183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 251/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 6. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die boomende Exportentwicklung der letzten Jahre mit dem Rekordvolumen 2006 von EUR 106 Milliarden bewirkte auch eine unerwartet hohe Nachfrage nach den staatlichen Dienstleistungsprodukten Exporthaftungen in Form von Garantien und Wechselbürgschaften.

Da der bestehende Haftungsrahmen von EUR 35 Milliarden bereits weitgehend ausgenützt ist (per Stichtag 24. Mai 2007 rd. EUR 34,1 Milliarden) besteht Handlungsbedarf, um diese für die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft wichtigen Produkte auch weiterhin in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stellen zu können.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Teile des Ausfuhrförderungsgesetzes stehen im Verfassungsrang, weshalb auch die Laufzeitverlängerung nur mit Verfassungsbestimmung erfolgen kann.

§ 3 Abs. 1 AusfFG als Verfügung über Bundesvermögen unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht der Mitwirkung des Bundesrates.

Zu Z 1 (Gesetzestitel):

Aus legistischen Gründen soll für das Gesetz eine Abkürzung vergeben werden. Die gewählte Abkürzung „AusfFG“ ist bereits jetzt gebräuchlich und wird unter anderem von Friedl/H. Loebenstein (AZR, 5. Auflage [2001], 151) empfohlen.

Zu Z 2 (§ 3 Abs. 1):

Die Begründung für die Erhöhung um EUR 10 Milliarden (von bisher EUR 35 Milliarden auf EUR 45 Milliarden) liegt in der angesichts der Exportentwicklung zu erwartenden anhaltend starken Nachfrage.

Der jährliche Netto-Zuwachs an Haftungen betrug in den letzten Jahren zwischen EUR 1-2 Milliarden. Mit hohen Neugeschäftsvolumina wird auch in den nächsten Jahren gerechnet.

Da gleichzeitig der Schwerpunkt des Neugeschäftes in den letzten Jahren bei der Unterstützung der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft im Wege von langfristigen Beteiligungsgarantien und Wechselbürgschaften lag, werden sich in den nächsten Jahren die gegenläufigen und rahmenentlastenden Rückflüsse vermindern.

Hinzu kommt, dass weitere in den letzten Jahren den Haftungsrahmen entlastende Faktoren wie vorzeitige Tilgungen von Umschuldungen zunehmend wegfallen. Das gesamte unter Bundeshaftung stehende Umschuldungsvolumen hat sich von rd. EUR 7 Milliarden (Ende 2003) auf nunmehr rd. EUR 2,4 Milliarden reduziert.

Zu Z 3 (§ 10 Abs. 3):

Wie in der Vergangenheit ist eine, aus Gründen der für die Exportwirtschaft und die Abwicklung des Verfahrens nötige Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit, übliche Geltungsdauer des Gesetzes von fünf Jahren bis Ende 2012 vorgesehen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Petra Bayr und Ing. Hermann Schultes sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 06 27

                          Mag. Andreas Schieder                                               Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann