246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (201 der Beilagen): Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Das Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Das am 29. Jänner 1970 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen hat sich als änderungsbedürftig erwiesen. Von israelischer Seite wurde der Wunsch geäußert, eine Begünstigung für Künstler und Sportler zu schaffen, deren Tätigkeit im anderen Staat öffentlich oder von einer nicht gewinnorientierten Einrichtung gefördert wird. Da eine solche Begünstigung auch im Interesse österreichischer Kulturveranstalter liegt, soll das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften durch Einfügung eines zweiten Absatzes in Art. 17 des Abkommens in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt werden.

Im Herbst 2006 wurde schriftlich über die Änderung des Abkommens verhandelt. Die Verhandlungen konnten mit der Erstellung des vorliegenden Entwurfes abgeschlossen werden. Auf israelischen Wunsch erfolgt die Änderung des Abkommens durch Notenwechsel.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (201 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2007 10 11

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann