278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (79 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird
Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der Auflösung des mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 181/1966 eingerichteten Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck („Innsbrucker Universitätsfonds“) durch Aufhebung des genannten Bundesgesetzes und entspricht damit der Bestimmung des § 37 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, wonach Fonds aufzulösen sind, wenn ein Fondsvermögen nicht mehr vorhanden ist.
Das Kuratorium des „Innsbrucker Universitätsfonds“ hat, nachdem aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck mit Landesgesetz vom 6. November 2002, LGBl. Nr. 8, ein Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses in Tirol errichtet worden ist, in seiner Sitzung am 23. Mai 2005 die Auflösung des „Innsbrucker Universitätsfonds“ und gleichzeitig die zweckgewidmete Überweisung des verbleibenden Fondsvermögens an die Universität Innsbruck beschlossen; diese Überweisung ist mit 1. Juni 2005 vollzogen und das Konto des Fonds gelöscht worden.
Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (79 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 10 30
Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstatter Obmann