355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 29/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impfschadengesetz geändert werden

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2006 wurde das Heeresversorgungsgesetz dahingehend geändert, dass für den Anspruch auf Beschädigtenrente eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 v.H. - bisher war eine MdE von 25 v.H. erforderlich - genügt.

Diese begünstigende Maßnahme soll nunmehr auch in den übrigen Bereichen des sozialen Entschädigungsrechts, nämlich dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, dem Opferfürsorgegesetz und dem Impfschadengesetz, nachvollzogen werden.

Durch die im § 11 des Opferfürsorgegesetzes und im § 2 Abs. 1 lit. c Z 1 des Impfschadengesetzes enthaltenen Verweisungen auf die zentralen Rentenregelungsbestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 und des Heeresversorgungsgesetzes sind in diesen beiden Gesetzesmaterien zur Übernahme der neuen Anspruchskriterien für die Rente nur entsprechende Übergangsbestimmungen nötig.

Von dieser Neuregelung werden etwa 3 100 Personen betroffen sein, sodass mit jährlichen Kosten von 2 Millionen € gerechnet werden kann.“

Der Budgetausschuss des Nationalrates hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Josef Bucher. In der Debatte ergriff der Abgeordnete Ing. Hermann Schultes das Wort.

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Bugetausschuss auf Antrag des Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen.

 

Die Präsidentin des Nationalrates hat den gegenständlichen Initiativantrag in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17. Oktober 2007 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. November 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ursula Haubner. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Mag. Christine Lapp, Werner Amon, MBA sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2007 11 27

                        Gabriele Heinisch-Hosek                                                         Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau