Bundesgesetzes, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz

Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz (WHG), BGBl. Nr. 177/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 10a Abs. 1 Z 4 lautet:

           4. Soldaten,

                a) die im Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b oder c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges eingesetzt werden,

               b) die im Flugdienst eingesetzt werden sowie Soldaten, die im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 3 WG 2001 mit einem Militärluftfahrzeug befördert werden,“

2. Dem § 14 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 10a Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/200x tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“