Entschließung

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat nach Befassung jener österreichischen Universitäten, die ein rechtswissenschaftliches Studium anbieten, bis zum 30. September 2008 darüber zu berichten, ob und inwieweit der Inhalt und die Ausgestaltung der von den österreichischen Universitäten angebotenen rechtswissenschaftlichen Studien sicherstellen, dass Studierende Gewissheit darüber haben werden, ob die ihnen aufgrund des Studienabschlusses nachgewiesenen Kenntnisse den Zugang zu den juristischen Kernberufen (Rechtsanwalt, Notar, Richter und Staatsanwalt) eröffnen. Sollte die Bundesministerin für Justiz dabei zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtslage keine hinreichende Rechtssicherheit für die Studierenden bietet, wird sie gleichzeitig ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, auf welchem Weg diese Rechtssicherheit herbeigeführt werden kann.