113 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (93 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (SVÄG 2007)

Die gegenständliche Regierungsvorlage enthält Änderungen, die der Anpassung des Sozialversicherungsrechtes an die Rechtsentwicklung dienen sollen. Hervorzuheben sind hierbei folgende Maßnahmen:

-       Einbeziehung der Funktionäre nach dem Zahnärztekammergesetz – ZÄKG - in die Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. g ASVG;

-       Neuregelung der elektronischen Abrechnung mit den Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen infolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes G 145/05-12 vom 19. Juni 2006;

-       Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Hinblick auf eine Influenzapandemie;

-       Anpassung der Regelungen betreffend die Fristen im Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex;

-       Änderung im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hinsichtlich der Landesstelle für Niederösterreich;

-       Neuregelung des Anfalls und Wegfalls einer Betriebsrente nach dem BSVG unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes G 16/06 vom 19. Juni 2006;

-       Klarstellung im Zusammenhang mit der Bemessung der Geldleistungen in der bäuerlichen Unfallversicherung;

-       Relativierung des Gebotes der ausschließlichen Anwendung der gesamtsolidarischen Bemessungsgrundlage bei Bildung der Gesamtrente;

-       redaktionelle Anpassungen.

Zu bemerken ist, dass durch die getroffene Neuregelung im Bereich des Erstattungskodex die Konformität mit der Transparenz-Richtlinie, RL 89/105/EWG hergestellt werden soll.

Die Regierungsvorlage enthält zu den einzelnen vorgesehenen Maßnahmen detaillierte finanzielle Erläuterungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Barbara Riener.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Riepl, Karl Öllinger, Herbert Kickl, Barbara Riener, Werner Neubauer, Ursula Haubner, Ridi Steibl, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Dobnigg, Josef Muchitsch, Werner Amon, MBA, Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Christine Lapp, August Wöginger, Karl Donabauer, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits und Werner Amon, MBA einen Abänderungsantrag eingebracht, der einen Entfall der Artikel 1 bis 3 vorsieht. Gleichzeitig soll auch die Artikelbezeichnung 4 entfallen und der Gesetzestitel nur mehr auf eine Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes hinweisen. Dieser Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Artikel 1 bis 3 der Regierungsvorlage 93 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (SVÄG 2007) sind Gegenstand eines gesamtändernden Abänderungsantrages zur Regierungsvorlage 77 der Beilagen und können somit entfallen.“

 

Weiters wurde vom Abgeordneten Herbert Kickl ein Antrag auf Vertagung gestellt. Bei der Abstimmung fand dieser Vertagungsantrag keine Mehrheit.

 

Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des oberwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Renate Csörgits und Werner Amon, MBA mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 23

                                 Barbara Riener                                                                 Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau