116 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (82 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Die Regierungsvorlage 78 d.B. betreffend das Hausbetreuungsgesetz beabsichtigt die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Aufgrund der Einkommenssituation der pflegebedürftigen Menschen soll in der gegenständlichen Regierungsvorlage zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung auch im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung einer Zuwendung geschaffen werden. Diese Unterstützung soll nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Unterstützungsfond für Menschen mit Behinderung (§ 22 des Bundesbehindertengesetzes) gewährt werden, wobei die Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung unter anderem auch eine angemessen Beteiligung anderer Gebietskörperschaften an den Kosten der Betreuung ist.

Die Regierungsvorlage enthält im Einzelnen folgende Maßnahmen:

-       Schaffung der Möglichkeit von Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung.

-       Verbesserung der Ruhensbestimmungen bei stationären Krankenhausaufenthalten pflegebedürftiger Menschen.

-       Berücksichtigung der Informationen der Betreuungskräfte sowie der Betreuungsdokumentationen und Haushaltsbücher im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung.

 

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen zum Ausdruck gebracht, dass die Anzahl der Personen, die den neuen Ruhensausnahmetatbestand in Anspruch nehmen werden, nicht seriös eingeschätzt werden kann. Zur Finanzierung der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung wird bemerkt, dass nach vorliegenden Schätzungen rund 4.000 bis 8.000 Personen für eine solche Förderung gemäß dem neuen § 21b Bundespflegegeldgesetz in Betracht kommen. In den Bundesfinanzgesetzen 2007 bzw. 2008 ist eine diesbezügliche Vorsorge getroffen worden, durch Überschreitungsermächtigungen von 18,5 Millionen Euro im Jahr 2007 und von 34 Millionen Euro im Jahr 2008. Die Überschreitungsermächtigungen setzen voraus, dass auch die anderen Gebietskörperschaften einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung leisten.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Sebastian Eder, Werner Neubauer, Ridi Steibl, Maria Grander, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Christine Lapp, Mag. Birgit Schatz, Ursula Haubner, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits und Werner Amon, MBA einen Abänderungsantrag betreffend den § 21b Abs. 2 Bundespflegegeldgesetz eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Damit soll die Möglichkeit für den Bund geschaffen werden, in einer Übergangsphase finanzielle Zuwendungen auch ohne Beteiligung anderer Gebietskörperschaften zu erbringen. Den Ländern soll damit Gelegenheit gegeben werden, entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen für eine zukünftige Länderförderung zu treffen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf  unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Renate Csörgits und Werner Amon, MBA mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 23

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau