332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (301 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG), das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (SMG-Novelle 2007)

Anlass für die in der Regierungsvorlage 301 der Beilagen vorgeschlagenen, in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) fallenden Änderungen des Suchtmittelgesetzes (SMG) ist die Notwendigkeit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25.10.2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels, ABl. 2004 L 335, 8 (im Folgenden: RB Drogenhandel).

Durch den RB Drogenhandel werden Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen im Bereich des illegalen Handels mit Drogen und Grundstoffen (Drogenausgangsstoffen) festgelegt, die einen gemeinsamen Ansatz auf der Ebene der Europäischen Union bei der Bekämpfung des illegalen Handels ermöglichen. Dabei konzentrieren sich die Maßnahmen der Europäischen Union auf die schwersten Arten von Drogendelikten. Der persönliche Konsum von Drogen wird bewusst ausgeklammert. Der RB ist in österreichisches Recht umzusetzen.

Darüber hinaus sollen durch den Entwurf auch vom RB unabhängige Änderungen bzw. Anpassungen vorgenommen werden, um die Anwendbarkeit der Bestimmungen des SMG insgesamt zu verbessern und zu vereinfachen.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in der Sitzung am 22. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Bettina Stadlbauer die Abgeordneten Anna Franz, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gisela Wurm, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Barbara Riener, Mag. Gernot Darmann, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Johann Maier, Sonja Ablinger und Mag. Karin Hakl sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Mag. Heribert Donnerbauer einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Mag. Heribert Donnerbauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Bettina Stadlbauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 22

                              Bettina Stadlbauer                                                    Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann