156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 116/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der notwendigen, noch ausstehenden Strafbestimmungen für die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz
von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen

Die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen ist seit dem 5. Jänner 2007 in Geltung. Da Verordnungen des Rates unmittelbar in Österreich anwendbar sind, wurden Anfang Jänner nahezu alle Bestimmungen des Tiertransportgesetzes-Straße zurückgedrängt und damit nicht mehr anwendbar. Speziell betroffen davon sind die Strafbestimmungen, welche im § 16 Tiertransportgesetz-Straße geregelt sind.

Nun werden endlich, um das Leid und die Schmerzen der Tiere bei Tiertransporten zu mindern, auf Ebene der Europäischen Union und somit für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend anzuwendende Regelungen beschlossen. Österreich steht jedoch weiter im Abseits, denn was nützt die beste Regelung, wenn eine Nichtbeachtung sanktionslos bleibt? Ohne Strafbestimmungen wird die Vollziehung der Verordnung durch die zuständigen Organe und Behörden konterkariert. Als dringendste und vorrangigste Maßnahme ist die Schaffung einer derartigen Strafbestimmung im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG) unbedingt notwendig. Tragisch ist nur, dass diese Problematik für das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend mit ihrer Bundesministerin unerheblich scheint und somit die Schaffung von solchen gesetzlichen Regelungen nicht mit der notwendigen Priorität versehen werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Barbara Rosenkranz die Abgeordneten Franz Eßl, Ursula Haubner, Mag. Brigid Weinzinger , Dietmar Keck, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Maria Rauch-Kallat sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 06 20

                                       Franz Eßl                                                     Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau