115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 31/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine monatliche Unterstützung für Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, als Anerkennung für die Erziehung ihrer Kinder geschaffen wird

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Auf Grund der früher großteils üblichen Familienstruktur gibt es viele Frauen, die das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben und keine ausreichende Altersversorgung aus Eigenmitteln haben. Es besteht ein vitales gesamtgesellschaftliches Interesse, diesen unterversorgten Frauen, die sich in der Vergangenheit ausschließlich der Familie gewidmet haben, eine monatliche Zuwendung zu gewähren.

Zu diesem Zweck soll grundsätzlich alleinstehenden Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet und mindestens ein Kind geboren oder erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen sind, nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mitteln eine monatliche Unterstützung in Höhe von maximal 150 € gewährt werden können.

Es wird angenommen, dass rund 55 000 Frauen davon betroffen sind. Die Kosten für die Zuwendung würden für ein Jahr rund 100 Mio. € betragen, wenn davon ausgegangen wird, dass jeweils die maximale Höhe der Unterstützung ausbezahlt wird. Die budgetäre Bedeckung soll aus allgemeinen Budgetmitteln erfolgen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ursula Haubner. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Gabriele Heinisch-Hosek, Ridi Steibl, Mag. Dr. Beatrix Karl und Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 05 23

                        Gabriele Heinisch-Hosek                                                         Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau