Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil:

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2007 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2007.

Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.

Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei der überwiegende Teil durch Auflösung von Rücklagen, der restliche Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen Bedeckung finden kann.

Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2007 zusammengefasst.

 

 

Millionen Euro

Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund .........................................................

4,9

kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund .......................................................

0,7

durch Mehreinnahmen in Höhe von ...................................................................................

0,8

und in einer Rücklagenauflösung von rund ........................................................................

3,4

bedeckt werden.

Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.

Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 4,2 Millionen Euro.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

II. Besonderer Teil:

Zu § 1:

VA-Ansatz 1/10005 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Bezugsvorschüsse“

Durch vermehrte Ansuchen auf Auszahlung von Bezugsvorschüssen kommt es zu Mehrausgaben von 0,093 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/11776 „Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen; Förderungen“

Mit 0,279 Millionen Euro sollen Opferschutzeinrichtungen und Männerberatungsstellen gefördert werden.

VA-Ansatz 1/12006 „Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur; Zentralleitung; Förderungen“

Zusätzliche Mittel in Höhe von 0,800 Millionen Euro werden zur Förderung von Fortbildungs- und Begegnungszentren bereitgestellt, die die Sprach-, Berufs- und Integrationsförderung zum Ziel haben.

VA-Ansatz 1/15006 „Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz; Zentralleitung; Förderungen“

Auf Grund der Verlängerung des Freiwilligen Sozialjahres um ein weiters Jahr sind zusätzliche Mittel in Höhe von 0,320 Millionen Euro erforderlich.

VA-Ansatz 1/63253 „Kulturbauten- und Liegenschaftsverwaltung; Liegenschaftsankäufe (inkl. Flughäfen)“

0,540 Millionen Euro werden für den Ankauf einer Liegenschaft neben der KZ-Gedenkstätte Gusen bereitgestellt, um zu verhindern, dass deren Gesamteindruck durch Errichtung einer Wohnhausanlage wesentlich beeinträchtigt wird.

VA-Ansatz 1/63668 „Arbeitsmarktpolitik (II); Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung gem. AMFG; Aufwendungen“

Zur Abrechnung von Prüfungstätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice GmbH werden zusätzliche Mittel in Höhe von 0,300 Millionen Euro benötigt.

VA-Ansatz 1/65266 „Förderungen an Privatbahnen“

Zusätzliche Förderungen an Privatbahnen erfordern einen Mehrbedarf in Höhe von 1,700 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/65508 Bundesanstalt für Verkehr; Aufwendungen

Auf Grund des vermehrten Einsatzes von mobilen LKW-Prüfzügen kommt es zu Mehrausgaben in Höhe von 0,900 Millionen Euro.

Zu § 2:

VA-Ansatz 1/10008 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen“

Durch Einsparungen beim Mietaufwand kommt es zu Minderausgaben in der Höhe von 0,093 Millionen Euro, die zum VA-Ansatz 1/10005 umgeschichtet werden.

VA-Ansatz 1/11037 „Zivildienst; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“

Auf Grund der geringeren Anzahl an Zivildienern entsteht ein Minderbedarf in Höhe von 0,079 Millionen Euro.

VA-Ansatz 1/11048 „KZ-Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial); Aufwendungen“

Als Beitrag zum Ankauf einer Liegenschaft in unmittelbarer Nähe der KZ-Gedenkstätte Gusen werden 0,020 Millionen Euro zum VA-Ansatz 1/63253 umgeschichtet.

VA-Ansatz 1/11508 „Flüchtlingsbetreuung und Integration; Aufwendungen“

Minderausgaben in Höhe von 0,200 Millionen Euro entstehen auf Grund rückläufiger Asylwerberzahlen.

VA-Ansatz 1/15767 „Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung; Versorgungsgebühren“

Geringere Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung haben Minderausgaben in Höhe von 0,320 Millionen Euro zur Folge.

Ansatz 2/51044 „Erträge aus dem Effekten- und Geldverkehr“

Höhere Einnahmen ergeben sich aus dem Effekten- und Geldverkehr, welche hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe von 0,800 Millionen Euro zur Bedeckung der Mehrausgaben gemäß § 1 herangezogen werden.

Ansatz 2/51297 „Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen“

Für den Fall, dass die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen.

Diese Voraussetzung trifft auf folgende Rücklagen und Konten zu, wobei es sich bei den Beträgen in den Klammern jeweils um Millionen Euro handelt:

2985 Ugl 113 (0,520), 2985 Ugl 632 (1,700), 2985 Ugl 685 (0,900), 2989 Ugl 159 (0,300).