252 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 188/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenzbetrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz

Die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„§ 2 Abs. 1 Z 3 iVm. § 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) BGBl. I Nr. 103/2001 in der derzeit geltenden Fassung normiert einen Grenzbetrag (Zuverdienstgrenze) zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von jährlich 14.600,- Euro. In der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen rund um diesen Grenzbetrag gegeben. Mit der Kinderbetreuungsgeldgesetz Härtefälle Verordnung wurde der mögliche Zuverdienst für Härtefälle um 15% erhöht.

Durch die Abschaffung des Grenzbetrages (Zuverdienstgrenze) wird sowohl der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes für Mütter und Väter erleichtert als auch der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes verringert. Eine Kinderbetreuungsgeldgesetz Härtefälle Verordnung würde nicht mehr benötigt werden.

Durch den Wegfall der Zuverdienstgrenze wäre die Wahlfreiheit der Eltern bezüglich außerhäuslicher oder familiärer Betreuung ihrer Kinder ganz gewährleistet.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. Mai 2007 und am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordnete Barbara Rosenkranz, die Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Dr. Peter Fichtenbauer, Nikolaus Prinz, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Karl Öllinger, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 10 11

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Ridi Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau