341 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 158/A(E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauchs im Standby

Die Abgeordneten Gerhard Steier, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. März 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Steigende Energiekosten und zunehmende ökologische Probleme rücken das Thema Energieeffizienz wieder in den Vordergrund der Diskussion.

Ein bedeutendes Energieeinsparpotential liegt im Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte: in jedem Haushalt finden sich mittlerweile zahlreiche Elektrogeräte, die nach dem Ausschalten immer noch betriebsbereit sind und durch den Standby-Betrieb weiterhin Strom verbrauchen. Eine Untersuchung des deutschen Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung im Auftrag des deutschen Wirtschaftsministeriums kam 2005 zum Schluss, dass elektrische Geräte in deutschen Haushalten und Büros im Jahr 2004 rund 18 Milliarden Kilowattstunden Strom im Standby-Zustand verbraucht haben. Die EU-Kommission schätzt, dass allein 10% des Elektrizitätsverbrauchs in Haushalten auf Standby-Verluste zurückgehen. Berechnungen der AK zufolge verursacht der Standby-Betrieb von Elektrogeräten pro österreichischem Haushalt im Schnitt Jahreskosten von rund 50 €. Pro 1 Watt-Standby-Anschlusswert entsteht im Jahr durchschnittlich 1 € an Stromkosten. Je nach Größe und Geräteausstattung des Haushalts können sich die Jahresstromkosten für den Standby-Betrieb von Elektrogeräten bis auf 150 € summieren.

Gegen Energieverschwendung durch Leerlaufverluste hilft zumeist nur das Abschalten der betreffenden Geräte – was aber nicht immer möglich ist, weil bei manchen Geräten dadurch die Programmierung gelöscht wird, Trafos weiterhin Strom verbrauchen oder der Netzschalter fehlt.

Für viele Konsumenten und Konsumentinnen stellt der Energieverbrauch eines Gerätes eine wichtige Kaufentscheidung dar – vorausgesetzt, es gelingt beim Kauf neuer Geräte den Betriebs- und den Standby-Verbrauch zu eruieren. Die Energieeffizienz-Label mit Effizienz-Kategorien von A bis G beschränken sich derzeit noch immer auf wenige Gerätetypen (u.a. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler…) und schließen den Bereich der Unterhaltungselektronik und Kommunikationselektronik aus. Bestehende Informationsplattformen – wie z.B. die vom Lebensministerium initiierte www.topprodukte.at – liefern zwar bei der Suche die effizientesten in Österreich erhältlichen Produkte jeder Kategorie, sind aber zu wenig umfassend und erreichen nicht alle Konsumenten und Konsumentinnen.

Deutschlands größtes Elektrofachhandelsunternehmen Media Markt und Saturn zeichnen seit kurzem den Stromverbrauch aller TV-Geräte im Normalbetrieb und im Standby deutlich sichtbar auf den Preisschildern aus. Dies vereinfacht die Information für Kunden und Kundinnen, die sich beim Kauf eines Fernsehgerätes über dessen Stromverbrauch informieren wollen.

Eine Kennzeichnung des Stromverbrauchs von Elektrogeräten auf den Preisschildern, die sowohl Stromverbrauch im Betrieb als auch im Standby beinhaltet, könnte für die Konsumenten und Konsumentinnen in Österreich eine gute Orientierungshilfe darstellen, um sich für ein energiesparendes Gerät entscheiden zu können. “

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gerhard Steier die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Bettina Hradecsni, Sigisbert Dolinschek, Christian Füller, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Dr. Gabriela Moser sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Johann Maier.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gerhard Steier und Mag. Gertrude Aubauer einen Abänderungsantrag bezüglich einer Änderung des Datums innerhalb des Entschließungstextes eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gerhard Steier und Mag. Gertrude Aubauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der
Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 11 23

                                  Gerhard Steier                                                               Mag. Johann Maier

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann