196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 55/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, betreffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich werden die Agrarförderungen im Wege der hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Verwaltung gewährt. Die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (Marktordnungsgesetz)  wird in der Hoheitsverwaltung, die 2. Säule (ländliche Entwicklung) und sonstigen Maßnahmen werden in der Privatwirtschaftsverwaltung abgewickelt. Daraus ergeben sich bedeutende Unterschiede in Fragen der Normsetzung, des Rechtsschutzes und der Zuständigkeiten beim Vollzug. Wichtiges Indiz für die privatwirtschaftliche Natur des Verwaltungshandelns ist für gewöhnlich der Mangel gesetzlicher Determinierung. Besteht im Bereich der hoheitlichen Förderungen mit dem Marktorganisationsgesetz (MOG) zumindest formal eine gesetzliche Basis, so fehlt bei den privatwirtschaftlichen Maßnahmen eine gesetzliche Determinierung. Das BMLFUW erlässt in der Hoheitsverwaltung Verordnungen und in der Privatwirtschaftsverwaltung Sonderrichtlinien. Ein subjektives Recht (Rechtsanspruch) auf Gewährung einer Förderung entsteht aus der Erlassung einer Sonderrichtlinie nicht – im Gegensatz zu den Marktordnungsmaßnahmen, wo ein Anspruch unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ableitbar ist.

Die Abwicklung der Beihilferegelung der ländlichen Entwicklung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Das bedeutet bei Streitigkeiten aus dem Vertrag, der zwischen dem Förderungswerber und der Republik Österreich (BMLFUW) abgeschlossen wird, den Gang zum Zivilgericht. Ein Instanzenzug an das BMLFUW besteht im Gegensatz zur Hoheitsverwaltung nicht. Die Informationen der Abwicklungsstelle (AMA) sind keine Bescheide, gegen die eine Berufung zulässig wäre, sondern bloße Mitteilungen.

Das neue österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 – 2013, das jährlich mit rund einer Milliarde € dotiert sein wird und einen wesentlichen Beitrag zur Beschäftigung, Verbesserung der Umwelt und wirtschaftlichen Diversifizierung in den Regionen leisten soll, soll wieder in Form einer Sonderrichtlinie umgesetzt werden. Neben den oben angeführten Nachteilen für die Förderungswerber bedeutet das, dass dieses umfangreiche, hoch dotierte Maßnahmenpaket nicht durch ein Gesetz im Parlament beschlossen wird, sondern mit der Kommission verhandelt und dann in Form einer Sonderrichtlinie umgesetzt wird.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. März 2007, am 30. Mai 2007 und am 3. Juli 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 22. März 2007 beteiligten sich im Anschluss an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Nikolaus Prinz und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll. An der Debatte am 30. Mai 2007 beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Kurt Gaßner und Franz Eßl. In der Debatte am 3. Juli 2007 ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter/in für das Plenum wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 07 03

                                  Norbert Sieber                                                                   Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann