103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (87 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007)

Die Mitteilungspflicht von Behörden und Organen der öffentlichen Aufsicht soll auf Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht Minderjähriger ausgedehnt werden. Neben den in der Jugendwohlfahrt tätigen oder beauftragten Personen, die auf Grund berufsrechtlicher Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sollen auch Berufsgruppen, die keiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, im Falle des Verdachts einer Vernachlässigung, Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauchs verpflichtet werden, dem Jugendwohlfahrtsträger Meldung zu erstatten.

Durch die Novelle ist zwar mit einer Zunahme an Meldungen über mögliche Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen zu erwarten. Dieser Anstieg sollte jedoch weitgehend mit den vorhandenen Personalressourcen bewältigbar sein, weshalb keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für die Kostenträger der Jugendwohlfahrt (Länder, Gemeinden, Sozialhilfeverbände) zu erwarten sind. Dem Bund erwachsen keine zusätzlichen Kosten.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Jochen Pack die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Ursula Haubner, Silvia Fuhrmann, Barbara Rosenkranz, Barbara Zwerschitz, Barbara Riener, Gabriele Binder-Maier, Rosemarie Schönpass, Karl Öllinger, Franz Riepl, Sabine Mandak, Anna Höllerer, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Christine Muttonen sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jochen Pack gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (87 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 22

                                    Jochen Pack                                                                         Ridi Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau