146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 40/07h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 11. Mai 2007, 095 Hv 40/07h, eingelangt am 21. Mai 2007, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 5. Juni 2007 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky nicht zuzustimmen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 095 Hv 40/07h, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky nicht zugestimmt.
Wien, 2007 06 05
Jakob Auer Mag. Heribert Donnerbauer
Berichterstatter Obmann