96 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 geändert wird – Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2005, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. ee wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und als sublit. ff angefügt:

        „ff) ab 1. Juli 2007

                 – bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 2,54 Euro, mindestens 21,80 Euro;

                 – bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 2,72 Euro;

                 – bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 3,08 Euro, höchstens 123,40 Euro, bei Anhängern höchstens 98,72 Euro.“