117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (78 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz - HBeG) und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Durch die gegenständliche Regierungvorlage soll eine Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim geschaffen werden. Art. 1 sieht hiebei die Schaffung eines neues Gesetzes, nämlich des Hausbetreuungsgesetzes (HBeG) vor. Dieses neue Bundesgesetz gilt für die Betreuung von Personen in deren privaten Haushalten, wobei die Betreuung im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Weiters enthält die Regierungsvorlage eine Novelle zur Gewerbeordnung 1994.

Die Regierungsvorlage sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

‑       Betreuung von Personen, die Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) oder vergleichbaren Regelungen der Länder beziehen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit mindestens 75% der Normalarbeitszeit beträgt, und Einbeziehung der Betreuung von Personen niedrigerer Pflegestufen mit Demenzerkrankungen, deren Zustand dennoch eine ständige Betreuung erfordert,

‑       Klarstellung, dass Betreuungstätigkeit in Form von selbständiger und unselbständiger Beschäftigung ausgeübt werden kann,

‑       Schaffung neuer Arbeitszeitregelungen auf der Grundlage des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes mit besonderen Regelungen über die Bewertung bestimmter Zeiten der Arbeitsbereitschaft,

‑       Qualitätssicherungsmaßnahmen,

‑       Präzisierung der Vorschriften über die Ausübung eines freien Gewerbes im Bereich der Personenbetreuung mit einfachen Haushilfstätigkeiten.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in den Erläuterungen der Regierungsvorlage bemerkt, dass der vorliegende Gesetzentwurf an sich für die Gebietskörperschaften kostenneutral ist. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kann sich erst aus Verhandlungen über eine Neuregelung der Finanzierung der Pflege und Betreuung ergeben, die derzeit im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz geführt werden.

Zu erwähnen ist, dass Hausangestellte von der Arbeitszeitrichtlinie der EU ausgenommen sind.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Sebastian Eder, Werner Neubauer, Ridi Steibl, Maria Grander, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Christine Lapp, Mag. Birgit Schatz, Ursula Haubner, Theresia Haidlmayr sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (78 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 23

                                      Ridi Steibl                                                                      Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau