114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 85/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Dezember 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Über 470.000 aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen, über 125.000 gestellte Asylanträge seit 2002, über 40.000 offene Asylverfahren, eine Netto-Zuwanderung, also ein Zuwanderungsplus von über 50.000 Personen jedes Jahr (Deutschland hatte im Jahr 2005 ein Zuwanderungsplus von knapp über 100.000 Personen, das bedeutet eine Nettozuwanderung von 1,7 in Deutschland zu 4,7 in Österreich pro 1000 Einwohner) und über 200.000 Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft innerhalb der letzten 5 Jahre - TU FELIX AUSTRIA.

‚Man kann nicht Millionen von Menschen ins Land holen, wenn man die

institutionellen Verhältnisse so belässt, wie sie heute sind. Die egalisierende

Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems und die

Massenimmigration: Das sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen.’

Hans-Werner Sinn

Dieses Zitat des wohl angesehensten Ökonomen Deutschlands, Präsidenten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Direktor des Center for Economic Studies (CES) und Ordinarius am Lehrstuhl für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München, so wie auch das Erkenntnis der Bundesfachkommission Sozialpolitik des Wirtschaftsrates Deutschland, dass Zuwanderer Nettoempfänger sozialer Leistungen sind - Zuwanderer kosten den deutschen Staat pro Kopf durchschnittlich 2.400 € im Jahr. - bringt die seit längerem bestehende soziale Schieflage in diesem Bereich sehr gut zum Ausdruck. Dass dies für Österreich ebenfalls Geltung hat, ist unbestritten.

Auf Grund der ernüchternden Statistiken, der Diskussionen der letzten Wochen und einer seit Jahren falsch betriebenen Zuwanderungspolitik, die Österreich mehr belastet als genutzt hat, ist es an der Zeit, endlich eine grundlegende Weichenstellung für eine ausgewogene, am realen Bedarf gemessene Zuwanderungspolitik und damit verbunden eine differenzierte, den österreichischen Staatsbürger bevorzugende Sozialpolitik für die Zukunft Österreichs vorzunehmen. Um eine solche Politik umzusetzen, ist es in einem ersten Schritt unbedingt notwendig, die Kostenwahrheit der Zuwanderung und die Auswirkungen auf den Sozialstaat zu evaluieren.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Herbert Kickl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Herbert Kickl, Ursula Haubner, Dr. Sabine Oberhauser und Franz Riepl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 05 23

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau