310 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Österreichischen Baukulturreport 2006 vorgelegt von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
(III-56 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit haben dem Nationalrat am 18. April 2007 den Österreichischen Baukulturreport 2006 (III-56 der Beilagen) vorgelegt. Dieser Bericht wurde aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 2. März 2005 „Maßnahmen zur Förderung einer engagierten Architekturpolitik und Baukultur“ 91/E (XXII. GP) vom Staatssekretariat für Kunst und Medien im Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegeben. Die Erstellung des Berichts erfolgte durch die ARGE Baukulturreport, deren Mitglieder die „Plattform für Architekturpolitik und Baukultur“ und die T. C. Bauträgergesellschaft m. b. H., beide mit Sitz in Wien, sind.

Mit dem Baukulturreport 2006 soll erstmals eine breite und umfassende Darstellung baukultureller Rahmenbedingungen in Österreich unternommen werden. Die Autorinnen und Autoren beschreiben den status quo und versuchen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge in Sachen Baukultur aufzuzeigen. Baukultur wird als Querschnittsmaterie vermittelt und folglich werden notwendige Aktivitäten auf verschiedensten Gebieten und politischen Ebenen aufgezeigt und angeregt. Entsprechend der Entschließung des Nationalrates 91/E (XXII. GP) werden im Baukulturreport 2006 Perspektiven formuliert und konkrete Empfehlungen und Maßnahmen vorgeschlagen. Diese richten sich an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf Bundes- und Landesebene sowie in den Gemeinden, ebenso wie an Ausbildungsinstitutionen und Berufsvertretungen.

Der Begriff „Baukultur“ wird in diesem Bericht als „das klare Bekenntnis einer Gesellschaft zur Qualität der gebauten bzw. gestalteten Umwelt“ verstanden. Als wesentlich dafür wird die „Qualität der Bauprozesse“ angesehen, wobei das Verständnis dieser die Projektvorbereitung, die Definition der Rahmenbedingungen und Zielsetzungen sowie der Projektentwicklung, die Wettbewerbs-, Vergabe- und Planungskultur, die Umsetzung, Vermittlung und Nutzung der Projekte sowie Fragen der Entsorgung umfasst. Baukultur wird so als ein umfassendes Konzept und als permanenter Prozess gesehen, die laufend aktiv weiterentwickelt werden, und die sich in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft für ihre Umwelt und deren Pflege manifestieren.

Der Baukulturreport 2006 wurde in 6 Heften übermittelt. In Heft 1 „Baukultur: Empfehlungen“ werden zunächst die Genese des Baukulturreports erläutert, notwendige Begriffsklärungen vorgenommen sowie alle Beiträge des Baukulturreports in Abstracts dargestellt. Daran schließen sich die Empfehlungen des Baukulturreports und die Stellungnahmen von Bundesarbeitskammer, Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer an. Die Beiträge in Heft 2 „Baukultur: Verantwortung“ befassen sich mit der – breit verstandenen – „Verankerung des Prinzips Baukultur und BauherrInnenverantwortung“. In der Folge werden Fragen der Verantwortung öffentlicher und privater Auftraggeber behandelt und insbesondere die Vorbildfunktion von Bund, Ländern und Gemeinden thematisiert. Schwerpunktmäßig wird unter anderem auf barrierefreies Planen und Bauen, Ethik im Vergabewesen, Gender Mainstreaming und das Verhältnis von Wohnbauförderung und Baukulturförderung eingegangen. Ebenso wird eine Darstellung bzw. Erhebung der baukulturrelevanten Kompetenzen und Dienststellen in Österreich präsentiert. Im Kontext des Themas „Verantwortung“ wird abschließend die Frage behandelt, wie die Beratung und Entscheidungsfindung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister passiert. Heft 3 „Baukultur: Öffentlichkeit“ befasst sich mit Architekturpolitik und Architekturvermittlung als deren zentrales Element in Österreich. Die Beiträge in Heft 4 „Baukultur: Nachhaltigkeit“ gehen auf Fragen einer nachhaltigen Baukultur ein und behandeln diese im Kontext von Ökologie, sozialen und ökonomischen Aspekten. Als Grundvoraussetzung einer nachhaltigen Baukultur wird eine bessere und effizientere Raumordnung gesehen, auf die in weiteren Beiträgen Bezug genommen wird. Heft 5 „Baukultur: Wirtschaft“ befasst sich mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung der österreichischen Bauwirtschaft. Neben der statistischen Dokumentation geht dieser Teil auf Architektur als Element der Kreativwirtschaft und die Bedeutung von Architektur als Dienstleistungsexport ein. Ebenso werden das Verhältnis von Baukultur und Tourismus sowie Baukultur als Imageträger behandelt. Schließlich werden neue Konzepte für bautechnische Vorschriften und steuerliche Verbesserungen präsentiert. Heft 6 „Baukultur: Produktion“ geht schließlich auf die Rahmenbedingungen für die Produktion von Baukultur ein. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Vergabewesens und der Qualitätssicherung, die sich insbesondere auf Probleme der Erwerbstätigkeit in der Architektur, das Berufsbild und den Berufszugang beziehen. Dieser Teil wird durch ein Kapitel zu Bildung und Ausbildung an Universitäten, Fachhochschulen und in der Lehre abgerundet.

Entsprechend der Entschließung des Nationalrates 91/E (XXII. GP) formuliert der Baukulturreport 2006 eine Sammlung von Empfehlungen. Diese beziehen sich auf die Verbesserung der rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen von Architektur und Bauen in Österreich, die Verankerung des Prinzips „Baukultur“ auf allen politischen Ebenen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Baukultur-Produktion, Maßnahmen zur Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit, Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur und Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbskultur durch den Bund und andere Auftraggeber der öffentlichen Hand sowie für private Anbieter öffentlich genutzter Bauten.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 6. November 2007 in Verhandlung genommen.

 

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Ruth Becher die Abgeordneten Christoph Kainz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Andreas Schieder, Dr. Peter Sonnberger, Veit Schalle, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Mag. Christine Lapp, Franz Morak, Gerhard Steier, Dr. Peter Wittmann und Franz Hörl sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christine Muttonen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Ruth Becher gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Österreichischen Baukulturreport 2006 vorgelegt von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-56 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2007 11 06

                               Mag. Ruth Becher                                                       Mag. Christine Muttonen

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau