187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 228/A der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 5. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Pflege-Übergangsgesetz wurden als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, bis 30. Juni 2007 außer Kraft gesetzt.

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist vorgesehen, dass jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige eine bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten können soll. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim.

Der Vorhabensbericht der Bundesregierung zur „Pflege und Betreuung daheim" vom 14. Februar 2007 sieht eine gesetzliche Neuregelung für die 24-Stunden-Betreuung daheim bis längstens 1. Juli 2007 vor. Dabei geht es insbesondere um jene bis zu 20.000 betroffenen Familien bzw. Pflege- oder Betreuungsfälle und rund 40.000 Pflege- und Betreuungskräfte, die laut Hilfsorganisationen bisher illegal in Österreich tätig waren. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause soll dabei den Regeln folgen, die derzeit für die Förderung der Pflege und Betreuung bei stationärer Aufnahme gelten.

Da die Fragen der Förderung und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung daheim im Sinne der Betroffenen bisher gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten und das derzeit in Überlegung stehende Förderungsmodell keinen ausreichenden Anreiz für Familien bietet, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Betreuung zu wechseln, soll die Geltungsdauer des Pflege-Übergangsgesetzes um ein halbes Jahr verlängert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Werner Amon, MBA. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Ing. Norbert Hofer, Ursula Haubner, Karl Öllinger, Barbara Riener, Theresia Haidlmayr, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 06 28

                            Werner Amon, MBA                                                             Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau