316 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (228 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Zur verstärkten Förderung von Mehrkindfamilien ist geplant, bei der Familienbeihilfe die Geschwisterstaffelung auszubauen und zu erhöhen sowie die Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag anzuheben.

In Bezug auf Studierende sieht der Entwurf vor, dass der Betrag betreffend deren Zuverdienstmöglichkeit angehoben wird; der Leistungsnachweis wird an studienrechtliche Gegebenheiten angepasst.

Arbeitsuchende Jugendliche, für die die Familienbeihilfe bezogen wird, sollen die Möglichkeit erhalten, geringfügige Einkünfte zu erzielen.

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 06. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Christian Füller die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Marianne Hagenhofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Sabine Mandak, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement MAS, Sigisbert Dolinschek, Mag. Andrea Kuntzl, Anna Höllerer, Barbara Rosenkranz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

Ein von den Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 4a fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Ein von den Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 2a fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Ein von den Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffer 4 fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils mit Stimmenmehrheit, teils einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordnete Christian Füller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (228 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 06

                                Christian Füller                                                                      Ridi Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau