255 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Mai 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

Die Gleichstellung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Aus diesen Gründen ist es Aufgabe der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Damit würde auch eine Entschärfung der demografischen Entwicklung erreicht und gleichzeitig eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ermöglicht werden. Um diese Ziel zu erreichen, sind folgende zwei Modelle geeignet: Entlastung der Familie von den Kinderbetreuungskosten je nach Familiensituation durch steuerliche Absetzbarkeit der tatsächlich entstehenden Betreuungskosten oder durch einen Betreuungsscheck für alle Eltern, die sich mit Hilfe des Schecks die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Betreuungsleistung am freien Markt einkaufen können und die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. Durch diese familien- und frauenfreundlichen Maßnahmen könnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Österreich optimiert und die Lebensqualität für Frauen, Männer und Kinder gesteigert werden.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordnete Ursula Haubner, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Barbara Rosenkranz, Nikolaus Prinz, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Karl Öllinger, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.


 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 10 11

                        Gabriele Heinisch-Hosek                                                              Ridi Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau