152 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (140 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 geändert wird

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode enthält in seinem 3. Kapitel „Wirtschaft/Standort/Arbeit“ Vorgaben für eine Neuregelung der Ladenöffnung. Diesen Vorgaben wird mit einer Novellierung des Öffnungszeitengesetzes 2003 entsprochen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Regelungen:

1. Allgemeine Offenhaltezeiten an Werktagen:

Die Verkaufsstellen können an Montagen bis Freitagen von 6 Uhr bis 21 Uhr, an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.

2. Wöchentlicher Offenhalterahmen:

Der wöchentliche Offenhalterahmen wird mit 72 Stunden festgesetzt.

3. Berücksichtigung besonderer Einkaufsbedürfnisse:

Bei Vorliegen besonderer Einkaufsbedürfnisse (z.B. Deckung des typischen frühmorgendlichen Einkaufsbedarfes von Pendler/innen; aus Anlass von Einkaufsevents; im Interesse des Tourismus) sollen die Landeshauptmänner durch Verordnung eine Erweiterung der allgemeinen Offenhaltezeiten vornehmen können.

4. Die geltenden Bestimmungen betreffend die Sonn- und Feiertagsruhe werden beibehalten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Konrad Steindl, Alois Gradauer, Franz Riepl, Dr. Ruperta Lichtenecker, Sigisbert Dolinschek, Ing. Mag. Hubert Kuzdas sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dkfm. Dr. Hannes Bauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ferner beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Verkaufsstellen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht einem Markt entsprechen, fallen jedenfalls in den Anwendungsbereich des ÖZG.“

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Kirchgatterer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007-06-20

                             Franz Kirchgatterer                                                    Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann