363 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (290 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007), hat der Verfassungsausschuss am 27. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Vermessungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„§ 47a Abs. 4 regelt die Kosten bzw. die Aufteilung der aus dem Adressregister erzielten Einnahmen. Bei Beschlussfassung der VermG-Novelle, BGBl. I Nr. 9/2004, wurde diese Bestimmung mit 31. Dezember 2007 befristet, da noch keine Erfahrungen über den den Gemeinden zur Abdeckung ihres mit der Aktualisierung des Adressregisters verbundenen Aufwandes und des Aufwandes des Bundes für den laufenden Betrieb des Adressregisters abschätzbar waren. Die Bestimmung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die österreichischen Städte und Gemeinden und das mit der Führung des Adressregisters betraute Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erachten eine unbefristete Weitergeltung dieser Bestimmung für zweckmäßig und wünschenswert.“

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Rudolf Parnigoni die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser und Herbert Scheibner sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Rudolf Parnigoni gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 27

                                Rudolf Parnigoni                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann