234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (III-7 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Bericht legt der Rechnungshof in erster Linie den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes vor.

Dies deshalb, da ein Bericht nach § 8 Abs. 3 leg. cit. auf Grund der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in drei Angelegenheiten im November 2003 und dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs vom Jänner 2004, derzeit nicht vorgelegt werden kann.

Der gegenständliche Bericht berichtet somit über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen für die Jahre 2004 und 2005 auf Basis der Erhebungen der Bundesanstalt Statistik Austria.

Dieser Bericht beruht in erster Linie auf Administrativdaten, insbesondere Steuer- und Sozialversicherungsdaten.

Darüber hinaus wurden die Daten des Mikrozensus in den Bericht einbezogen.

Erstmals werden im Bericht, einer Anregung zum Vorgängerbericht in der öffentlichen und parlamentarischen Debatte folgend, auch Einkommensergebnisse in Verbindung mit Informationen zur Arbeitszeit präsentiert.

Der Bericht, der ein umfassendes Bild über die Einkommen der österreichischen Bevölkerung aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen sowie entsprechend dem Gesetzesauftrag getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen bietet, gibt in einem etwa 80-seitigen Teil einen Überblick über die Hauptergebnisse der Datenauswertung.

Die Übersichtstabellen stellen auf rd. 120 Seiten die Einkommen der unselbständig und selbständig Erwerbstätigen, Daten aus der Land- und Forstwirtschaft sowie die Einkommen der Pensionisten dar.

Der Statistische Annex enthält im wesentlichen weitere Verteilungsmaße und differenziertere Gliederungen; der technische Annex des Berichtes erläutert die methodische Vorgangsweise im Detail.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 30. Jänner 2007 sowie in einer weiteren Sitzung am 10.Oktober 2007 unter Beiziehung einer Auskunftsperson im Sinne des § 40 aus dem Bereich der Statistik Austria behandelt.

 

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Mag. Christine Lapp, Edeltraud Lentsch, Mag. Gerald Hauser, Konrad Steindl, Gerhard Reheis, Alois Gradauer, Dr. Günther Kräuter, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Ruth Becher, Christian Faul, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser .

Einstimmig wurde am 10. Oktober 2007 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 (III-7 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2007 10 10

                                  Hermann Krist                                                                   Hermann Gahr

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter