätzliche Mittel des Bundes sollen nur an die Verkehrsverbünde gehen, wo sie zB für das Abdecken von Zusatzforderungen der beteiligten Verkehrsunternehmen wegen steigender Treibstoffpreise, Durchtarifierungsverluste etc. und nicht zwingend für zusätzliche Angebote für die Kunden eingesetzt werden (vgl. auch den Budgetbericht). Durch die via Finanzausgleich noch den Ländern und Gemeinden weiter gereichten Einnahmen wird die ÖV-Finanzierung wohl unter dem Strich verbessert, der Bund nimmt aber seine Mitverantwortung nicht so offensiv wie nötig wahr und in der Gesamtrechnung bleiben noch einige Unbekannte in der Gleichung.

Die sprunghaften Veränderungen bei den Gemeinwirtschaftliche Leistungen an die ÖBB sind nicht nachvollziehbar. Wie die ÖBB ohne nennenswerte sichtbare Leistungsunterschiede letztes Jahr ca. 70 Mio € mehr für nicht kostendeckende Leistungen verbrauchen konnten und heuer wieder ohne diese Summe auskommen sollen, ist rätselhaft. Die Forderung der Grünen (und des Rechnungshofs), die gesetzwidrig nur ab und zu gelegten Berichte über die konkrete Verwendung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen endlich jährlich dem Nationalrat vorzulegen, erhält angesichts dieser Intransparenzen neue Nahrung. Daß die Steigerung der öffentlichen Zuschüsse beim grundsätzlich ertragsstärkeren Güterverkehr insgesamt ausgeprägter als beim Personenverkehr sein soll, ist nicht selbsterklärend und aus Effizienzgesichtspunkten zu hinterfragen.

Die Kalkulation der Folgen der LKW-Kfz-Steuersenkung ist in der vorliegenden Form nicht nachvollziehbar, weil sie nur mit massivsten Fuhrparkvergrößerungen oder Rückwanderung von bereits augeflaggten Unternehmen nach Österreich erklärbar wäre. Es steht zu vermuten, dass hier großzügig kalkuliert wird, um die negativen Wirkungen auf die Einnahmensituation des Bundes zu behübschen. Zusatzproblem: Die Einnahmen sind teilweise zweckgebunden für den "Schienenverbundvertrag" (=Wiener U-Bahn-Bau). Der dortige Einnahmenausfall muss aus allgemeinen Steuereinnahmen kompensiert werden. Das heißt, eine der wenigen indirekten Querfinanzierungen Straße-Schiene wird zurückgenommen statt ausgebaut. Die Grünen lehnen diese im Hinblick auf die Verlagerung auf die Schiene kontraproduktiven Steuersenkungspläne als einseitige Subventionierung des Straßengüterverkehrs ab.

Dass im BMVIT offenbar in den letzten Jahren Rücklagen angelegt - also: Steuergeld gehortet - statt dringend nötige verkehrspolitische Maßnahmen finanziert wurden, ist aus Sicht der Grünen aufklärungsbedürftig. So kommen laut StS Kranzl (APA-OTS vom 29.3.2007) zusätzliche Mio an Euro für den Donauausbau aus einer Rücklagenauflösung.

Für einige wesentliche, im Regierungsübereinkommen angekündigte Maßnahmen fehlen bis 2008 die nötigen Mittel, so sind für die dringend nötige fundierte Gesamtverkehrsplanung jährlich 10.000 € vorgesehen, für Radverkehrsmaßnahmen sind keine eigenen Gelder geplant.

Besonders bedauerlich ist, dass die neue Spitze des BMVIT offenbar vorhat, die Missstände der letzten Jahre bei der verschwenderischen Führung des Ressorts durch BZÖ-Minister fortzusetzen. Der Repräsentationsaufwand soll zwar gegenüber den (unglaublichen, über 150% über dem budgetierten Rahmen liegenden) Ausgaben 2006 um ca. 30% reduziert werden, bliebe damit aber immer noch dreimal so hoch wie vor der Ära von Gorbach und seinen teilweise sehr spendablen Staatssekretären.

Kapitel 65 - Forschung & Entwicklung

Zusammenfassung

Die Regierung hat sich im Forschungsbereich auf jährliche Mittelsteigerungen von 10% verpflichtet. Die vorgelegten Budgetzahlen (2006-08: +17%) spiegeln dieses Versprechen nicht vollständig wieder, insbesondere 2007/2008 fällt der Mittelzuwachs (3,3%) deutlich hinter die Ankündigungen des Regierungsprogramms zurück. Die Zahlen sind darüber hinaus aufgrund der noch nicht veröffentlichten "Beilage T" in ihrer Gesamtheit nicht nachprüfbar. Vor diesem Hintergrund kann - neben dem Brandmarken der fehlenden Transparenz - nur mit singulärer Kritik gearbeitet werden, z.B.: (i) Verdacht der politisch doppelten Verwendung von Mitteln (insbesondere beim Klimafonds), (ii) Mittelausfall aus Nationalstiftung (30 Mio. Euro pro Jahr) wird nicht kompensiert - es fehlen für 2007/08 kumulierte 90 Mio. Euro gegenüber dem Regierungsprogramm, (iii) Fehlende Programmzurechnung, insbesondere bei der FFG. Generell muss der Verdacht formuliert werden, dass der angegebene Ausgabenpfad für die Forschung in der Realität nicht so stattfinden wird.

Beschreibung

Der Bereich Forschung und Entwicklung ist durch den besonderen Erfindungsreichtum in seiner budgetären Darstellung gekennzeichnet. Bei den Ausgaben ist grob zwischen zwei Darstellungsarten zu entscheiden: (a) jene Budget(teil)kapitel, welche mit Forschung in Beziehung zu bringen sind. Diese Summe enthält auch Ansätze ohne Forschungscharakter. (b) Die Summe aller nach ihrer Forschungsrelevanz gewichteten Ansätze, die sich über das gesamte Budget verstreut finden. Diese Summe besitzt den Charakter eines Indikators, nicht eines konkreten Ansatzes. Darstellungsart (a) betrifft vorrangig die Kapitel 14 (Wissenschaft und Forschung), 63 (Wirtschaft und Arbeit) und das Kapitel 65 (Verkehr, Innovation und Technologie); im letzteren besonders den Titel 653 (wirtschaftlich-technische Forschung / Technologie). Auffällig der Rückgang 2006/07 in Kapitel 63 (7,2%) sowie generell die minimalen Steigerungsraten für 2007/08 (Tab. 65.1).

 

Tab.65.1: Entwicklung der Budgets in drei für Forschung und Entwicklung zentralen Budgetkapiteln

 

 

Kategorie (b) ist relevant für die Berechnung der nationalen F&E-Quote, welche prominent im Regierungsprogramm vertreten ist. Ein Beispiel aus dem BVA 2006: von den € 1,92 Mrd. Globalbudgets für die Universitäten (Ansatz 1/1403) waren 42%, d.h. € 800 Mio., forschungsrelevant. Die Summe aller derart berechneten, forschungsrelevanten Ausgaben ergibt die Forschungsausgaben des Bundes (Tab.65.2). Unser Problem hierbei ist, dass derzeit nur die Summe bekannt ist, die aufgrund der fehlenden 'Beilage T' nicht auf einzelne Vorschlagsposten rückführbar ist und daher nicht überprüft werden kann.

 

Tab.65.2: Entwicklung der Ausgaben des Bundes für Forschung und Forschungsförderung nach Ressorts, BVA 2005 bis 2008

 

Der Überblick zeigt, dass die Steigerungen 2006/07 zum überwiegenden Teil auf zusätzliche Mittel des BMWF zurückzuführen sind (plus 12,7%); die anderen Ressorts haben dagegen Rückgänge zu verzeichnen (Ausnahme: BMWA und 'sonstige'). In Summe ist für 2007 jedoch aus den vorliegenden Unterlagen eine weitreichende Mittelausdehnung (plus 13,4%) abzulesen. Im Jahr 2008 ist dies nicht der Fall, die gesamten forschungsrelevanten Ausgaben des Bundes steigen lediglich um 3,3% gegenüber 2007. Damit fällt die Bundesregierung hinter ihren sich selbst gesteckten Wachstumspfad von jährlich plus 10% zurück.

Bewertung

Die große Problematik im Forschungsbereich ist die mangelnde Transparenz in der Budgetierung. Die Gründe dafür lassen sich so darstellen:

Bedeutende Teile der Forschungsgelder wurden in der Vergangenheit über Sondermittel aufgebracht. Ab 2007 werden diese weitgehend in die Regelbudgets übergeführt, was die Vergleichbarkeit der einzelnen Budgetposten mit den Vorjahren erschwert.

Verwirrung stiftet auch die verwirrende und teils inkonsistent eingesetzte Terminologie. F&E-Ausgaben sind nicht gleich Forschungsaufwendung; diese sind nicht zu 100% forschungswirksam und noch weniger forschungsquotenrelevant. Darüber hinaus werden die Begriffe in den Berichten unterschiedlich verwendet (vgl. etwa Tabelle 2.4.1 der F&E-Beilage).

Unklare Formulierungen in den Budgetberichten, die bis zur bewussten Irreführung reichen. Beispielsweise werden an einer Stelle beträchtliche Mittel erwähnt, die für 2007 zur Verfügung stünden, de facto aber bereits verbraucht sind (siehe unten)

Fehlende Mittel: Im Regierungsprogramm verpflichtete sich die Regierung, dass "die Ausgaben des Bundes bis 2010 um rund 10% pro Jahr steigen" sollten. Dieser Wachstumspfad lässt sich aus den vorgelegten Zahlen nicht ablesen. Generell besteht hier der Verdacht, dass die höheren Mittel "aus der Luft gegriffen" sein könnten. Beispiel: Während in Kapitel 63 (Wirtschaft und Arbeit) die Gesamtmittel von 2006 auf 2008 um 730 Mio. (12,2%) zurückgehen, sollen die Forschungsausgaben um 10 Mio. (18,5%) steigen.

Verdacht der politisch doppelten Verwendung von Mitteln: Der Energie- und Klimaschutzfonds soll für die Periode 2007-10 mit gesamt 500 Mio. dotiert werden, von denen 50 Mio. im Jahr 2007 und 150 Mio. im Jahr 2008 ausgeschüttet werden sollen. Der Fonds sollte aus den zusätzlichen Mitteln der MÖSt finanziert werden. In der F&E-Beilage (S.78) wird nun aber angekündigt, dass aus den Zusatzmitteln für den Forschungsbereich "auch F&E-relevante Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzfonds dotiert" werden sollten. Das würde bedeuten doppelt gemoppelt: eine zusätzliche Euromillion könnte damit politisch zweifach verwertet werden, für die Forschung wie für den Klimaschutz.

90 Millionen fehlen für 2007 und 2008: Im Regierungsprogramm werden zusätzliche Forschungsgelder in der Höhe von 50 Mio.Euro (2007) bzw. 100 Mio. Euro (2008) versprochen. Geworden sind es derzeit 40 bzw. 80 Mio. Euro, die durch Minderausschüttungen der Nationalstiftung von jährlich 30 Mio. Euro (95 statt 125 Mio. Euro) noch weiter verringert werden. In Summe also minus 90 Mio. Euro für die Forschung in 2007/08.

Fehlende Programmzurechnung, insbesondere bei der FFG: Die Finanzierung der einzelnen Programme ist nicht angeführt, gegeben sind lediglich die Summen für mehrere Programme (Bsp. 1/65388/12/7425: den 18 Programmen werden 2007 pauschal 62,7 Mio. Euro zugerechnet).

Nebelwerfer in den Beilagen: In der F&E-Beilage (S.76) wird z.B. angeführt dass "im Jahr 2007 nicht verausgabte Mittel [...] in der Höhe von rd. 240 Mio. € für F&E zur Verfügung" stünden. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Mittelfluss, der bereits in Verträgen steckt und lediglich noch nicht ausgeschüttet wurde. Durch diese Unklarheiten wird offensichtlich versucht, die tatsächlichen Finanzmittel zu verschleiern.

Unterschiedliche Verwendung von Definitionen: Ebenfalls in der F&E-Beilage wird für 2007 auf "forschungswirksame Ausgaben" in der Höhe von 1.861 Mio. verwiesen, von denen jedoch nur 1.797 Mio. "forschungsquotenrelevant" seien. In der F&E-Beilage für 2005 werden dagegen die beiden Kategorien gleichgesetzt; ein Vergleich wird somit erschwert. Dies ist charakteristisch für das Forschungsbudget.

Unklares Volumen der Sondermittel: Der Budgetbericht (S.78) stellt fest, dass die Offensivprogramme 1 und 2 ein Volumen von 509 Mio. (2001-03) bzw. 600 Mio. (2004-06) hatten. Im Österreichischen Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung, welches im Rahmen der Lissabon-Agenda erstellt wird, werden dagegen Volumina von 404 Mio. (2002-05) bzw. 1.040 Mio. (2004-08) erwähnt.

Die Zurechnung der gesamten Forschungsausgaben zu einzelnen Budgetposten ist derzeit nicht möglich, da die 'Beilage T' noch nicht vorliegt. In dieser Situation können die vorgelegten Zahlen nicht seriös hinterfragt werden, jedenfalls nicht in ihrer Gesamtheit.

Im Titel 1/653 stagnieren die Mittel: zwischen 2006 und 2008 sollen die Mittel um 6,9% anwachsen. Damit ist das Barcelona-Ziel nicht erreichbar. Die FFG ist eine zentrale Institution für die Abwicklung von staatlich geförderten Forschungsprogrammen. Das vorgelegte Budget sieht in Ansatz 1/6538 nach Erhöhungen 2007 bis 2008 Mittelsteigerungen von lediglich 0,9% vor. Mit 4,3% Mittelzuwachs für Forschungs- und Technologietransfer (Ansatz 1/6533) bis 2008 wird gerade die Inflation abgegolten (Tab.65.3).

 

Tab.65.3: Ausgewählte Ansätze aus 1/653

 

 

Positive Ansätze im Forschungsbereich

Prinzipiell ist festzuhalten, dass die Ausdehnung der Mittel für Forschung und Entwicklung von den Grünen gefordert wurde und wird.

Die weitreichende (275 von 335 Mio. Euro der Offensivmittel 2007) Überführung der Sondermittel in die Ordinarien der Ressorts wurde von uns lange gefordert und ist daher zu begrüßen. Problematisch ist jedoch, dass dieser Schritt nicht durch zusätzliche Dokumentation begleitet wird und dieser Zeitreihenbruch daher die Vergleichbarkeit des Forschungsbudgets mit Vorjahren weiter erschwert. Die verbleibenden Sondermittel (2007: 60 Mio €, 2008: 100 Mio €) werden wie bisher in Kapitel 51 verbucht.

In der F&E-Beilage (S.78) findet sich folgende Andeutung: "Zur Strukturierung der Mittel werden die federführenden Ressorts unter Einbindung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung eine gemeinsame Forschungsstrategie bis 2010 entwickeln." Diese Passage kann in Richtung der Grünen Forderung nach einer umfassenden Forschungsstrategie gelesen werden - auch wenn diese Leseart optimistisch erscheint.

Der Budgetbericht (S.41) stellt fest, dass "auf Evaluierungen von Förderprogrammen [...] künftig ein Schwerpunkt der F&E-Politik des Bundes liegen" wird. Dies ist ebenso eine Grüne Forderung; Augenmerk muss darauf gelegt werden, dass dies nicht nur eine Explosion von ausgeschriebenen Studien bedeutet, sondern die Ergebnisse auch ins "policy-making" einfließen.

Gender Budgeting

Zusammenfassung

Gender Budgeting, das seinen Namen verdient, gibt es in den vorliegenden Budgetentwürfen für 2007 und 2008 Budget 07/08 wieder nicht. Vielmehr wird im Arbeitsbehelf in einzelnen Kapiteln nur auf „Genderaspekte im Budget“ verwiesen.

Eine Zusammenfassung dieser Gender Aspekte findet sich im Folgenden. Daran anschließend finden sich drei erstellte Gender Budgeting Beispiele zum aktuellen Doppelbudget.

Beschreibung

Unter dem Titel „Genderaspekte des Budgets“ ist in den unten angeführten Kapiteln im Arbeitsbehelf u.a. Folgendes zu finden:

BMWA: zumindest 50 Prozent aller geschlechtsspezifisch zuordenbaren Aufwendungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen für Frauen aufgewendet werden. Durch das Projekt w-fForte soll der Gender Budgeting-Ansatz in allen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Programmen vorangetrieben werden.  

Lebensministerium: Untersuchung der Gender-Effekte von Zahlungen an die Nationalparks

BMF: Plant die Einführung einer Gender-Prüfung im Bereich Personal und für ausgewählte gender-relevante Ausgaben und Steuern. Das WIFO erarbeitet eine Studie mit dem Titel „Gender Prüfung im Finanzressort“.

BMLV: Auch für Frauen bestehen die gleichen Chancen beim Bundesheer wie für Männer.

BMEIA: Frauenförderplan, Schulungen zu Gender Mainstreaming, Berücksichtigung von Gender Aspekten bei Personalmaßnahmen und in der EZA

BMJ: „Analyse der BezieherInnen von Subventionen“ im Jahr 2008; durch eine Analyse geschlechtsspezfische Verteilung der NutznießerInnen der Förderungen; Studie über die Gründe des geringen Frauenanteils unter den Beschäftigten des Justizwachedienstes in Auftrag gegeben.

BMGFJ: Bei der Erstellung des Bildungsprogramms wurden geschlechtsspezifische Wünsche berücksichtigt und ein zentraler Veranstaltungsort gewählt, IT Schulungen um den Kenntnisstand der neuen MitarbeiterInnen anzugleichen.

BMSK: Die „Behindertenmilliarde“

BMUKK: Förderung von Mädchen im Bereich der Erwachsenenbildung und Schulden hinsichtlich Berufsorientierung, Technik und Naturwissenschaft, Bubenförderung (Gewaltprävention, Leseförderung, Erschließung „untypischer“ Berufsfelder), Umsetzung von Gender Mainstreaming an Schulen z.B. Gender Day für Schulen und im Gesamtressort. Strategie „Mädchenstärkung“, „Bubenförderung“ durch Projekte (FIT, READY, MUT, FFORTE, etc), Fokussierung der Maßnahmen auf das Thema „Gender Kompetenz“ bei den AkteurInnen des BMUKK und den nachgeordneten Dienststellen.

BMWF: Frauenförderung: Zuwachs beim wissenschaftlichen Personal, Gender Monitoring und Sensibilisierung, Fördermaßnahmen und Programme

BMI: Sicherheitsausgaben kommen der gesamten Bevölkerung zu Gute, 51 % der Bevölkerung sind Frauen, daher kommen Frauen diese Ausgaben in erhöhtem Ausmaß zu Gute; Interventionsstellen

BKA: Gender Budgeting wurde bei der Erstellung des Budgets und des Stellenplans im Bundeskanzleramt berücksichtigt. Die Basiskosten eines Betriebskindergartens werden vom BKA finanziert. Weiters soll ein Konzept für Remote-Arbeitsplätze für WiedereinsteigerInnen geschaffen werden. Im Schulungsprogramm des Zentrums für Verwaltungsmanagement gibt es Seminare mit ReferentInnnen zum Thema Gender Budgeting. Speziell für Frauen gibt es den Lehrgang „Frauen ins Management“ und ein Interviewtraining für Frauen. Verankerung von Gender Mainstreaming in der Legistik, die Neuorganisation der Mentoringprogramme, Analyse der ressortinternen Leistungsbelohnung aus der Geschlechterperspektive, Karrierechancen für Teilzeitkräfte, etc. Programme zur Gesundheitsförderung und zum Wiedereinstieg für die Ressortbediensteten.

Grünes Gender Budgeting – Drei Beispiele

1. Die Erhöhung der Mineralölsteuer

Das Mineralölsteuersatz für Benzin soll um 3 Cent je Liter, jener von Gasöl (Diesel) um 5 Cent jeder Liter mit Wirkung 1. Juli 2007 erhöht werden. Zur Abfederung dieser Maßnahme ist eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 10 % angekündigt worden.

Nach Berechnungen der AK NÖ werden PendlerInnen, die 45 km zur Arbeit fahren monatlich mit 10,56 € mehr belastet. Kleinere Einkommen bis rund 1.130 € haben von einer Erhöhung des Freibetrages nichts, weil sie keine Lohnsteuer zahlen und die Pendlerpauschale nicht als Negativsteuer ausbezahlt wird.

Das mittlere Bruttojahreseinkommen von unselbständig erwerbstätigen Frauen lag 2005 bei monatlich 1.134 € brutto, das der Männer bei monatlich 1.902 € brutto. (Quelle: aktueller Einkommensbericht des Rechnungshofes). Laut Lohnsteuerstatistik 2005 hat ca. ein Drittel der Frauen ein Einkommen, das so gering ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, bei den Männern trifft das nur auf ca. 13 % zu.

Frauen sind von der Erhöhung der Mineralölsteuer bei der derzeitigen Ausgestaltung des Pendlerpauschales also überproportional hart betroffen. Das behindert Frauen auch in ihrer Mobilität auf der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz.

2. Die Erhöhung der Mittel für die Wirtschaftsförderung (Förderaktion AWS)

Kapitel 63 Wirtschaft und Arbeit: VA-Ansatz 1/63156/7525 Förderaktionen AWS (Austria Wirtschafts Service) in der Höhe von 18,3 Mio € für das Jahr 2007 und 2008. Im Jahr 2006 waren dafür 16,2 Mio € veranschlagt. Die Mittel für die Förderaktionen steigen daher im Vergleich zum Jahr 2006 um 12,7 %.

KleinstunternehmerInnen (1 bis 9 Arbeitsplätze) stellten im Jahr 2005 mit 3.190 Förderfällen zwar ca. 2/3 der Förderfälle dar, erhielten jedoch mit 167 Mio € nur 17 % der Fördersumme. (Quelle: AWS Geschäftsbericht 2005)

Rund 30 % der UnternehmerInnen in Österreich sind Frauen. Unternehmerinnen sind meist Einzel- oder Kleinstunternehmerinnen, 30 % haben keine Beschäftigten, 60 % nur 1-5 Beschäftigte und weitere 5 % nur 6-10 Beschäftigte. Die mittleren oder größeren Betriebe befinden sich überwiegend in Männerhand. Unternehmerinnen haben in der Regel eine geringere Umsatzentwicklung und sie tätigen weniger Investitionen. Nur 1/3 der Unternehmerinnen hat Wachstumspläne für das Unternehmen. Das hängt einerseits mit einem Eigenkapitalmangel bei knapp der Hälfte der Unternehmerinnen und andererseits mit Problemen bei der Kreditaufnahme und der Sicherstellung der Liquidität zusammen (Quelle: Endbericht Unternehmerinnen in Österreich, KMU Forschung Austria, 2005).

Es gehören also in Österreich fast 95 % aller UnternehmerInnen zur Gruppe der KleinstunternehmerInnen. Genau diese Gruppe erhält jedoch nur 17 % der Mittel aus den Förderaktionen des AWS.

3. Die Mittelverwendung für Polizei und Gewaltschutz

Opferschutz - Ausgaben Innenministerium (VA-Ansatz 1/1177) Für kriminalpolizeilichen Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen wurden im Jahr 2006 2,4 Mio € ausgegeben. Für das Jahr 2007 sind 3,3 Mio € und für das Jahr 2008 3,5 Mio € veranschlagt. Die Ausgaben für die Sicherheitsexekutive (VA-Ansatz 1/1170) bleiben bei rund 1,5 Mrd. € bleiben.

Die Statistik im Tätigkeitsbericht der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie in Wien aus dem Jahr 2005 zeigt, dass 92 % der Opfer von häuslicher Gewalt Frauen sind. Die Gefährdung geht in 95 % der Fälle von einem Mann oder einem männlichen Jugendlichen aus. Für den Opferschutz, der also zu über 90 % Frauen zu Gute kommt, werden nur 0,23 % des Budgets für die Sicherheitsexekutive zur Verfügung gestellt.

Bewertung

Auch beim Doppelbudget 2007/08 ist Gender Budgeting, das den Namen verdient, nicht feststellbar. In den einzelnen Kapiteln des Arbeitsbehelfes findet sich lediglich eine Aufzählung von frauen- und familienpolitischen Maßnahmen, Programmen oder Absichten. Teilweise sind die Formulierungen fast deckungsgleich mit jenen in den Budgetunterlagen für das Budget 2006.


 

Anhang – Einnahmen- und Ausgabenentwicklung

 

Entwicklung der Ausgaben des Bundes 2006 bis 2008

Allgemeiner Haushalt, in Mio Euro


 

Entwicklung der Einnahmen des Bundes 2006 bis 2008

Allgemeiner Haushalt, in Mio Euro

 

 



[1]  Im Budgetbegleitgesetz ist von 3 und 5 Cent die Rede., budgetiert ist aber nur die Erhöhung um 1 bzw. 3 Cent.