125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (41 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen

Das vorliegende Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Alle seine Bestimmungen sind der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich zugängig, sodass eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Einer Zustimmung des Bundesrates im Sinne des Art. 50 Abs. 1, 2. Satz, B-VG bedarf es nicht, da keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden.

Die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen zweier oder mehrerer Staaten durch gegenseitige Leistung von Amtshilfe ist ein Mittel, die Erfassung der Waren im grenzüberschreitenden Verkehr und die richtige Erhebung der Zölle und sonstigen Abgaben zu verbessern sowie den auf vielen Gebieten zunehmend festgestellten, eindeutig in organisierter Weise betriebenen Schmuggel entschiedener bekämpfen zu können. Besonders von illegalen Aktivitäten betroffene Warenkreise sind Alkohol, Tabakwaren, Fleisch, Butter und Drogen. In Österreich liegt das Interesse an einem Amtshilfeverkehr in Zollsachen mit Albanien auch in dem Umstand, dass der Wirtschaftsverkehr sowie die österreichischen Investitionen in diesem sich öffnenden Land zunehmen.

Der Regelungsbereich des Abkommens fällt, in so weit nicht auch der vergemeinschaftete Zollbereich abgedeckt wird, in die Zuständigkeit der EG-Mitgliedstaaten. Das Abkommen sieht aber explizit vor, dass die finanziellen Interessen der Europäischen Kommission im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten unberührt bleiben.

Das vorliegende Abkommen erfüllt die gesteckten Ziele und trägt der zunehmenden Internationalisierung der Handelsströme und den damit verbundenen organisierten Zollzuwiderhandlungen Rechnung.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (41 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2007 05 24

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann