Anlage 3

 

Entschließung

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, auf Wunsch bei Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen an blinde BriefwählerInnen Stimmzettel-Schablonen zu übermitteln und die Länder im Erlassweg seinerseits zu ersuchen, diesem Personenkreis bei Nationalratswahlen ebenfalls Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung zu stellen. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände sollen – weiterhin – ein gewisses Kontingent an Schablonen erhalten.

Der Bundesminister für Inneres wird weiters ersucht, Broschüren und sonstiges Infomaterial über Wahlen allgemein sowie über die Briefwahl im Besonderen – auch über e-Government – zur Verfügung zu stellen. Dabei wird auf die Zugänglichkeit zu diesen Informationen, insbesondere auch für blinde, sehbehinderte und lernbehinderte Menschen (Leichter-Lesen-Versionen) geachtet werden.

Der Bundesminister für Inneres wird schließlich ersucht, die Möglichkeit der Stimmabgabe bei den so genannten „fliegenden Wahlkommissionen“ in der Öffentlichkeit verstärkt bekannt zu machen.