368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (296 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007), hat der Verfassungsausschuss am 27. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Fritz Neugebauer und Otto Pendl mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Für das fliegende Personal, Passagiere und Fallschirmspringer des Bundesministeriums für Landesverteidigung besteht derzeit eine vertragliche Luftfahrt-Unfallversicherung; diese vertraglichen Regelungen enden mit Ablauf des 31. Dezember 2007.

Auf Grund der geringeren Anzahl an Anlassfällen und vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verwaltungsmaximen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit führt die Aufnahme dieser Bedienstetengruppen in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz im Gegensatz zur bisherigen Prämienzahlung an die Versicherung zu einer deutlichen Kostenreduktion.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Otto Pendl, Herbert Scheibner, Mag. Brigid Weinzinger und Mag. Dr. Manfred Haimbuchner sowie die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlicher Dienst Doris Bures das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 27

                            Dr. Peter Sonnberger                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann