340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 154/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweit geltende Bruttopreisauszeichungspflicht für Ticketangebote von Luftverkehrsunternehmen

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Bundesgesetz, mit dem das Preisauszeichnungsgesetz 1992 (PrAG), BGBl. Nr 146/1992, geändert wurde, dehnt den Anwendungsbereich des Preisauszeichnungsgesetzes auf die bisher nicht erfassten Luftverkehrsunternehmen aus und führte somit für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Österreich Werbung für ihre Flugreisen machen, die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung nach § 9 Abs. 1 PrAG ein. Damit sollen irreführende Preiswerbungen und Lockvogelangebote in Österreich beseitigt werden.

Diese neue Bruttopreisauszeichnungspflicht unterstützt Konsumenten und Konsumentinnen bei rationalen, auf Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote beruhenden Buchungsentscheidungen und wurde in der XXII. GP von allen im Nationalrat vertretenden Parteien ausdrücklich begrüßt. Eine schnelle und leichte Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen ist Grundvoraussetzung für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Dies müsste auch im Interesse der Luftverkehrsunternehmen (Fluggesellschaften) sein.

Auf EU-Ebene bleibt jedoch weiterhin Regelungsbedarf. Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Flughafengebühren, Steuern, Zuschläge und sonstige Nebenkosten nicht angegeben werden, müssen gestoppt werden.

Auf EU-Ebene wurde bereits am 24. Juli 2006 ein Verordnungsvorschlag über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Doc. 12829/06) vorgestellt, in dem die in der Gemeinschaft tätigen Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden sollten, „der Öffentlichkeit umfassende Informationen über ihre Flugpreise“ einschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte „und Frachtraten und die damit verbundenen Tarifbedingungen“ zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich wird bei entsprechenden Ratsarbeitsgruppen die Unterstützung der Erarbeitung einer der vorbildhaften österreichischen Regelung vergleichbaren Regelung auf Gemeinschaftsebene angeregt.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Rädler die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Sigisbert Dolinschek, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 11 23

                                  Johann Rädler                                                               Mag. Johann Maier

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann