162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 87/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung der Koralmbahn

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Dezember 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 15. Dezember 2004 haben die Republik Österreich – vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und den Bundesminister für Finanzen – sowie die Länder Steiermark und Kärnten – jeweils vertreten durch deren Landeshauptleute – den Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnstrecke Graz - Klagenfurt (‚Koralmbahn’) abgeschlossen. Diesem Vertrag sind die ehemaligen Österreichischen Bundesbahnen und die damalige Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG als Rechtsvorgänger der ÖBB-Infrastruktur Bau AG beigetreten.

Grundlage dieses Vertrages ist der ‚gemeinsame Wunsch der Vertragspartner, die Inbetriebnahme der Koralmbahn zum ehest möglichen Zeitpunkt anzustreben und die verkehrswirksame Durchbindung der Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt über den Koralmtunnel bis zum Jahre 2016 sicherzustellen sowie die vertragsgegenständlichen Maßnahmen bis zum Jahr 2018 fertig zu stellen.’ Die Vertragspartner anerkannten sowohl die volkswirtschaftliche als auch die regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Vorhabens. Im Hinblick auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Vorhabens wurde weiter vereinbart, dass die beiden Länder Kärnten und Steiermark jeweils einen pauschalierten Baukostenzuschuss in der Höhe von € 140 Mio., welcher in den Jahren 2008 - 2025 in gleichen Jahresraten fällig wird, leisten.

Anzumerken ist, dass die Koralmbahn Graz-Klagenfurt als wesentlicher Bestandteil des Systems ‚Neue Südbahn’ anzusehen ist. Diesem Umstand wurde unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass von der Republik Österreich – vertreten durch Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Vizekanzler Hubert Gorbach sowie Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser – am 8. März 2005 eine Absichtserklärung für die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnverbindung Gloggnitz - Raum Langenwang (Semmeringbasistunnel neu) unterzeichnet wurde, in welcher ausdrücklich das Bemühen hervorgestrichen wurde, auf der gesamten Strecke Wien - Graz - Klagenfurt zeitgleich einheitlich hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen. Des Weiteren wurde in dieser Absichtserklärung nochmals festgehalten, dass bis längstens 2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und Klagenfurt zur Verfügung stehen soll.

Diese eindeutigen Bekenntnisse des Bundes zum Ausbau der Koralmbahn sind nach wie vor aufrecht und stellen für alle beteiligten Vertragspartner gültige, vertragliche Verpflichtungen dar. “

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten WDipl.-Ing. Hannes Missethon die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wilhelm Haberzettl, Sigisbert Dolinschek, Mag. Helmut Kukacka, Bettina Hradecsni und Dipl.-Ing. Karlheinz Klement sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie  Werner Faymann und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 06 21

                      Dipl.-Ing. Hannes Missethon                                                           Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann