145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (17 Hv 78/06f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer

 

Das Landesgericht Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 3. Mai 2007, 17 Hv 78/06f, eingelangt am 9. Mai 2007, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 5Juni 2007 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer nicht zuzustimmen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, 17 Hv 78/06f, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer nicht zugestimmt.

Wien, 2007 06 05

                                     Jakob Auer                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann