190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 112/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Im Regierungsprogramm für die XXIII Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 123 unter anderem ‚Die Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft’ festgeschrieben.

Um die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft evaluieren und weiterentwickeln zu können, erscheint es sinnvoll, analog zum jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft, auch einen jährlichen Bericht der Behindertenanwaltschaft dem National- und Bundesrat vorzulegen.

 

Der Bericht muss zumindest folgende Bereiche enthalten:

-       Dem Berichtsteil über die Ressorts muss ein Grundrechtsteil beigefügt werden, der einen Wahrnehmungsbericht der Behindertenanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält.

-       Die legistischen Anregungen der Behindertenanwaltschaft sind im Bericht aufzulisten“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Theresia Haidlmayr und Ursula Haubner.

 

Im Zuge der Debatte hat die Abgeordnete Theresia Haidlmayr einen Abänderungsantrag eingebracht, wodurch die im Antrag 112/A(E) vorgesehene Befristung zur Vorlage einer Gesetzesvorlage durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz statt mit 31. März 2007 mit 30. September 2007 festgelegt werden soll.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ing. Norbert Hofer und Ursula Haubner die abgeänderte Fassung eines Entschließungsantrags eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Tätigkeit des Behindertenanwaltes wird derzeit in einem Bericht an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz dargestellt. Um diese wichtige Arbeit aber auch dem Parlament und damit auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soll in Zukunft der Bericht über die Lage der behinderten Menschen mit einem Teil über die Tätigkeit des Behindertenanwaltes ergänzt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde die oben erwähnte, den ursprünglichen Entschließungsantrag ersetzende neue Fassung eines Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 06 28

                       Dr. Franz-Joseph Huainigg                                                       Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau