191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (141 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

 

Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht folgende Änderungen vor:

-       Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei Bestehen eines besonderen Arbeitsbedarfs auf 24 statt bisher zwölf Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge.

-       Zwölf-Stunden-Schichten durch Kollektivvertrag bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit.

-       Generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben.

-       Generelle Ermächtigung an die Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitregelungen, wenn auf Arbeitgeberseite keine kollektivvertragsfähige Interessenvertretung besteht, und generelle Weitergabemöglichkeit von Kollektivvertragsermächtigungen an die Betriebsvereinbarung.

-       Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten.

-       Schaffung eines Zuschlags für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit.

-       Vereinfachung der Regelung über Abbau von Zeitguthaben.

-       Maßnahmen gegen Verletzungen des Arbeitszeitrechts.

-       Flexibilisierung der Lage der Wochenendruhe im Schichtbetrieb.

-       Anpassung des Landarbeitsgesetzes an die Neuregelungen unter Berücksichtigung der

         Besonderheiten dieses Wirtschaftsbereiches.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete August Wöginger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Birgit Schatz, Walter Schopf, Ursula Haubner, Karl Öllinger, Werner Amon, MBA, Ing. Norbert Hofer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (141 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 06 28

                               August Wöginger                                                               Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau