315 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (227 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ geändert wird

Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 sieht eine Verschiebung der im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ betroffenen Agenden vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (vormals Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) zum neuen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (vormals Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) vor.

Die entsprechenden Bestimmungen im Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ sind daher zu adaptieren. Die bisherige Aufsichtsratposition, die im Wege des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen dem Bereich Frauenangelegenheiten zugeordnet war, soll auch weiterhin in diesem Bereich, nunmehr dem Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes zugeordnet, angesiedelt sein. Eine Aufsichtsratsposition erhält das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 06. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler die Abgeordneten Sabine Mandak, Nikolaus Prinz, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Karl Öllinger, Mag. Andrea Kuntzl, Sigisbert Dolinschek, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Rosemarie Schönpass, Gabriele Binder-Maier, Franz Riepl sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

 

Ein von den Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (227 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 06

                    Dr. Andrea Eder-Gitschthaler                                                          Ridi Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau