251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes hat gezeigt, dass grundsätzlich eine große Zufriedenheit der Eltern mit der Familienleistung besteht. Durch die gegenüber der alten Karenzgeldregelung deutliche Anhebung der Zuverdienstgrenze kam es zur Erhöhung der Wahlfreiheit und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig wurde diese Wahlfreiheit durch die Höhe der Zuverdienstgrenze zum Teil wieder beschränkt. Weiters schafft die Berechnungsmethode bei manchen Eltern Barrieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders Vätern ist die Inanspruchnahme häufig nicht möglich. Als Ergebnis der Evaluierung soll nun die Zuverdienstgrenze abgeschafft werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Annahme besteht darin, dass sowohl in jenen Fällen, in denen Kinderbetreuungsgeld kürzer als bis zum Maximalausmaß bezogen wurde als auch in jenen Fällen, in denen bisher überhaupt kein Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt wurde, in Hinkunft der höchstmögliche Rahmen ausgeschöpft wird. Dabei wird von der Geburtenstatistik 2005 ausgegangen, wonach es in Österreich 77.252 Geburten gab. Etwa in 78 % aller Fälle besteht Anspruch auf Wochengeld, sodass im ersten Bezugsjahr nur etwa 10 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Im dritten Bezugsjahr beziehen die AlleinerzieherInnen (laut KBG- Statistik etwa 10%) 6 Monate die Leistung, alle anderen BezieherInnen 12 Monate. Weiters sind die KV-Beiträge in Höhe von 6,9 % für das Jahr 2008 bzw. 6,8 % in den Folgejahren zu berücksichtigen.

Dies bedeutet Kosten pro Jahr in Höhe von EUR 356 Mio. für das erste Bezugsjahr, EUR 409 Mio. für das 2. Bezugsjahr und 389 Mio. für das dritte Bezugsjahr. Nach Hinzurechnung der Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich EUR 1.138 Mio. für das Jahr 2008 bzw. EUR 1.127 Mio. ab 2009, somit jährliche Mehrkosten gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage in Höhe von rund EUR 273 Mio. jährlich.

Der geschätzte Implementierungsaufwand für die technische Umsetzung der Novelle beträgt EUR 40.000.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 22. Mai 2007 und am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Ursula Haubner die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Dr. Peter Fichtenbauer, Nikolaus Prinz, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Karl Öllinger, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Bettina Stadlbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 10 11

                              Bettina Stadlbauer                                                                    Ridi Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau