222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 7/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird (IG-L-Novelle 2006)

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30.Oktober 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sind ernst zu nehmen: Wenn es der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen erfordert, müssen Beschränkungen des Verkehrs angeordnet werden können. In Sanierungsgebieten mit Grenzwertüberschreitungen dürfen keine neuen Betriebsanlagen zugelassen werden, solange nicht Reduktionsmaßnahmen gegriffen haben.

Der Novellenentwurf beseitigt zwei wesentliche Verschlechterungen, die mit den Stimmen von ÖVP und BZÖ mit der letzten Novellierung vorgenommen wurden:

- Das Vetorecht des Verkehrsministers/der Verkehrsministerin gegen verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Autobahnen und Schnellstraßen der Landeshauptleute.

- Die Zulassung neuer Betriebsanlagen in Gebieten mit gesundheitsgefährdender Luftschadstoffbelastung (in Reaktion auf das Spielberg-Judikat des Umweltsenats).

Diese Verschlechterungen waren auch Grund für den Einspruch des Bundesrats (mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP), siehe dazu 7466 der Beilagen zu den Stengraphischen Protokollen des Bundesrates.

Es entfallen also in § 14 Abs 1 die Sätze: ,Wenn derartige Beschränkungen Autobahnen oder Schnellstraßen betreffen, ist dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Beschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen können für bis zu drei Monate angeordnet werden. Darüber hinaus ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie herzustellen.’

In § 20 (Genehmigung von Anlagen) wird die alte Rechtslage (unter Berücksichtigung der Judikatur) wiederhergestellt.

Weitere Anpassungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft an die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes sowie die entsprechende Novellierung der mit § 20 IG-L korrespondierenden Bestimmungen in der Gewerbeordnung, dem Mineralrohstoffgesetz und dem Abfallwirtschaftsgesetz werden im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen durch Erweiterung des Gesetzesentwurfs vorzunehmen sein.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 20. September 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Franz Hörl, Petra Bayr und Dr. Ruperta Lichtenecker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Petra Bayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 20 09 2007

                                     Petra Bayr                                                         Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau