284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG), BGBl. I Nr. 179/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 17 Abs. 1 wird das Datum „31.12.2007“ durch das Datum „31.12.2008“ ersetzt.
2. In § 18 erhält der bestehende Text die Absatzbezeichung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die §§ 17 Abs. 1 und 19 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2007 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“
3. In § 19 Abs. 2 wird das Datum „31.12.2007“ durch das Datum „31.12.2008“ ersetzt.