311 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (202 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikgesetz 2000) geändert wird.

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich ist gemäß § 44 Bundesstatistikgesetz 2000 ein Statistikrat eingerichtet, dessen Hauptaufgabe die Überwachung der Einhaltung der in diesem Gesetz und in europäischen Normen festgelegten Grundsätze für die Erstellung von Statistiken ist. In den letzten Jahren hat die Gesundheitsstatistik immer mehr an Bedeutung gewonnen. Derzeit ist das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend im Statistikrat jedoch nicht vertreten. Durch die vorgesehene Regelung soll nun der Statistikrat um ein Mitglied erweitert, das vom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend nominiert wird.

Durch die vorliegende Gesetzesnovelle tritt im Bereich der Budgets des Bundes, der Länder und Gemeinden keine finanzielle Mehrbelastung ein. Auf Seiten der Bundesanstalt Statistik Österreich treten insoweit Mehrkosten ein, als für ein zusätzliches Mitglied im Statistikrat ein Sitzungsgeld (§ 44 Abs. 8 Bundesstatistikgesetz 2000) in der Höhe von 72,-- Euro pro Sitzung zu leisten ist.

Die vorgesehenen Änderungen in § 73 Bundesstatistikgesetz 2000 dienen der redaktionellen und legistischen Bereinigung. Die Befristung der Funktionsperiode des erstmals gemäß § 44 Abs. 2 Z 2 in der vorgeschlagenen Fassung von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend in den Statistikrat zu entsendende Mitglied ist angezeigt, um für alle Mitglieder die Funktionsperiode zu vereinheitlichen. Dies entspricht auch dem Gedanken von § 44 Abs. 3, vorletzter Satz.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (202 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 06

                                 Hannes Fazekas                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann