207 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (137 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden

A. Hauptgesichtspunkte der Regierungsvorlage

Durch das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006) wird die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen neu geregelt. Weitere Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die umfassende Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer in allen pädagogischen Berufsfeldern mit der Möglichkeit zur Erlangung von Zusatzqualifikationen und die berufsbezogene und anwendungsorientierte Forschung an den Pädagogischen Hochschulen.

In Folge der Gründung der Pädagogischen Hochschulen mit 1. Oktober 2007 und der damit verbundenen Auflösung der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien des Bundes, der Pädagogischen Institute des Bundes und der Agrarpädagogischen Akademie wurden zahlreiche Anpassungen im Dienst- und Besoldungsrecht notwendig. Diese Änderungen wurden größtenteils bereits im Rahmen der 2. Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 165/2005, vorgenommen; die noch offenen Änderungen werden im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2007 durchgeführt.

Darüber hinaus sind in weiteren Rechtsnormen begriffliche Anpassungen erforderlich, die Gegenstand des vorliegenden Entwurfes sind. Im Konnex mit den In-Kraft-Tretens-Bestimmungen zum Hochschulgesetz 2005 sollen alle gegenständlichen Änderungen mit 1. Oktober 2007 wirksam werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Der vorliegende Entwurf zieht keine finanziellen Auswirkungen nach sich, da die Änderungen des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lehrbeauftragtengesetz) begriffliche Anpassungen darstellen. Auch die Einbeziehung der Abgeltung der Tätigkeit von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachenassistenz) in den Geltungsbereich des Lehrbeauftragtengesetzes ist mit keinen Mehrkosten verbunden. Das Ausbleiben von finanziellen Auswirkungen betrifft auch die Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum. Die dort geschaffene gesetzliche Grundlage für die Studienkommissionen an den Pädagogischen Hochschulen zur Erlassung von Curricula für die Lehrgänge zur Einführung in die praktische Unterrichtstätigkeit und zur theoretischen und praktischen Begleitung der Unterrichtspraxis belässt Aufbau und Umfang der Lehrgänge gleich.

C. Kompetenzgrundlage

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aus Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG („Arbeitsrecht“) und des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum aus Art. 14 Abs. 1 B-VG.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. September 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Elmar Mayer, die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dieter Brosz, Ursula Haubner, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Martin Graf und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Elmar Mayer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (137 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 09 18

                                    Elmar Mayer                                                                  Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann