107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (92 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH – Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007)

Die Neufassung des BMG 1986 sieht eine Änderung der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) vor. Das Bundesministerium für Finanzen zieht sich aus der Eigentümervertretung zurück. Künftig obliegt die Ausübung der Gesellschafterrechte dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Damit wird eine Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes notwendig. Die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen gem. Abschnitt C Ziffer 6 der Anlage zu § 2 BMG 1986 hinsichtlich finanzieller Angelegenheiten der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken, bleibt unberührt.

Auch nach Übertragung der Angelegenheiten bezüglich der AWS auf den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bleibt die Zuständigkeit für Haftungsübernahmen weiterhin beim Bundesminister für Finanzen. Diese umfasst auch die finanzielle Verantwortung für Schadensfälle der AWS aus dem Garantiegesetz 1977. Daher ist auch eine ausreichende Steuerungsmöglichkeit des Bundesministers für Finanzen im Bereich der Garantievergabe durch die AWS erforderlich. Diese wird durch die Übertragung der bisher bei der AWS liegenden Zuständigkeit zur Erlassung von Richtlinien für die Garantievergabe an den Bundesminister für Finanzen erreicht.

Neben den sich unmittelbar aus der BMG-Novelle ergebenden Änderungen des Austria Wirtschaftsservice Gesetzes werden die Aufgaben der AWS ergänzt. Der Gesellschaft wird es ferner ermöglicht, gegen Entgelt Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch zu nehmen.

Die Ausübung der Gesellschafterrechte der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) oblag schon bisher dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie, jedoch korrespondierte die Regelung der Bestellung des Aufsichtsrates wenig mit der gemeinsamen Eigentümervertretung. Für die FFG wird eine Neuregelung der Bestellung des Aufsichtsrates vorgenommen, welche einerseits die gemeinsame Eigentümervertretung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Verkehr, Infrastruktur und Technologie widerspiegelt, und andererseits analog zu den Bestimmungen des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes ist. Darüber hinaus werden bei den Aufgaben der FFG Ergänzungen vorgenommen. Ferner wird die Bezeichnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur entsprechend der BMG-Novelle auf Bundesminister für Wissenschaft und Forschung geändert.

Bezüglich des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes gehen durch die Novelle zum BMG 1986 Zuständigkeiten von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Bundesministerin oder den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung über. Die Zuständigkeiten für den Wissenschaftsfonds werden nunmehr im Einvernehmen der beiden Bundesministerinnen oder Bundesminister wahrgenommen. Generell ist bereits in § 16a des Bundesministeriengesetzes eine Regelung über den Wirkungsbereich betroffener Bundesministerien vorgesehen: „Soweit aufgrund dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Gesetzen als sinngemäß geändert“. Die vorgesehenen Anpassungen im FTFG sind ungeachtet der allgemeinen Regelung in § 16a BMG aus Gründen der Klarheit unumgänglich. Schließlich dient die Novelle terminologischen Anpassungen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Michaela Sburny, Dkfm. Dr. Hannes Bauer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dkfm. Dr. Hannes Bauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im Zuge der Beratungen im Ministerrat ist man übereingekommen, im Zusammenhang mit der Erlassung von Richtlinien nach dem Garantiegesetz 1977 ein Anhörungsrecht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gesetzlich vorzusehen, um ein fachliches Einbringen zu ermöglichen. Durch die vorgesehene Änderung wird dieser Vereinbarung in Bezug auf beide mit der Eigentümervertretung betrauten Bundesminister Rechnung getragen. “

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dkfm. Dr. Hannes Bauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 23

                                  Konrad Steindl                                                         Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann