Entschließung

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 30. September 2008 einen Bericht über die Anwendung der bestehenden Kronzeugenregelungen im Wettbewerbsgesetz (§ 11 Wettbewerbsgesetz) und im allgemeinen Strafrecht (§ 41a StGB) zu erstatten. Neben Kennziffern über die Häufigkeit der Anwendung dieser Bestimmungen soll insbesondere auch berichtet werden, ob durch Angaben von Kronzeugen tatsächlich Ermittlungserfolge erzielt werden konnten, die auf andere Weise nicht oder doch kaum realisierbar gewesen wären. Schließlich soll in diesem Bericht auch auf den Opfer- und Wiedergutmachungsaspekt eingegangen, mithin der Frage nachgegangen werden, auf welche Weise Opfer Entschädigungen und ideelle Wiedergutmachung erlangen können, wenn das Verfahren gegen den Kronzeugen eingestellt wird.